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Mix aus Staat und Markt

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Die Schweiz hat ein interessantes Pensionssystem: eine Kombination aus staatlicher und individueller Vorsorge.

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Die Schweiz hat ein interessantes Pensionssystem: eine Kombination aus staatlicher und individueller Vorsorge.

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Die Leistungen der Sozialversicherung können auf grundsätzlich verschiedene Weise finanziert werden: Das in Osterreich praktizierte Umlageverfahren verwendet die Pflichtbeiträge der erwerbstätigen Bevölkerung zur Befriedigung der gerade anfallenden Ansprüche der Pensionisten. Treten die heutigen Beitragszahler in den Ruhestand, läßt der „Generationenvertrag” erwarten, daß die nächste, dann arbeitende Generation für die Rentenfinanzierung aufkommen werde. Im Kapitaldeckungsverfahren dagegen werden die Beiträge der heute im Berufsleben Stehenden angespart, verzinst und für die späteren Pensionen des gleichen Personenkreises verwendet. Die Schweiz hat sich zu einem Mischsystem entschlossen, das die Vorteile beider Systeme in Anspruch nehmen will.

Das Schweizer Pensionssystem beruht auf drei Säulen: Die erste besteht in einer gesetzlichen Versicherung, der „Alters- und Hinterlassenen-vorsorge” (AHV), die nach dem Umlagenprinzip eine Art Volkspension gewährleistet; die zweite stellt eine Vorsorge auf beruflicher (betrieblicher) Basis nach dem Kapitaldeckungsverfahren dar. Ergänzend dazu bietet sich drittens die freiwillige, in bescheidenem Ausmaß steuerlich begünstigte Selbstvorsorge durch privates Sparen an.

Die erste Säule dient lediglich zur Deckung des Exi-

stenzbedarfes. Sie umfaßt die gesamte Bevölkerung und wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, beziehungsweise von den Freiberufstätigen finanziert. Der Beitragssatz für den Unselbständigen ist mit 4,2 Prozent (AHV) und einem Prozent (Invalidenversicherung) verhältnismäßig gering, doch ist eine Höchstgrenze in der Schweiz zum Unterschied von der österreichischen ASVG-Regelung nicht vorgesehen. Dies bedeutet, daß auch Spitzeneinkommen mit dem vollen Satz zur Gänze belastet werden. Wer also eine Million Franken verdient, muß 52.000 Franken an die Sozialversicherung zahlen. Der Umverteilungseffekt ist beträchtlich und relativiert die -im internationalen Vergleich - relativ geringe Steuerprogression der Schweiz.

Die AHV-Rente hängt ausschließlich von Beitragshöhe und -dauer ab; sie liegt zur Zeit für Einzelpersonen zwischen 8.300 und 15.700 Schil-

ling, für Ehepaare zwischen 12.100 und 24.000 Schilling. (Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz liegen vor allem bei Waren des täglichen Bedarfs beträchtlich über dem österreichischen Niveau). .

Die Eidgenössische Sozialversicherung verfügt derzeit noch über Reserven und konnte auch im vergangenen Jahr einen Gebahrungs-überschuß von zwei Milliarden Schilling erzielen. Künftige Defizite könnten bis zu einem gewissen Grad durch eine Erhöhung des sehr niedrigen Mehrwertsteuersatzes von derzeit 6,5 Prozent ausgeglichen werden, was die Stimmbürger bereits im Steuerreferendum in Aussicht genommen haben.

Sozialer Ausgleich

Die zweite Säule - Eigenvorsorge etwa durch Betriebspensionskassen - ist für Arbeitnehmer obligatorisch und wird wie die AHV je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten finanziert. Sie dient der Fortführung der gewohnten Lebenshaltung auch im Ruhestand; selbständig Tätige können sich freiwillig versichern lassen.

Die Leistungen vieler Vorsorgeeinrichtungen gehen weit über das Obligatorium hinaus. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen kann in der Regel nur der Arbeitnehmeranteil mitgenommen werden, was die Dispositionsfreiheit und Mobilität beeinträchtigt. Für die zweite Säule besteht im obligatorischen Bereich eine Einkommensobergrenze von 580.000 Schilling im Jahr. Während also alle Arbeitnehmer in der Schweiz über eine zusätzliche „Firmenpension” (zu der sie freilich selbst beitragen müssen) verfügen, kommen nur weniger als zehn Prozent der österreichischen Pensionisten neben der gesetzlichen Altersvorsorge in den Genuß einer zusätzlichen Rente. In den Niederlanden sind 90 Prozent, in Großbritannien und Irland 55 beziehungsweise 50 Prozent, in Belgien und Deutschland jeweils 40 Prozent der Pensionisten durch die zweite Säule abgesichert.

