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Wer gut verdient, muß sein Studium bezahlen

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Zwei Wissenschaftler haben verschiedene Modelle für Studiengebühren durchgerechnet.

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Zwei Wissenschaftler haben verschiedene Modelle für Studiengebühren durchgerechnet.

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Ich war früher ein Gegner von Studiengebühren, vor allem wegen der andauernden Vernachlässigung der Universitäten”, sagt Man-fried Welan, Prorektor der Universität für Bodenkultur in Wien (siehe auch Seite 6); „doch dieses Buch hat mich vom Gegenteil überzeugt”. Gemeint ist die trockene Abhandlung „Abschied vom Nulltarif” der beiden Universitätsassistenten Hans Pechar und Christian Keber, die die jüngste öffentliche Debatte über Studiengebühren ausgelöst hat. In dem Buch werden verschiedene Modelle von Studiengebühren vorgestellt, die folgenden Grundsätzen entsprechen:

■ Studiengebühren dürfen keine sozialen Zugangsbarrieren errichten;

■ sie müssen eine bedeutende Einnahmequelle darstellen;

■ der entstehende Verwaltungsaufwand muß gering sein;

Die vier vorgeschlagenen Modelle:

■ das Modell „Akademikersteuer”. Dabei bekommen Hochschulabsolventen einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer aufgebrummt. Den größten Vorteil hätten dadurch allerdings die ungeliebten Langzeitstudenten, die ihr Studium schließlich gar nicht abschließen - eine unerwünschte Konsequenz.

■ Das Modell der „gestaffelten El-ternbeiträge”. Dabei werden vom Finkommen der Filtern abhängige Studiengebühren eingehoben. Als Nachteile dieses Modells führen die Autoren hohe Verwaltungskosten an, da das Familieneinkommen ermittelt werden müßte. Außerdem würden die Studenten nicht als selbständige Bürger, sondern als Teil des EJtern-haushaltes betrachtet - was oft nicht der Realität entspricht.

■ Das Modell „eingeschränkter Anspruch auf ein einkommensabhängiges Darlehen”. Studenten aus einkommenschwachen Elternhäusern erhalten ein zinsfreies Darlehen, die übrigen Hochschüler müssen sofort Studiengebühren bezahlen. Diese Variante brächte zwar die höchsten Einnahmen, aber hätte auch den höchsten Verwaltungsaufwand zur Folge.

■ Das Modell „unbeschränkter Anspruch auf ein einkommensabhängiges Darlehen”, dem Pechar und Keber den Vorzug geben. Dieses Modell wurde 1989 in Australien eingeführt: Dort haben alle Studenten die Wahl, die Studiengebühren sofort zu bezahlen, oder einen zinsfreien, nur an die Inflation angepaßten Kredit aufzunehmen. Die Rückzahlung dieses

Darlehens ist vom späteren Einkommen der Studenten abhängig. Liegt dieses unter dem Durchschnittseinkommen, muß gar nichts zurückbezahlt werden, oberhalb dieser Grenze werden die Tilgungsraten einkommensabhängig gestaffelt.

Für Österreich schlagen Pechar und Keber Studiengebühren von 20.000 bis 30.000 Schilling pro Jahr vor. Nach ihren Rerechnungen ergäbe dies Rudgeteinnahmen zwischen 1,6 und 2,5 Milliarden Schlling pro Jahr - unter der Annahme, daß das Darlehen ab einem jährlichen Nettoeinkommen von 160.000 Schilling getilgt werden muß. Rei einem Netto-Jahreseinkommen von 238.000 Schilling im Jahr wären dann - je nach Höhe des Finkommens - zwischen 7.500 und 11.000 Schilling jährlich zurückzuzahlen. Betragen die jährlichen Studiengebühren 20.000 Schilling, so ist der Kredit nach neun

Jahren abbezahlt, bei 30.000 Schilling nach 16 Jahren.

Australische Experten schätzen, daß rund 15 Prozent der Universitätsabsolventen nie auf ein entsprechendes Einkommen kommen und deshalb auch nichts zurückzahlen; dies wird bewußt in Kauf genommen. Der einzige Nachteil dieses Modells: Die Universitäten kommen erst mit einer gewissen Zeitverzögerung zu Geld.

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