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Zu viele Aufgaben überfordern den Staat
Eine unübersichtliche, komplizierte Rechtsordnung und die antiquierte Aufgabenteilung von Bund, Ländern und Gemeinden führen zu ausufernden Staatsausgaben.
Eine unübersichtliche, komplizierte Rechtsordnung und die antiquierte Aufgabenteilung von Bund, Ländern und Gemeinden führen zu ausufernden Staatsausgaben.
Die Schuld für die immer größeren Ausgaben für die Verwaltung und den öffentlichen Dienst ist nicht bei den Beamten zu suchen, sondern liegt daran, daß der Staat immer neue Aufgaben übertragen erhält, die alten aber beibehalten werden. Dies auch dort, wo die Erfüllung von Aufgaben durch den Staat nicht mehr zeitgemäß ist oder der Staat seine Schutzfunktion verloren hat. Im übrigen führt die unübersichtliche Rechtsordnung als solche schon zu hohen Verwaltungskosten. Wir fordern daher:
■ Mit einem Rechtsbereinigungsgesetz werden mit Wirksamkeit ab dem Jahr 2000 alle Gesetze aufgehoben, die nicht bis dahin neu erlassen oder verlautbart werden oder deren Weitergeltung ausdrücklich angeordnet wird.
■ Dazu hat bis 1998 jedes Bundesministerium eine Begründung für die Notwendigkeit jedes einzelnen Gesetzes dem Nationalrat vorzulegen; dieser hat diese Gesetze anhand eines Zielkataloges von Staatsaufgaben zu überprüfen.
■ Die vom Bundesminister vorzulegende Begründung hat auch eine detaillierte Kostenschätzung jedes Gesetzes zu enthalten, und zwar Kosten sowohl für den Bund als auch für Länder und Gemeinden.
■ Die Kosten neuer Gesetze hat ein Haushaltsausschuß des Nationalrates zu überprüfen, der auch die Kosten der Vollziehung der geltenden Gesetze laufend zu überprüfen hat.
Die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist historisch gewachsen und stammt im Kern noch aus der Monarchie. Sie entspricht in vielen Bereichen nicht mehr den Anforderungen, die eine moderne Gesellschaft stellt. Die Verfassung geht von der Vorstellung aus, daß jede Aufgabe strikt einer Ebene zugeordnet werden kann. Tatsächlich ist zur Lösung der meisten Probleme aber ein Zusammenwirken aller drei Ebenen erforderlich. Damit diese Aufgaben ökonomisch bewältigt werden, muß hiebei der Grundsatz gelten, daß jene Gebietskörperschaft, die über die Höhe der Kosten entscheidet, auch die Mittel aufzubringen hat. Wir fordern daher:
■ Verringerung der Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Ersatz durch eine aufgabenorientierte Kompetenzverteilung.
■ Vereinfachung der Struktur der Vollziehung des Bundes in den Ländern.
■ Verlagerung von Verwaltungsverfahren von den Zentralstellen zu landesweise organisierten Behörden.
■ Verstärkung der Finanzautonomie der Länder durch die Überlassung von Besteuerungsrechten und die Umwandlung von Ertragsanteilen in Zuschläge und gleichartige Abgaben.
■ Umwandlung von Kostenanteilen des Bundes in Ertragsteile der Länder; Beispiel Landeslehrer: Der Bund trägt die Kosten für sämtliche Landeslehrer, das sind fast 78.000 Planstellen (!), für die der Bund einschließlich Pensionen über 42 Milliarden Schilling aufwenden muß, das ist mehr als die Hälfte des gesamten Unterrichtsbudgets. Auf die Höhe dieser Kosten hat der Bund keinerlei Einfluß, er hat nicht einmal Einblick, wie diese Kosten entstehen, weil dies ausschließlich von den Ländern vollzogen wird. Es ist daher auch nicht bekannt, warum in diesem Bereich in den letzten Jahren Kostensteigerungen bis zu zehn Prozent waren, einer der Gründe ist, daß die Frühpensionierungsrate noch deutlicher unter der des Bundes liegt. Klarerweise haben die Länder kein Interesse daran, hier kostensparend vorzugehen und beispielsweise Lehrer nicht so früh zu pensionieren, weil die Kosten ohnedies vom Bund zu finanzieren sind.
Die Verwaltungsverfahren dauern insgesamt zu lange, häufig mehrere Jahre. Dies ist nicht nur für den Bürger unzumutbar, es verursacht auch hohe Verwaltungskosten und große volkswirtschaftliche Nachteile. Der Wirtschaftsstandort Österreich kann international nur mithalten, wenn Bewilligungsverfahren rasch und innerhalb eines klaren zeitlichen Rahmens stattfinden. Selbstverständlich muß hiebei gewährleistet sein, daß der Bürger seine Bech-te durchsetzen kann und der hohe Standard im Arbeits- und Umweltschutz gewahrt bleibt. Wir fordern daher:
■ Reduktion der Verwaltungsinstanzen um eine Instanz.
■ Einführung einer Landesver-waltungsgerjchtsbarkeit, die in der Sache selbst entscheidet, sodaß eine neuerliche Befassung der Verwaltungsbehörde entfällt.
■ Geltendmachung von typischen gleichgelagerten Interessen von Bürgern durch Legalparteien, insbesondere Umweltbundesanwalt, Gemeinden und legitimierte Interessenvertretungen.
■ Verringerung der Parteienanzahl durch die Möglichkeit, daß sich Bürger mit gleichartiger, aber bloß geringfügiger Beeinträchtigung von Rechten zu einer Verfahrenspartei zusammenschließen.
■ Pflicht aller Verfahrensbeteiligten, gleich zu Beginn eines Verfahrens alle Karten auf den Tisch zu legen; Pflicht der Behörde, einen klaren Verfahrensplan vorzulegen und einzuhalten.
Der Autor ist
Klubobmann.
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