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Das fünfte Rad am Wagen

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Ziemlich unbeachtet ging vor einiger Zeit die Mitteilung des Landarbeiterkammertages durch die Tagespresse: „Im Jahre 1955 verfügte die Landwirtschaft um 9580 Arbeiter weniger als 1954.“ Durchschnittlich verließen im vergangenen Jahre täglich 26 pflichtversicherte Landarbeiter ihre Plätze. Dabei ist die landwirtschaftliche Produktionsfläche gegenüber 1937 um 6 Prozent oder rund 200.000 Hektar gesunken* aber die Erzeugung, welche heute 85 Prozent des österreichischen Bedarfes deckt, angestiegen. Seit 1946 haben mehr als 82.000 unselbständige Arbeitskräfte die Landarbeit aufgegeben.

Was sind die Gründe dieser auffallenden Bewegung, die mit zunehmender Sorge erfüllen muß? Wie könnte dieser Entwicklung, die einer Veränderung der Bevölkerungsstruktur und des gesellschaftlichen Lebens gleichkommt, gesteuert werden?

Zunächst — eigentlich ganz naheliegend — Regelung der Relation zwischen den Löhnen, welche die Landarbeiterschaft bekommt, und jenen, die von einer auf der Flutwelle der Konjunktur reitenden Industrie gewährt werden.

Uns liegt beispielsweise eine sorgfältig angelegte Aufstellung der Lohnentwicklung in Oberösterreich vor, also dort, wo sich, begünstigt durch die Besetzung und die Demontagen im östlichen Oesterreich während der Besatzungszeit, die Industrie in ungeahntem Maße emporarbeitete. Im Jahre 1937 zählte sie 30.173 Beschäftigte, bei der letzten Volks- und Berufszählung 1951 hingegen 86.454. Bei der Zählung, von 1934 verzeichnete man eine Wohnbevölkerung von 902.590 Einwohnern,- von denen 338.623 (37,8 Prozent) auf die Landwirtschaft und 261.154 (28,9 Prozent) auf die verarbeitende Industrie und das Gewerbe einschließlich des Bergbaues entfielen. Im Jahre 1951 betrug der Anteil der Landwirtschaft nur mehr 25,8 Prozent, jener der Industrie schon 36,9 Prozent! Es ist klar, woher die Industrie, das Gewerbe und der Bergbau die notwendigen Arbeitskräfte holt: aus der Landwirtschaft.

Der Barlohn reicht von 220 Schilling (Lohngebiet II) und 250 Schilling (Lohngebiet I) bei den Knechten unter 16 Jahren, bis 470 (beziehungsweise 550) Schilling bei den Schaffern, Melkermeistern usw. Ein Traktorführer erhält 440 (510) Schilling. Bei allen sieben Lohnkategorien ist die freie Station mit 249 Schilling veranschlagt. Die einmalige Ernteprämie — die letzte wurde am 11. August 1954 abgeschlossen — beträgt einen Bruttomonatslohn. Die beschäftigten Frauen sind in sechs Kategorien eingestuft. Der höchste Lohn macht (für eine Wirtschafterin) im Gebiet I 270 Schilling aus. Auch hier ist in allen Kategorien, vom Mäd^ chen im Alter von 16 Jahren an bis zur alten langdienenden Wirtschafterin, die freie Station pauschal mit 249 Schilling angesetzt. Und nun noch die Stundenlöhne (ohne Verpflegung). Ein Jugendlicher unter 16 Jahren kann höchstens 2.94 Schilling, ein Mädchen von 16 bis 18 Jahren 3.47 Schilling je Stunde verdienen; die fünfgeteilte Staffel endet bei Männern über 18 Jahren mit dem Stundenlohn von 4 Schilling, bei den Frauen mit 3.87 Schilling (immer in dem höher veranschlagten Lohngebiet I). Bei der Forstwirtschaft wird seit der Aenderung des Kollektivvertrages vom 1. Jänner 1956 einem Hilfsarbeiter unter 16 Jahren 4 Schilling, einem Facharbeiter mit Prüfung 6.30 Schilling bezahlt. Gartenarbeiter haben seit dem gleichen Zeitpunkt an Stelle der bis dahin gewährten „Ueber-brückungshilfe“ eine Lohnerhöhung von 2 bis 9 Prozent zugebilligt erhalten. Ein Hilfsarbeiter dieser Abteilung im Alter bis 18 Jahre wird mit 3.80 Schilling, eine Hilfsarbeiterin gleichen Alters mit 3.60 Schilling abgefunden; die höchste Stufe nimmt hier ein Obergärtner mit einem Stundenlohn von 6.50 Schilling ein.

