Nanotechnologie und Klonfleisch: „Das sind Horrorvorstellungen“

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Österreich stemmt sich gegen Novel Food, Klonfleisch und Gentechnik in Lebensmitteln. Gütesiegel und Ursprungsbezeichnung sollen Konsumenten von Qualität überzeugen.

Nikolaus Berlakovich, Ressortchef im Lebensministerium, ist um ein klares Wort nicht verlegen: „Nanotechnologie und Klonfleisch in den Lebensmitteln, das sind natürlich Horrorvorstellungen.“ Was den Bundesminister im FURCHE-Gespräch so deutlich werden lässt, sind jüngste Entwicklungen, vor allem aber die Gerüchte hinsichtlich der Produktion von Nahrungsmitteln.

Kaum hatte sich die – verständliche – Aufregung um den tatsächlichen Kunstkäse gelegt, schwappte diese Woche die Gerüchtewelle über diesfalls nur vermutete künstliche Nahrungsmittel aus Deutschland in das ohnedies von Ängsten vor Nuklear- und Gentechnik geplagte Österreich: Auf ersten Pizzen in Deutschland befände sich nach dem aus südamerikanischen pflanzlichen Ölen gefertigten Kunstkäse sogenannter Analogschinken. Dieser unterscheide sich vom her- und bekömmlichen durch einen höheren Anteil an Wasser und Bindemitteln und einen geringeren an echtem Fleisch. Ministerien gaben Entwarnung: Dem Analogkäse folge keineswegs Analogfleisch. Aber die Ängste sind da. Und um die weiß auch Lebensminister Berlakovich.

Es habe eine Reihe von internationalen Skandalen bei Lebensmitteln gegeben, resümiert Berlakovich. Und verweist auf den Skandal um verdorbene und gepantschte Milch in China, vergammeltes Fleisch und verschimmelten Käse in Europa. Österreichische Lebensmittel seien zwar nicht betroffen, aber die Konsumenten im Land seien jedenfalls verunsichert. Berlakovich: Offenbar sind immer wieder und immer mehr Lebensmittel auf dem Markt, die nicht authentisch sind. Was für den Analogkäse, der kein Käse im herkömmlichen Sinne – sprich aus Milch und damit aus tierischen Fetten – ist. Österreich könne hier nur, so Berlakovich, mit dem Güte- und dem Biosiegel der Agrarmarkt Austria (AMA) werben und versuchen, die Konsumenten zu überzeugen. Diese Siegel würden Qualität und Mehrwert österreichischer Nahrungsmittelproduktion belegen.

Klonfleisch ist nicht auf dem Markt

Vermutungen, das Fleisch geklonter Tiere sei bereits oder in absehbarer Zeit in der Europäischen Union auf dem Markt, sind falsch. Der Novel Food Verordnung der EU zufolge wären dieses Fleisch und Produkte daraus zulassungspflichtig. Anträge dafür liegen nicht vor.

Anders verhält es sich mit der Nanotechnologie, einer Methode, die Charakteristika eines Stoffes in dessen kleinster Einheit abzubilden und einzusetzen, was für das Produkt Vorteile brächte, aber schwer nachweisbar ist. Geht es nach den Vorstellungen von Lebensminister Berlakovich, dann wird dieses Thema in den nationalen Aktionsplan zur Nanotechnologie (dieser ist in Ausarbeitung; Anm.) aufgenommen. Die Entwicklung, Nanotechnologie in der Herstellung von Lebensmitteln einzusetzen, sei jedenfalls nicht die Antwort auf die Wünsche der österreichischen Konsumenten. Berlakovich: „Wir müssen noch viel forschen, wo die Gefahren und die Risikopotenziale der Nanotechnologie liegen. Hier sind noch viele Fragen offen.“ Die Diskussion darüber sei im Kreis seiner EU-Ressortkollegen zwar „schon in Gang gekommen“, müsse aber „sicher viel breiter geführt werden“. Was zutrifft, denn von Gesetzes wegen ist hier wenig zu machen.

Lebensmittel müssen einiges an Voraussetzungen erfüllen, bedürfen aber keiner behördlichen Genehmigung, um auf den Markt gebracht werden zu können. Sie können allerdings bei Gesundheitsgefährdung vom Markt genommenwerden. Aber am Grundsatz der Angebotsfreiheit für die Unternehmen und der Wahlfreiheit für den Konsumenten hält man in der EU ebenso wie in Österreich fest. Und setzt auf Produktionsvorschriften, Kennzeichnung und Qualitätsbewusstsein der Konsumenten. Der Lebensmittelkodex für Österreich enthält Begriffe und Richtlinien für jene Waren, die den Gesetzen über die Lebensmittelsicherheit und über Verbraucherschutz unterliegen. Aber der Kodex hat weder Gesetzes- noch Verordnungskraft, sondern lediglich die rechtliche Bedeutung eines „objektivierten Sachverständigengutachtens“, wie es im Lebensministerium heißt. Daher will man sowohl dort als auch seitens der Agrarier und der Konsumentenschützer verstärkt auf verständliche Deklarationen und Kennzeichnungen setzen.

Bezüglich der radikalen, auf angeblich öffentlicher Meinung beruhender Ablehnung von Gentechnik könnte allerdings Vorsicht angesagt sein. Österreich erzeugt nämlich zu wenig Eiweiß, muss daher jährlich rund 450.000 Tonnen an Futtermitteln importieren. Das sind Sojaprodukte in Form von ganzen Bohnen, von Mehl oder Sojaschrot. Etwa 90 Prozent dieser eingeführten Ware sind als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) deklariert. An der Notwendigkeit dieser Importe besteht für Fachleute kein Zweifel, an manch sinnvollem Einsatz der Gentechnik in vielen Fällen auch hierzulande ebensowenig. Man sollte aus Angst vor alten nicht die neuen Gefahren übersehen.

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