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Wer sicher gehen will, mit den Nahrungsmitteln keine Giftcocktails zu sich zu nehmen, sollte beim Einkaufen auf Bio-Produkte zurückgreifen. Biologische Landwirtschaft bedeutet:

* Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Düngemittel,

* Erhaltung der Bodengesundheit und -fruchtbarkeit durch schonende Bearbeitung, natürliche Dünger und ausgewogene Fruchtfolgen,

* Förderung der natürlichen Regulationsmechanismen und Selbstheilungsprozesse in intakten Ökosystemen,

* Verzicht auf Gentechnik in allen Bereichen des Biolandbaus,

* Artgerechte Tierhaltung und Fütterung mit biologischem Futter.

Gütesiegel sollen die Erkennbarkeit solcher Produkte gewährleisten. Aber eine Fülle von Plaketten macht es schwierig, richtige von falschen Versprechungen der Lebensmittelverpackungen zu unterscheiden. Hinweise wie "aus naturnahmen Anbau", "aus kontrollierter Landwirtschaft", "umweltgeprüfte Qualität" oder "aus chemiefreier Landwirtschaft" werden leicht mit den echten Bio-Kennzeichnungen verwechselt.

In Österreich stehen jedoch nur die folgenden Formulierungen für Bio-Qualität mit oben genannten Anforderungen: "aus (kontrolliert) biologischem Anbau", "aus (kontrolliert) biologischem Landbau" und "aus (kontrolliert) biologischer Landwirtschaft", wobei "biologisch" durch "ökologisch" ersetzt werden kann. Um eine dieser Bezeichnungen tragen zu dürfen, sind durch die EU-Verordnung 2092/91 Kontrollen der produzierenden Betriebe, der Erzeugnisse, der Verarbeiter, Händler und Vermarkter durch unabhängige Stellen vorgeschrieben. In Österreich führen staatlich autorisierte Prüfstellen und die österreichische Lebensmittelbehörde diese Kontrollen durch.

Auf der Verpackung von Bio-Lebensmitteln ist entweder die Kontrollstelle oder eine Kontrollnummer angeführt, zum Beispiel AT - N - 01 - BIO, wobei AT für Österreich, der folgende Buchstabe für das Bundesland und die Nummer für die Kontrollstelle steht. Claudia Feiertag

weitere Informationen :

www.bioinformation.at

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