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Digital In Arbeit

Versichert via Internet

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”Schnellere Schadensmeldung, Formulare direkt aus dem Internet. Homepages der Versicherungen bieten viel Information, doch wenn es zum Vertragsabschluß kommt, wird die Angelegenheit schon etwas heikler ...

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”Schnellere Schadensmeldung, Formulare direkt aus dem Internet. Homepages der Versicherungen bieten viel Information, doch wenn es zum Vertragsabschluß kommt, wird die Angelegenheit schon etwas heikler ...

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Ihr Versicherungsberater trägt die Bezeichnung „@-Löwe”: Auf der einen Seite der „Klammeraffe” @, Teil jeder e-mail-Adresse, als typisches Merkmal der Präsenz im weltweiten Netz. Auf der anderen Seite der Löwe aus dem traditionellen Logo des Versicherungsunternehmens. Gehen wir auf die Beise durch die Homepages der Versicherungen. Unser heutiger Begleiter ist also der „@-Löwe”.

Doch es bleibt nicht so unpersönlich. Mit einem Mausklick kann man sich ein Photo seines„@-Löwen” auf den Bildschirm holen. Hier ist er endlich, der Versicherungsvertreter, wie wir ihn kennen, mit Krawatte und streng gezogenem Scheitel, unser Ansprechpartner, den wir auch bisher aufgesucht haben, wenn wieder einmal ein neues Auto gekauft, ein Nachkomme geboren oder der CD-Player aus dem eigenen Heim gestohlen wurde.

Ah, es interessiert Sie gar nicht so sehr, wie er aussieht, der Mann hinter dem Bildschirm? Viel eher möchten Sie erfahren, was er Ihnen hinsichtlich Versicherungen Außergewöhnliches bieten kann? Nun ja, auch das ist kein Problem. Klick, klick - und schon wird Ihnen die Produktpalette auf Ihrem Bildschirm präsentiert.

Nun haben Sie die Wahl zwischen dem „schlauen Hilfs-Telefon” und dem Kapitel „Sie fahren besser” - dahinter verbergen sich offensichtlich Informationen über Kfz-Haftpflicht-versicherungen.

Oder Sie entscheiden sich für die Geschichte des kleinen Sebastian, der süße Junge im hellblauen Strampelanzug, der, wie man Ihnen erklärt, später vielleicht einmal Ihre Pension oder die Ihres Nachbarn zahlen wird. Vorerst soll Sie das Bild des entzückenden Babys auf ihrem Bildschirm jedoch dazu verführen, sich einmal näher mit dem Thema der „Löwen-Pension” zu beschäftigen. Ein Klick auf das richtige Feld - und schon geht es weiter.

Per Gesetz erlaubt

Die Internet-Seiten der zahlreichen Versicherungsunternehmen folgen meistens dem gleichen Schema. Zuerst erhält man Informationen über das Unternehmen, danach tauchen verschiedene Produkte auf dem Bildschirm auf, und schließlich steht einem noch der mehr oder weniger gut organisierte Service-Dienst zur Verfügung.

Die Möglichkeiten, die er bietet, reichen von einer e-mail-Anfrage nach einem detaillierten Angebot, über die elektronische Schadensmeldung bis hin zum Vertragsabschluß via Internet. Auf letzteres sollte man sich jedoch nicht so ohne weiteres einlassen, wie die Leiterin der Aufsichtsbehörde für Versicherungen, Erika Weber-Wolf, im Gespräch mit der FuRCI IE erklärte: „Wir sind nicht sehr erfreut, daß Versicherungen Vertragsabschlüsse via Internet anbieten. Aber verbieten können wir es nicht.” Die Aufsichtsbehörde könne nur kontrollieren, ob jene gesetzlichen Bestimmungen befolgt würden, die bei allen Abschlüssen gelten.

Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise, ob der Vertragsnehmer vor Vertragsabschluß ausführliche Informationen über alle in einem Versicherungsvertrag enthaltenen Details bekommt. Dazu Weber-Wolf: „Derzeit ist die Aufsichtsbehörde gerade dabei, zu überprüfen, ob die Mitteilungspflicht der Versicherungsunternehmen auch bei den Internet-Angeboten eingehalten wird.”

Im Falle des Bück trittsrechtes beispielsweise sei die Situation des Konsumenten durch neue Begelungen deutlich verbessert worden. So beginne die Frist nämlich erst dann zu laufen, wenn der Betroffene Informationen über die Bücktrittsbedingungen erhalten habe, beschreibt Weber-Wolf die Gesetzeslage. Bei Lebensversicherungen gelte zum Schutz des Konsumenten für einen bestimmten Zeitraum sogar ein grundsätzliches Bücktrittsrecht.

Seit Einführung des EU-Bechts sei es der Aufsichtsbehörde nicht mehr erlaubt, sich die zahlreichen Angebote der verschiedenen Institute vor der Verwendung systematisch zur Überprüfung vorlegen zu lassen. Derzeit erhielten Konsumenten demnach tagtäglich auch Vertragsanbote, die keiner Kontrolle unterliegen.

„Eine Rechtsaufsicht von unserer Seite darf erst bei Vermutung eines Mißstandes erfolgen”, stellte die Leiterin der Aufsichtsbehörde fest. „In der Begel erhalten wir Informationen

über Unregelmäßigkeiten erst von unzufriedenen Kunden.” Auch Makler versuchen sich auf elektronischem Wege neue Kunden zu angeln. Während österreichische Makler nur als Vermittler tätig sein dürfen, besteht via Internet natürlich auch die Möglichkeit, daß ausländische Anbieter auf dem Markt präsent sind.

Angesprochen auf die zahlreichen Makler, die ihre Produkte anbieten, rät Weber-Wolf den Konsumenten: „In einem Versicherungsvertrag, der den gesetzlichen Grundlagen entspricht, bei dem die Mitteilungspflicht also eingehalten wurde, muß auch angegeben sein, wer die zuständige Aufsichtsbehörde ist.” An diese könne sich der Konsument dann im Zweifelsfall wenden. Unter der Kontrolle der Aufsichtsbehörde stehen all jene Versicherungsunternehmen, die eine Konzession besitzen (inländische Unternehmen) beziehungsweise solche, die zum Dienstleistungsverkehr zugelassen sind (Anbieter aus dem Ausland).

Doch nicht nur die Aufsichtsbehörde steht raschen Vertragsabschlüssen auf elektronischem Wege eher skeptisch gegenüber, selbst einige Versicherungsunternehmen dürften mit so einer Vorgangsweise noch nicht ganz zufrieden sein. So enden viele Internet-Homepages von Versicherungen auch weiterhin mit dem Hinweis: „Für persönliche Beratung oder ein Offert wenden Sie sich an die nächste Geschäftsstelle oder Ihren Landesdirektor”. Und das bedeutet letztlich doch wieder zurück an den Schreibtisch, freundliches Händeschütteln und eine Unterschrift mit dem traditionellen blauen Kugelschreiber.

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