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Die vier Lomé-Abkommen zwischen 1975 und 2000 kombinierten Entwicklungshilfe mit den von der EU einseitig gewährten und vertraglich fixierten Handelsvorzügen der AKP-Staaten beim Marktzugang. Das Cotonou-Abkommen zwischen 78 Staaten der AKP-Gruppe und den 27 Staaten der EU ist das rechtlich verbindliche Rahmenabkommen, das noch unter den Handelsbegünstigungen von Lomé die künftige Ausrichtung der "Zusammenarbeit" der EU mit den AKP-Staaten auf wirtschaftlicher und handelspolitischer Ebene regelt. Dieses neue Abkommen soll durch die in Verhandlung befindlichen EPAs umgesetzt werden. Der handelspolitische Übergang von Lomé/Cotonou zum Freihandel durch EPAs sollte Anfang 2008 beginnen. Von gegenwärtig 78 AKP-Staaten haben bis zum Jahresende 2007 nur 35 Staaten unterzeichnet. Bei den EPAs geht es um den gegenseitigen Abbau von Zöllen und Handelsbarrieren in einem begrenzten Zeitraum. Bevorzugten Marktzugang gibt es dann nur noch auf Gegenseitigkeit, obwohl die Wirtschaft der EU ungleich mächtiger ist als die der Entwicklungsländer. Daneben drängt die EU auf Sonderabkommen über Investitionen, Dienstleistungen, Wettbewerb und den Schutz geistigen Eigentums. Das sind Forderungen, die auf der Ebene der Welthandelsorganisation bisher nicht vereinbart wurden. Dieter Simon

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