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Strukturreform des Gesundheitswesens

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Die KRAZAF-Finanzierungsre-gelung läuft mit Ende dieses Jahres aus, und es wird für jene Krankenanstalten, die bisher Zuschüsse aus dem Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds erhalten haben, die Finanzierung ihrer Leistungen neu geregelt. Konfessionelle Krankenanstalten stellen dabei einen wesentlichen Teil der öffentlichen beziehungsweise der gemeinnützig geführten Krankenanstalten dar. Ihre Finanzierung wird aufgrund der neuen Regelungen für die nächsten Jahre sichergestellt, und die Träger dieser Krankenanstalten werden - so wie bisher - in den wesentlichen Entscheidungsgremien (Strukturkommission und Landeskommissionen) ebenfalls vertreten sein. Private Krankenanstalten, die bisher nicht von der KRAZAF-Regelung erfaßt waren, werden weiterhin auf vertragsrechtlicher Basis mit der Sozialversicherung ihre Leistungen abrechnen.

Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung ist die österreichweite Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfmanzierung. Dabei haben die Länder das vom Bund vorgeschlagene österreichweit einheitliche LKF-Modell abgelehnt und die Einrichtung individueller Landesfonds gefordert und durchgesetzt, um erstens ihre bisherigen Finanzmittel zu sichern und zweitens ihren Vorstellungen entsprechend das leistungsorientierte Abrechnungssystem in ihrem Land zu gestalten.

Auf Wunsch der Länder wurde für die Einführungsphase ein großer Gestaltungsfreiraum bei der Finanzierung durch die Landesfonds vorgesehen, um die derzeit sehr unterschiedliche Krankenanstaltenstruk -tur in den einzelnen Bundesländern, etwa im Bereich der Ambulanzen, besser berücksichtigen zu können. Dazu dient auch der sogenannte Steuerungsbereich, in dem strukturspezifische Kriterien (zum Beispiel personelle und apparative Ausstattung der Krankenanstalten) als Finanzierungsparameter herangezogen werden können.

Es ist jedoch beabsichtigt, in den nächsten Jahren für den spitalsambulanten Bereich ebenfalls ein leistungsorientiertes Finanzierungsmodell zu erarbeiten und durch Entwicklung einer geeigneten Krankenanstaltentypisierung das LKF-Modell auch im Steuerungsbereich österreichweit zu vereinheitlichen.

Zwischen dem Bund und den Ländern ist jedenfalls vereinbart, das neue Finanzierungsmodell und seine leistungsorientierten Diagnosenfall-gruppen jährlich zu revidieren, Die Erfahrungen der nächsten vier Jahre werden zeigen, ob sich das neue Abrechnungssystem mit den neun individuellen Landesfonds bewährt.

Das neue Finanzierungssystem ist eine Maßnahme im gesamten Reformpaket, wobei es hier nicht um eine Finanzierungsreform, sondern um eine Strukturreform im Gesundheitswesen geht. So ist die Verantwortung und Rolle der niedergelassenen Ärzte als „Gate-keeper" bei der Einweisung und Zuweisung zu den Krankenanstalten zu stärken, und es sind die Aufgaben der verschiedenen Gesundheitseinrichtungen grundsätzlich neu zu definieren. Die Erstellung und Umsetzung eines österreichweiten Gesundheitsplanes ist dabei ein weiterer zentraler Schwerpunkt.

In einem ersten Schritt werden bis Ende 1996 der Osterreichische Krankenanstaltenplan sowie der Großgeräteplan mit den Bundesländern akkordiert und verbindlich festgelegt. Diese Pläne haben die Sicherstellung einer optimalen Akutversor-güng durch leistungsfähige, bedarfsgerechte und in ihrem Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten zum Ziel. Im Rahmen des zehnjährigen Planungshorizonts sollen die im Akutbereich bestehenden Überkapazitäten dem zu erwartenden Bedarf angepaßt und feststellbare Defizite beseitigt werden.

Zur Umsetzung dieser Reform -maßnahmen werden auf Landesebene neun Landeskommissionen und auf Bundesebene eine Strukturkommission eingerichtet. Die Strukturkommission hat unter anderem die Integration und Kooperation der verschiedenen Gesundheitsbereiche voranzutreiben und die strukurellen Veränderungen im Gesundheitswesen zu forcieren.

Diese Maßnahmen sind wesentliche Voraussetzungen, um bei Sicherstellung des bisherigen Leistungsniveaus die notwendigen Strukturveränderungen für eine Optimierung des Ressourceneinsatzes und eine langfristige Eindämmung der im Gesundheitswesen feststellbaren Ausgabendynamik zu erreichen.

Der Autor ist

Mitarbeiter der Geschäftsstelle des KRA'AAF im Gesimdheilsministerium.

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