Wem Vergleichszahlen aus anderen Berufsgruppen nicht gegenwärtig sind, dem sei einem Höchstmonatslohn (siehe oben) von 749 Schilling (Barbezug zuzüglich veranschlagter freier Station) in der Landwirtschaft der Monatsverdienst eines Vorarbeiters bei Kaminbau in Wjen entgegengehalten, der 2135 20 Schilling erhält. Aber selbst ein Hilfsarbeiter der eisen- und metallverarbeitenden Industrie kommt monatlich auf 960 Schilling, das sind über 200 Schilling mehr als ein Arbeiter in der höchsten Kategorie der (ungeprüften) oberösterreichischen Landwirtschaft. Was die Facharbeiterlöhne angeht,so beträgt der Spitzenverdienst seit dem 1. Oktober 1956 in Tirol für einen Wirtschafter, eine Wirtschafterin, einen Meistermelker, der als Schaffer eingestellt ist, 990 Schilling im Monat (brutto).

Es ist sohin klar, daß allein schon die Lohn-frage einen Sog auf die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte ausübt. Dazu kommt die Frage der Freizeit. In einem Augenblick, da man in der Stadt weithin zur Fünftagewoche übergegangen ist und eine weitere Herabsetzung der Arbeitszeit propagiert, sind d i e landwirtschaftlichen Betriebe noch ausdrücklich zu loben, welche den Samstagnachmittag freigeben. Die Jugend auf dem Dorfe sieht dann am Wochenende die einstigen Schulfreunde, welche in den städtischen Betrieben arbeiten, am Freitagabend — womöglich mit dem Moped oder dem Roller — heimkehren. Kann man nicht begreifen, was dieser Eindruck auf ein jugendliches Gemüt bedeutet, was zudem dann die Erzählungen von den städtischen Vergnügungen bewirken ?

Ein zweiter Punkt, mindestens ebenso wichtig wie die Lohnfrage, ist die Unterkunft. Gewiß: wir haben auf den Mustergütern, auf den Bundesdomänen — etwa im Marchfeld, in Leopoldsdorf und Fuchsenbigl — zweckentsprechende und preiswerte Wohnhäuser für Landarbeiter gesehen. Wer sich aber, indes fleißig bewundert und photographiert wurde, von einem Traktorführer ein paar Minuten weiterbringen ließ, der trat in Unterkünfte ein, welche aus zwei Räumen bestanden und etwa dem Begriffe von „Zimmer und Küche“ in Floridsdorf und Favoriten entsprachen, mit dem Unterschied, daß dort vielleicht das Wasser in der Wohnung war, daß man dort Gas hat, wenn man schon möglicherweise das WC mit etlichen anderen Parteien auf dem Gang teilen muß. Die Landarbeiterunterkünfte, die wir aber sahen, reichten im „Komfort“ gerade bis zum elektrischen Licht; Wasser und WC lagen außerhalb. Von Badegelegenheit oder auch nur einer Brause — und das gerade bei der Landwirtschaft — ganz zu schweigen. Diese Zweiraumunter-künfte muß man aber noch als ideal gegenüber den „Kammern“ ansprechen, die anderwärts im Dachgeschoß des Hauptgebäudes oder irgendwo im Schupfen liegen — in weniger günstigen Fällen muß man sich in den Wirtschaftsgebäuden umsehen. Da steht denn in so einem Räume, der mitunter nicht einmal ein Fenster besitzt, eine Bettstelle, von der und ihrer Wäsche man am besten schweigt; steht in einem Winkel auf einem Schemel ein unansehnliches Waschbecken, an einem Nagel hängt ein halbblinder, womöglich defekter Spiegel, und an weiteren, kunterbunt, eingeschlagenen Nägeln die Kleider. Es ist Sache der Erfindungsgabe des Arbeiters, bei Schlechtwetter das Arbeitsgewand und die Schuhe zu trocknen und sich am Sonntag „schön“ zu machen. Wir haben in den meisten dieser Unterkünfte — eigentlich natürlich — jeden Wandschmuck vermißt, wir begegneten nur selten einem Rundfunkapparat. Wo diese Menschen also den Landfunk um 11.45 LIhr im Sender II hören sollen, bleibt eine Frage; wir zweifeln auch sehr, ob sie sich die „Bauernmusik“ um 5.35 Uhr vom Sender I anhören würden in so einer Unterkunft, auch wenn ein Apparat vorhanden wäre: das heißt, ob sie so freudig gestimmt wären.

Daß auf dem Gebiete der Landarbeiter-wohnungen etwas getan werden kann und daß man auch tatsächlich stellenweise etwas tut, sei durchaus nicht unterschlagen. Wieder ist vorweg Oberösterreich zu nennen. Vom Jahre 1947, bis 31. Dezember 1954 wurden unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel in Form von Subventionen, ehemaligen Reichsmitteln, ERP-Mitteln, Counterpart-Mitteln und Flüchtlingsdarlehen-Land 1448 Land- und Forstarbeitereigenheime und 1576 Landarbeiterwohnungen, insgesamt 4112 Wohnungen, fertiggestellt. Für den Bau der Eigenheime wurden 24,185.084 Schilling, für Dienstwohnungen 7,900.090 Schilling aufgewendet. Seit dem 1. Jänner 1955 wurden 47 Eigenheime mit Landesdarlehen und 9 Eigenheime mit Darlehen aus Flüchtlingsmitteln im Gesamtbetrage von 756.800 Schilling bewilligt.

