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Sylvia Freygner ist Gründerin des Public Social Reponsibility-Instituts P/S/R. Sie fordert klare Regeln zum Schutz der Gemeingüter und der EU-Bürger.

Die Furche: Wie haben Sie bei der Volksbefragung in Wien über den Punkt "Privatisierung“ abgestimmt, also bei der Frage, ob die Bürger dafür sind, dass die Stadtregierung Gemeingüter, wie etwa das Wasser schützt?

Sylvia Freygner: Auch wenn ich nicht in Wien wohne, hat mich die-se Frage doch beschäftigt. Hintergrund dieser Frage war ganz klar die auf Ebene der Europäischen Union diskutierte Konzessionsrichtlinie. Die damit geförderte Liberalisierung bedeutet die Öffnung eines Marktes für den Wettbewerb. Wenngleich Privatisierungen welcher Art auch die Folge einer Marktöffnung sein können, bedeuten die EU-Regelwerke keine Zwangsprivatisierung.

Die Furche: Von aktuellen Beispielen ausgehend könnte man Gemeingüter als gefährdet ansehen, sobald man sie in den privaten Bereich auslagert. Zuletzt gab es Aufregung um die von EU und IWF in der Schuldenkrise empfohlene Privatisierung der Wasserwerke in Griechenland und Portugal.

Freygner: Privatisierungen werden in vielen Fällen als Mittel der Haushaltssanierung betrachtet. In der Tat ist die Politik von EU und IWF eine neoliberale. Eine Zwangsprivatisierung wurde auch in Griechenland und Portugal nicht vorgeben. Auch im liberalisierten Markt kann die öffentliche Hand die Daseinsvorsorge weiterhin selbst erbringen. Auslagerungen sind oft politisch gewünscht, um Budgetdefizite abzubauen. Die öffentliche Hand verfügt jedoch über Möglichkeiten, Auslagerungen vernünftig zu gestalten: Konzessionslaufzeit, Instandhaltungspflichten.

Die Furche: Aber wie kann man verhindern, dass es nach einer Liberalisierung um bis zu 400 Prozentigen Gebührenerhöhungen kommen kann, wie ebenfalls berichtet?

Freygner: Der Auftraggeber hat nach Zusatzprotokoll 26 Vertrag von Lissabon sogar Sorge dafür zu tragen, dass Leistungen der Daseinsvorsorge erschwinglich und in hoher Qualität erbracht werden. Public Social Responsibility fordert dies ein und zeigt Lösungswege auf, wie öffentliche Auftraggeber diese Gewährleistungsverantwortung übernehmen können.

Die Furche: Die Befürchtungen im Fall einer europaweiten Ausschreibung sind nun, dass sich allein große, internationale Konzerne den Kuchen aufteilen zum Nachteil der Konsumenten.

Freygner: Es besteht keine Ausschreibungspflicht, solange die öffentliche Hand Leistungen selbst erbringt. Wenn ausgelagert wird, sind die Rahmenbedingungen grundlegend. Im Vergaberecht ermöglicht dies das Bestbieterprinzip: Nicht das günstigste, sondern das beste Angebot bekommt den Zuschlag. Gerade hier fehlt es jedoch an Erfahrungen und standardisierten Qualitäts- und Sozialkriterien.

Die Furche: Aber was, wenn der Konzern seine Pflichten verletzt und der Bürger als Geschädigter trotzdem der Verlierer bleibt, weil er sich einen Rechtsstreit mit einem Milliardenunternehmen nicht leisten kann.

Freygner: Hierzu bräuchte es klarere Regeln. Gerade bei Konzessionen besteht ein dreipoliges Verhältnis zwischen Staat, Privater und Bürger. Da Daseinsvorsorge ein Grundrecht ist, sollte auch für den Bürger ein Rechtsschutz gewährleistet sein.

Die Furche: Aber EU-Bürger haben das Recht auf Versorgung mit Gemeingütern.

Freygner: Daseinsvorsorge ist ein Grundrecht, aber die EU überlässt es den Mitgliedsstaaten, wie dieses Recht zu sichern ist. Das P/S/R-Institut erarbeitet greifbare Werte für die Versorgung in den Sektoren. So kann die Mindestqualität gewährleistet werden. Der Wettbewerb wird heute großteils über die Personalkosten gemacht. Also wer gewinnt? Länder mit niedrigen Lohnkosten. Wer verliert? Länder mit hohen Lohnkosten und damit mit höheren sozialen Standards. Und wenn sich dieses Prinzip durchsetzt, landen wir bald in einer Situation wie in längst vergangenen Zeiten.

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