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Wohnen in der Mozartstadt
Es ist genau das eingetreten, was wir befurchtet haben, nämlich daß sich für Salzburg so gut wie nichts geändert hat“, kommentiert Walter Windischbauer vom Mieterschutzverband Österreichs die dritte Wohnrechtsänderungsnovelle, die mit 1. März 1994 in Kraft getreten ist. Die Mietzinsregelungen würden im wesentlichen auf den Althausbestand abzielen, der im Land Salzburg sehr gering sei: geschätzte acht Prozent der Wohnungen wären davon betroffen, 92 Prozent hingegen folgen dem Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage.
Für die Landeshauptstadt Salzburg liegt der Richtwertmietzins, der den früheren Kategoriemietzins weitgehend ersetzt, bei 69,60 Schilling pro Quadratmeter. Mieter, die ihren Vertrag nach dem 1. März 1994 unterschrieben haben, müssen also fast das Dreifache des früheren Kategoriemietzinses zahlen.
Auch positive Impulse der Gesetzesnovelle auf den Wohnungsmarkt vermißt Windischbauer, leerstehende Wohnungen werden weiterhin nicht vermietet. Dafür wandern immer mehr Salzburger in die Umlandgemeinden ab, wodurch in letzter Konsequenz aber auch dort die Preise steigen.
Laut Mietenspiegel der Bundesinnung der Immobilienmakler zahlt man in Salzburg in guter Lage pro Quadratmeter zwischen 80 und 100 Schilling, in ruhigeren Gegenden an die 120 Schilling. Die „Wuchergrenze“, die ausufernde Preise verhindern soll, liegt beim Doppelten der ortsüblichen Mietzinse. „Aber wer sich das leisten kann, kauft sich gleich Eigentum“, meint Windischbauer. „Wucherzins“ gibt es praktisch nicht.
SOZIALER WOHNBAU IM ARGEN
Der soziale Wohnbau an der Salzach liegt im argen: Etwa 3.000 Wohnungen sind in städtischem Besitz, der Magistrat verfügt über ein Einwei sungsrecht über etwa 10.000 weitere Einheiten. Doch ganze 326 Wohnungen konnte das Wohnamt im letzten Jahr vergeben, der Großteil davon als Nachfolge, nur etwa 50 Neubauten kamen hinzu. Dem mageren Angebot standen fast 4.000 Bewerbungen gegenüber. Schuld an der Flaute im sozialen Wohnbau sind die überhöhten Grundstückspreise.
Im Büro von Stadtrat Siegfried Mitterdorfer (FPÖ), zuständig für das Wohnungswesen, erhofft man sich Abhilfe durch das 1993 inkraft getretene Raumordnungsgesetz, das erstmals eine Form der Bodenbeschaffung für den sozialen Wohnbau enthält.
„Wenn jemand eine Umwidmung von Grünland in Bauland haben will, also einen neuen Bebauungsplan, dann muß er bei einem Grundstück, das größer als 2.000 Quadratmeter ist, die Hälfte des Grundstückes zum halben Schätzwert für geförderten Mietwohnungs- bau abgeben. Sonst bekommt er keinen Bebauungsplan. Es hat' schon gewirkt, wir haben bereits einige Flächen bekommen“, zeigt sich Peter Holzmann, Sekretär Mitterdor- •fers, optimistisch. In zirka zwei Jahren sollen die neuen Flächenwidmungspläne fertig sein, die sich in drei bis vier Jahren positiv auf den Grundstücksmarkt und damit den Wohnbau auswirken sollen.
Gleichzeitig hält aber der Bevölkerungszustrom in die Festspielstadt an: Nach Schätzungen der Magistratsabteilung für Wohnungswesen werden in den nächsten fünf Jahren mindestens 5.000 Wohnungen benötigt.
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