Steuerliche Vorteile

Die dritte Säule ist fakultativ und dient lediglich der Ergänzung der obligatorischen Versicherungen, die etwa 60 Pro-

zent des Aktivbezuges decken sollen. Neben steuerlicher Vorteile wird diese Selbstvorsorge durch Maßnahmen gefördert, die den Eigentumserwerb erleichtern.

Der große Vorteil des Schweizer Dreisäulensystems liegt in der Kombination der Stärken der staatlichen und privaten Vorsorge. Die staatliche Versicherung hat die Aufgabe, die existentiellen Bedürfnisse des alten Menschen zu decken. Sie stützt sich dabei auf die Solidarität der Generationen und schafft durch den Wegfall von Einkommensobergrenzen bei der Beitragsleistung einen wirksamen sozialen Ausgleich zwischen den wirtschaftlich Starken und wirtschaftlich Schwachen.

Der private Bereich (autonome Kassen, Banken, Versicherungen) hat zur Aufgabe, die Schere zu schließen, die zwischen dem durch die staatliche Rente gesicherten Existenzbedarf und dem zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards erforderlichen Aufwand entsteht. Die Privatversicherung ist - so glauben Schweizer Experten - besonders geeignet, den individuellen Bedürfnissen der Pensionisten durch besondere Flexibilität Rechnung zu tragen; sie entspricht auch dem Prinzip der Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen.

Nun steht allerdings auch die Schweiz wie Österreich und viele andere Länder vor Finanzierungsproblemen, die sich aus der demographischen Entwicklung ergeben. Dies hat in der Schweiz zu der Diskussion geführt, ob die erste Säule (staatliche Volkspension nach dem Umlagenprinzip) oder die zweite Säule (Privatvorsorge nach dem Kapitaldeckungsverfahren) gestärkt werden soll. Es wird niemanden überraschen, daß die erstgenannte Lösung von der Gewerkschaft und den Sozialdemokraten favorisiert wird, während die Wirtschaft und hier vor allem Versicherungen wie Banken den anderen Weg befürworten. Das Prinzip der drei Säulen selbst wird aber nicht ernsthaft in Zweifel gezogen.

Das Umlageverfahren bietet dem Pensionisten bei steigendem Lebensstandard höhere Bezüge: nicht seine Sozialbeiträge und Ersparnisse, sondern die von der aktiven Bevölkerung erbrachten Leistungen bestimmen die Höhe der Renten. Wird je-

doch der Kuchen kleiner, weil zu wenige in der Küche arbeiten und immer mehr Esser gefüttert werden müssen, läßt sich dieses System nicht mehr aufrechterhalten. Die von Funktionären der Sozialversicherung genährte Hoffnung, daß höhere Produktivität durch technischen Fortschritt auch bei sinkenden Beschäftigungszahlen genügend Spielraum für die steigenden Pensionslasten bieten, dürfte sich als trügerisch erweisen: Es ist

- auch bei hohem Lebensstandard - schwer vorstellbar, daß die aktive Bevölkerung des Jahres 2020 bereit sein wird, die dann notwendige Erhöhung der Pensionsbeiträge von heute 27 auf 45 Prozent zu akzeptieren, damit die staatlichen Renten in ihrer heutigen Kaufkraft erhalten bleiben. Auch eine entsprechende Ausweitung der staatlichen Zuschüsse muß angesichts der dramatischen Budgetsituation außer Betracht bleiben.

So muß von der Erwartung Abschied genommen werden, daß die gesetzliche Sozialversicherung den im Arbeitsleben gewohnten Lebensstandard im Ruhestand auch weiterhin sichern kann. Dafür muß in Zukunft private Vorsorge durch eine zweite Säule nach Schweizer Muster getroffen werden.

Attraktive Alternative

Die ASVG-Pension aber könnte über einen langen Zeitraum - 20 oder 30 Jahre

- zu einer lediglich den Existenzbedarf deckenden Volkspension umgewandelt werden, indem die Höchstbemes-sungsgrundlage für die Rentenberechnung, nicht aber für die Beitragsleistung eingefroren wird. Durch diesen gleitenden Übergang würden schockartig Belastungen vermieden werden. Sicherlich werden dadurch besser Verdienende empfindlich getroffen. Doch alle Alternativen würde den Mittelstand noch stärker belasten.

Zweifellos sind auch andere Maßnahmen, wie Erhöhung des Pensionsalters, Abkehr von den großzügigen Frühpensionierungen und anderes als Ergänzung notwendig (siehe Seite 10 Anm. d. Red.). Das Schweizer Dreisäulensystem jedenfalls wertvolle Anregungen geben.

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