Schutz gegen finanzielles Desaster

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Das staatliche Arbeitslosengeld ist gering. Wer im Zuge einer Kündigung keine finanziellen Verluste hinnehmen will, kann sich für den Fall einer Arbeitslosigkeit versichern lassen.

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Das staatliche Arbeitslosengeld ist gering. Wer im Zuge einer Kündigung keine finanziellen Verluste hinnehmen will, kann sich für den Fall einer Arbeitslosigkeit versichern lassen.

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Wer viel verdient und unerwartet gekündigt wird, kommt mit dem staatlichen Arbeitslosengeld oft nicht aus. Denn Arbeitslose erhalten in der Regel nur 55 Prozent des bisherigen Einkommens. Doch egal, welcher Betrag früher auf dem Lohnzettel gestanden ist, das höchst mögliche Arbeitslosengeld beträgt 465 Schilling und 40 Groschen pro Tag. Im Monat sind das 13.962 Schilling. Hinzu kommt noch ein Familienzuschlag für Angehörige von täglich 21 Schilling und 40 Groschen.

Für diejenigen, die aufgrund ihres Gehalts einen hohen Lebensstandard gewohnt sind, besteht seit kurzem die Möglichkeit, sich privat gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. In Österreich gibt es dafür allerdings noch kaum Anbieter. Die Furche hat bei den großen heimischen Versicherungen nachgefragt und wurde nur bei der Volksfürsorge-Jupiter, Allgemeine Versicherungs-AG (VJV) fündig. Das Konzept, das bei der VJV verwendet wird, ist einfach. Der Versicherte bezahlt eine monatliche Prämie und erhält im Fall der Kündigung zusätzlich zur staatlichen Arbeitslosenhilfe eine private Unterstützung. Die Versicherungsleistung ist so berechnet, daß man mit 90 Prozent seines bisherigen Nettoverdienstes rechnen kann.

Ein Beispiel: Ein 51jähriger alleinverdienender Manager mit zwei Kindern hat vor der Kündigung monatlich brutto 60.000 Schilling verdient. Netto waren es 36.607 Schilling. Die Prämie für die VJV-Arbeitslosigkeitsversicherung betrug (inklusive elf Prozent Versicherungssteuer) monatlich 495 Schilling. Nach der Kündigung erhält der Manager inklusive aller Familienzuschläge) nicht mehr als 15.213 Schilling staatliches Arbeitslosengeld. Die VJV schießt 17.733 Schilling hinzu. Das ist genau die Lücke auf die 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens (32.946 Schilling).

Als Bedingung für die Versicherung gelten: Der Antragsteller muß zwischen 22 und 55 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren in einem ungekündigten und unbefristeten Vollarbeitszeitverhältnis stehen. Weiters muß die Arbeitslosigkeitsversicherung mindestens ein Jahr vor der erfolgten Kündigung abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Versicherung ist unbefristet, endet aber jedenfalls mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Man kann den Vertrag jährlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auflösen. Die Arbeitslosigkeitsversicherung wird nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber und bei einer einvernehmlichen Kündigung ausbezahlt. Kein Geld gibt es bei einer Entlassung aufgrund schuldhaften Verhaltens sowie bei Selbstkündigung.

Arbeitslos und Kredit Endet das staatliche Arbeitslosengeld, fällt auch die Versicherungsleistung weg. Wer daher nicht rechtzeitig eine neue Beschäftigung gefunden hat, erhält die Notstandshilfe, was einen existenzbedrohenden finanziellen Absturz bedeutet. Ursprünglich wollte die VJV die Versicherung auch für die Zeit des Notstands anbieten. Sie scheiterte allerdings an der Rechtslage, wonach die Versicherungsleistung als zusätzliches Einkommen gesehen und von der Notstandshilfe abgezogen wird.

Besonders problematisch ist es, wenn man seinen Job verliert und einen Kredit zurückzahlen muß. In diesem Fall ist es ratsam, sich sofort mit der Bank in Verbindung zu setzen. Unter Umständen kann man die ausstehenden Kreditraten auf einige Zeit stunden lassen und später - mit Zinsaufschlag - nachzahlen. Allerdings besteht schon bei Aufnahme des Kredites die Möglichkeit, sich bei einigen Banken gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Die Versicherung übernimmt dann die ausstehenden Zahlungen. Geht die Arbeitslosigkeit in den Notstand über, endet jedoch die Versicherungsleistung.

Die Bedingungen für die vorübergehende Kreditratenbefreiung sind sehr unterschiedlich. Bei einer Bank muß man vor der Kündigung durch den Arbeitgeber schon zwölf Kreditraten geleistet haben, bei einer anderen genügen sechs. Der Kunde sollte in jedem Fall genau überlegen, ob er sich auf eine solche Versicherung einläßt, da er neben der Kreditrate auch eine Prämie für den Arbeitslosenschutz bezahlen müßte. Auch bei der Aufnahme eines Bauspardarlehens, eines Leasinggeschäftes und einer Lebensversicherung kann man sich gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Zum Thema: Wann bekommt man Arbeitslosengeld?

* Wenn Sie in den letzten beiden Jahren über ein Jahr einer sozialversicherten Beschäftigung nachgegangen sind, erhalten Sie 20 Wochen Arbeitslosengeld.

* Der Zeitraum erhöht sich auf 30 Wochen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre sozialversichert waren.

* Wenn Sie das 40. Lebensjahr schon überschritten haben und in den letzten zehn Jahren insgesamt sechs Jahre einer sozialversicherten Beschäftigung nachgegangen sind, bekommen Sie 39 Wochen Arbeitslosengeld.

* Ein Jahr Arbeitslose gibt es nur, wenn Sie älter als 50 Jahre sind und in den letzten 15 Jahren neun Jahre sozialversichert waren.

Plus/Minus der Arbeitslosigkeitsversicherung Plus: * Verliert man den Job, kann man den bisherigen Lebensstandard halten.

* Der Versicherungsschutz beginnt bereits ein Jahr nach dem Versicherungsbeginn.

Minus: * Arbeitslosigkeitsversicherungen sind in Österreich noch neu. Es gibt fast keine Anbieter.

* Geht die Arbeitslose in den Notstand über, bekommt man kein Geld.

* Für Selbständige gibt es keine Arbeitslosigkeitsversicherung.

* Die Versicherungsleistung ist begrenzt. Für Spitzenverdiener ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 82.000 Schilling können maximal 28.038 Schilling als monatliche Versicherungsleistung vereinbart werden.

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