Mit der Lupe durch den Supermarkt

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Verpackte Waren müssen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung grundsätzlich sieben Angaben enthalten. Neben Mindesthaltbarkeitsdatum, Nettofüllmenge und Sachbezeichnung muss auf der Verpackung auch die Anschrift des Erzeugers, Verpackers oder Verkäufers zu finden sein. Bereits hier beginnt die Unschärfe der Kennzeichnung, und Nebel legt sich über die Herkunft des Lebensmittels. Bestandteile und Zusatzstoffe werden mit EU-einheitlichen E-Nummern, Zahlen zwischen E 100 bis E 1520, gekennzeichnet, ein internationaler Code, der darauf hinweist, dass der Zusatzstoff die vorgesehenen Tests durchlaufen hat.

Die mengenmäßige Angabe „wertbestimmender Bestandteile“ gibt einen Hinweis, wie viel Ei in der Mayonnaise verarbeitet, woher ist offen, und die Mengenangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Herstellung. Mit Verlusten ist zu rechnen. Angaben über Lagerbedingungen und -temperaturen geben Auskunft über die Haltbarkeit des Lebensmittel. Alle Angaben zu entziffern ist schwierig, denn für Farbe und Schriftgröße der Beschreibungen gibt es keine bindenden Bestimmungen. Mit der E-Nummernliste geht niemand einkaufen, und hellgraue Schrift auf alufolienähnlichen Verpackungsmaterial ist auch bei besten Lichtverhältnissen eine echte Herausforderung an die Sehstärke.

Wer Fragen hat, zahlt

Manche Lebensmittelhersteller wollen nur das Mindeste preisgeben. Wer mehr wissen möchte, kann ein per Servicetelefon befragen, natürlich gegen eine Gebühr von sechs Cent pro Minute. Das im Lebensmittelgesetz festgeschriebene Täuschungsverbot, das sich nicht nur auf die Ware alleine, sondern auch auf deren Bezeichnung bezieht, wird auch nicht sehr ernst genommen, es sei denn ein Mitbewerber bemächtigt sich einer ähnlich klingenden Produktbezeichnung. Buchstaben und Zahlencodes bringen wenig Ursprungshinweise. So steht im ovalen Kreis das internationale Kürzel für jenes Land, in dem das Produkt endverarbeitet bzw. endverpackt worden ist, und die fünfstellige Nummer gehört zum Hersteller. Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das gar nichts aus.

Gütezeichen sind freiwillige Qualitätsmarkierungen, sollen bestimmte Qualitätsmerkmale garantieren, Auskunft über die Herkunft ist aber nicht zwingend vorgesehen. Rund 200 Marken und Zeichen sind derzeit auf dem Markt, sind aber im gesetzlichen Sinne keine „echten“ Siegel. Ganz anders verhält sich dazu das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel. Das AMA-Gütezeichen hat seine Rechtsgrundlage im AMA-Gesetz. Wertbestimmte Rohstoffe mit diesen Siegeln müssen zu 100 % aus Österreich stammen und in Österreich hergestellt und verpackt worden sein. Lebensmittel mit diesen beiden Zeichen unterliegen ständigen, strengen Kontrollen. Das gilt für Fleischwaren und -erzeugnisse für Milch und Milchprodukte für Geflügel, Eier, Obst oder Gemüse.

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