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Umstrittene Volkspension

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Völlig umgestalten oder das bestehende Pensionssystem adaptieren: Beide Lösungen sind machbar und haben Vor- und Nachteile.

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Völlig umgestalten oder das bestehende Pensionssystem adaptieren: Beide Lösungen sind machbar und haben Vor- und Nachteile.

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Die Alterung unserer Gesellschaften ist ein nicht umzukehrender Prozeß, der alle Länder unseres Globus in ähnlicher Weise erfaßt oder erfassen wird. Unter den vielen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Konsequenzen dieser Alterung sticht eine besonders hervor: das bestehende österreichische Pensionssystem kann längerfristig nicht mehr die Sicherheit der Pensionen gewährleisten; der Generationenvertrag ist in Gefahr. Auch darin unterscheidet sich Osterreich im übrigen relativ wenig von den meisten anderen Ländern Europas. Da Ausmaß und Zeitpunkt der Alterung relativ unumstritten sind, ist auch bekannt, wann und in welchem Ausmaß Reformen des Systems notwendig sind.

Das österreichische Pensionssystem beruht auf dem sogenannten Umlageverfahren. Die Pensionsbeiträge der heute erwerbstätigen Bevölkerung werden unmittelbar zur Finanzierung der Pensionen der bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Pensionisten herangezogen. Der größte Vorteil eines solchen Systems ist, daß es keine Anlaufphase braucht: mit der Einhebung von Beitragszahlungen konnten sofort Pensionen ausgezahlt werden; auch an jene, die zuvor selbst keine Beiträge zahlen mußten.

Der größte Nachteil dieses Systems ist seine extreme Abhängigkeit von stabilen Bevölkerungsverhältnissen und Altersstrukturen. Solange eine Bevölkerung wächst und nicht altert, können die Pensionsleistungen ohne steigende Beiträge ständig erhöht werden; jeder einzelne kann mehr erhalten, als er bezahlten mußte (mit entsprechendem Bevölkerungswachstum kann auch eine gewisse Alterung abgefangen werden).

Wenn eine Bevölkerung stagniert und die Altersstruktur stabil bleibt, können Beitragssätze und Pensionsleistungen konstant gehalten werden. Wenn eine IBevölkerung stagniert und gleichzeitig altert, müssen die Beitragssätze erhöht werden; schlußendlich erhält jeder einzelne weniger, als er beigetragen hat (je stärker die Alterung, desto geringer die Pensionsleistungen im Verhältnis zu den Beiträgen). Wenn eine Bevölkerung altert und zugleich schrumpft, verschärft sich das Problem nochmals.

Wo läßt sich Österreich hier einordnen? Die Alterung der Bevölkerung zwischen 1940 und 1970 hat zu keinem Problem geführt, da das System noch nicht voll entwickelt war. Umgekehrt aber gab es bereits in den letzten 15 Jahren Finanzierungsprobleme, obwohl die Bevölkerung in dieser Zeit nicht gealtert ist. Das lag daran, daß einerseits die durchschnittlichen Pensionsansprüche stark gestiegen sind und andererseits der Kreis der Pensionsbezieher deutlich ausgeweitet wurde. Darunter fällt auch der enorme Rückgang des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters auf etwa 58 Jahre bei den Frauen und 59 bei den Männern.

Diese Ursachen werden in Zukunft nur noch eine relativ geringe Rolle spielen, da hier der volle „Reifegrad' bereits annähernd erreicht wurde. In den kommenden Jahrzehnten werden es daher vornehmlich Altersstrukturveränderungen sein, die die Finanzierung der Pensionen in Frage stellen werden.

Drastische Erhöhung

Was wäre die Folge der gesellschaftlichen Alterung, wenn wir davon ausgehen, daß das bestehende Pensionssystem unverändert bliebe (das heißt unveränderter Staatszuschuß, gleichbleibende Erwerbsquoten, gleiches Pensionsantrittsalter)? Um die Alterung der Bevölkerung zu kompensieren, müßte bis zum Jahr 2030 folgendes geschehen: entweder müßte der Beitragssatz schrittweise auf 58 Prozent weit mehr als verdoppelt werden (wobei bis zum Jahr 2010 eine Anhebung auf 29 Prozent genügen würde); oder das Pensionsniveau müßte auf nur 24 Prozent des Einkommens reduziert werden; oder es müßte gleichzeitig der Beitragssatz auf 40 Prozent angehoben und die Einkommensersatzrate auf 41 Prozent gesenkt werden. Das wären massive Änderungen, die offensichtlich nicht mit den heutigen politischen Versprechungen in Einklang stehen. Es steht außer Frage, daß ein richtungweisendes, mutiges und baldiges Befor-

mpaket notwendig ist, um diese Entwicklung abzuwenden.

Was wären die wichtigsten Elemente einer großen Pensionsreform?

Zunächst müssen wir entscheiden, ob wir das bestehende Sozialversicherungssystem adaptieren oder völlig umgestalten möchten. Beides ist machbar und argumentierbar.

