Schneller und leichter wieder in Beschäftigung

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Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein verteidigt die von ihm geplanten Änderungen beim Arbeitsmarktservice (AMS) und bei den Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose. Ziel der strengeren Zumutbarkeitsbestimmungen, die stufenweise, erst nach der Hälfte der Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld, greifen sollen, sei es, Arbeitslose "schneller und leichter als bisher wieder in Beschäftigung zu bringen", sagte der Minister in einem aktuellen Interview mit der Austria Presse Agentur.

Die Ausformulierung der geplanten strengeren Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose soll sich nach den Vorstellungen von Bartenstein in der Diskussion mit den Sozialpartnern erst ergeben. Sein Ziel sei jedenfalls, dass Arbeitslose nach der Halbzeit beim Arbeitslosengeld-Bezug auch auf Jobs vermittelt werden können, die eine "leicht abweichende Qualifikation" erfordern. Auch soll eine größere regionale Flexibilität möglich werden.

Die durchschnittliche Verweildauer in der Arbeitslosigkeit ist nach Angaben des Ministers in den vergangenen drei Jahren zwar von 128 auf 107 Tage gesunken, sei im internationalen Vergleich aber noch immer eher hoch. Künftig sollen Betroffene schneller wieder in Beschäftigung gebracht werden. Einsetzen sollen die schärferen Bestimmungen hinsichtlich der Qualifikation stufenweise, nach der Hälfte der Anspruchsdauer, die je nach Versicherungszeit und Alter zwischen 20 und 52 Wochen liegt. Bartenstein weist darauf hin, dass es für Bezieher von Notstandshilfe schon jetzt gar keinen Berufsschutz gebe.

Der Minister will Arbeitslose auch leichter über die Bundesländergrenzen hinaus vermitteln lassen. Bundesländerübergreifende Probleme gebe es etwa zwischen Wien und Niederösterreich, aber auch zwischen dem eher strukturschwachen Süden Niederös-terreichs und der Obersteiermark.

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