Eine extreme Umgestaltung könnte darin bestehen, eine einkom-mens- und erwerbsunabhängige Volkspension als Grundversorgung einzuführen und die darüber hinausgehende Versorgung dem einzelnen und dem Markt zu überlassen. In logischer Konsequenz könnte ein solches Konzept schließlich zur Einführung eines altersunabhängigen Grundeinkommens führen, das jedem einen akzeptablen Lebensstandard sichern sollte. Es sollte an alle Staatsbürger, die kein eigenes Einkommen haben - sei es aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, einer Arbeitslosigkeit oder einer Arbeitsunterbrechung zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen - ausbezahlt werden.

Vorteile dieses Systems wären die Beseitigung von Armutsfallen und die Fairneß in der Behandlung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen. Die Auswirkungen auf das soziale und wirtschaftliche Gefüge des Staates sind dagegen eher umstritten. Ohne entsprechende kulturelle Verankerung scheint diese Verabschiedung vom bestehen-

den Versicherungssystem aber ziemlich unrealistisch (dazu S. 11, Anm. d. Red.).

Will man das bestehende System reformieren, ist sicher ein ganzes Maßnahmenbündel erforderlich. Hauptansatzpunkt muß die schrittweise Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters sein, welche selbst wieder nur durch eine Fülle von Maßnahmen erreicht werden kann. Dazu zählen nicht zuletzt auch arbeitsmarktpolitische Eingriffe, die darauf abzielen müssen, den Wert älterer Arbeitnehmer zu heben, was im Zuge der deutlichen Alterung der Erwerbsbevölkerung aber ohnedies unvermeidbar sein wird.

Wichigste Schritte wären zunächst die Abschaffung der Frühpension und der Invaliditätspension in ihrer derzeitigen Form und die Einführung von Gleitpensionen und Teilpensionen. Gleitpension bedeutet, daß jeder einzelne sein Pensionsalter in einem gewissen Rahmen selbst bestimmt (etwa zwischen 60 und 70), wobei die Höhe der Pension unter versicherungsmathematischen Gesichtspunkten vom gewählten Alter abhängt.

Gleitpensionen in ähnlicher Form gibt es zwar seit kurzer Zeit, sie sind aber bei Beibehaltung der Frühpensionsre-gelungen unrationell und werden daher praktisch nicht in Anspruch genommen. Teilpensionen sollen die teilweise Pensionierung als Folge einer Teilbehinderung bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung ermögli-

chen. Das ist so sinnvoll, weil die Mehrheit aller Behinderungen eben nicht eine hundertprozentige Invalidität zur Folge haben.

Heute gilt hier das „Alles oder nichts”-Prinzip: wird man teilweise arbeitsunfähig, so entscheidet der Arzt über die Berechtigung zum Bezug einer Invaliditätspension. Das führt zwangsläufig zu Härtefällen. Obendrein sind die durchschnittlichen Invaliditätspensionen deutlich geringer als die Älterspensionen; die Einführung von Teilpensionen würde also den Lebensstandard teilweiser arbeitsunfähiger Arbeitnehmer sicherlich anheben.

Systeme harmonisieren

Weitere Reformelemente, die einerseits die Finanzierung erleichtern und andererseits die Gerechtigkeit des Systems (in geschlechts- und be-rufsgruppenspezifischer Hinsicht) erhöhen sollen, können hier nur noch stichwortartig aufgezählt werden:

Als Bemessungsgrundlage sollte das durchschnittliche Lebenseinkommen herangezogen werden, auch bei Beamten. Überhaupt muß eine Harmonisierung aller Systeme mit dem ASVG angestrebt werden. Die Höchstbeitragsgrundlage solle an- oder sogar aufgehoben werden. Die zweite und die dritte Säule, betriebliche und private Eigenvorsorge, müssen forciert werden, wobei Elemente von Verpflichtung und sozialem Ausgleich eingebaut werden sollten. Doppel- und auch Witwenpensionen sollten schrittweise abgeschafft werden. Dafür müssen höhere eigenständige Pensionen für Frauen durch Förderung von Erwerbstätigkeit, garantierte Eigenpensionen (Mindestpension!), Pensionssplitting und verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten gewährleistet werden. Und schließlich sollte das gesetzliche Pensionsalter in regelmäßigen Abständen mit der entsprechenden Lebenserwartung in Einklang gebracht werden.

Politischer Handlungsbedarf ist zweifellos gegeben. Noch einmal muß betont werden, daß die Alte-rungs-„Schonfrist” in den nächsten 15 Jahren nicht verschlafen werden darf, sondern zu langfristigen und mutigen Entscheidungen genützt werden muß.

Meinungsumfragen zeigen deutlich, daß die Menschen die notwendigen Reformen weniger fürchten als die unglaubwürdige, zu Unsicherheit führende Beschwichtigung.

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