Der Verein „Oberösterreichische Heimat“ zog am 30. Juni 1956 eine Zwischenbilanz, nach der mit Landeshaftung und Haftung des Magistrats Linz insgesamt 1,436.000 Schilling ausgegeben wurden, wonv't die gerade in diesem Bundesland brennende Frage der Unterkunft heimatvertriebener Familien, die bekannt für ihre Seßhaftigkeit in der Landwirtschaft sind, einer Lösung um ein Stück näher gebracht werden konnte.

Im Burgenland ist infolge der Aktion „Landaibeiterwohnungsbau“ (geführt von der dortigen Landwirtschaftskammer) zwischen 1945 und Ende 195 5 an kinderreiche Landarbeiterfamilien ein Betrag von rund 8 Millionen Schilling zur Errichtung von Eigenheimen flüssig gemacht worden. Durch die 1950 ins Leben gerufene Aktion zur Erleichterung der Familiengründung erjiielten 254 neuvermählte Landarbeiter Beihilfen im Betrage von insgesamt 254.000 Schilling aus Bundes- und Landesmitteln. Auch die nach einer Unterbrechung von acht Jahren nunmehr wiederaufgenommenen Ehrungen langdienender Land^ und Forstarbeiter sollen erwähnt werden. Diese Geldspenden, welche anfangs 60, 70 und SO Schilling (für 10, 25 beziehungsweise 40 Jahre ununterbrochene Dienstzeit) betrugen, sind auf 200, 300 und 500 Schilling erhöht worden. Wir wollen uns in diesem Falle nicht an die faktischen Ziffern haken — man bedenke bloß: 40 Jahre Landarbeiter! — sondern an den guten Willen, an die Symbolik, die einem solchen Vorgange innewohnt.

Der dritte, keineswegs kleinste Fragenkomplex nach Lohn und Wohnung ist die fachliche Ausbildung und die kulturelle Betreuung. Im landwirtschaftlichen Schulwesen ist sicherlich Bedeutendes geschehen; während der letzten 10- Jahre wurden mehr Bildungsstätten errichtet, als in den 100 Jahren vorher. Das Bundesseminar tür das Landwirtschaftliche Bildungswesen in Wien, Ober-St.-Veit, als höhere Bildungsstätte unmittelbar dem ßundes-ministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstellt, repräsentiert sich dem Besucher schon rein äußerlich als modernes Institut. Hier werden die von der Mittelschule, von der Hochschule für Bodenkultur Kommenden für den Lehr- und Förderungsdienst ausgebildet. Hier finden die künftigen Lehrkräfte Llnterweisung, die in die sechs höheren Lehranstalten kommen, um dort Fachkräfte heranzubilden. Die Bundesländer geben sich auch Mühe. So hielt das Land Salzburg zwischen 1950 und 1954 insgesamt 11 sogenannte Hochschulwochen (3150 Teilnehmer), 122 Kammerkurz- und Fachkurse (•4450 Teilnehmer) und 128 Volkshochschulkurse (rund 3000 Teilnehmer) ab.

Noch immer steht die Persönlichkeit des Landarbeiters und seine soziale Existenz im Vordergrund, je härter die Auseinandersetzung mit der Industrie wird. Dem Arbeiter sind daher am Orte Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen (wertvolle Filme, keine alten Schwarten; Zusammenstellung von Laienspielgruppen und Musikvereinigungen, die Volksgut pflegen; wohldotierte, von einsichtigen Lektoren ausgewählte Ortsbüchereien mit aktuellem Fachschrifttum; gesellige Veranstaltungen unter bestimmten, der Landschaft angepaßten Leitworten). Es muß dem Landarbeiter, nicht nur dem Industriearbeiter und Angestellten, die Möglichkeit gegeben werden, die Welt zu sehen. Ein „Sozialtourismus“ für die Stadt allein ist nicht sozial! Delegationen von Landarbeitern sollten in die Bundesländer und ins Ausland gebracht werden, um zu vergleichen und zu lernen; ein Austausch-verkehr könnte organisiert werden (vielleicht würde man hier in Erwartung der herumschauenden Ausländer an manchen Stellen flinke Reden in Taten umsetzen). Ein weitläufiges Siedlungsprogramm ist unerläßlich, es ist ebenso wichtig, wie der städtische Wohnhausbau. Für die Konzerte in den entsprechend gelegenen Städten und für die Theaterauffüh-rungen dort wäre ein Zubringerdienst mit Autobussen zu organisieren; Büchergilden für das Land sind ins Leben zu rufen. Eine gesunde Kreditgebung muß die frühe Eheschließung ermöglichen und die Anschaffung von Hausrat. Lind: warum soll der Landarbeiter ewig strampeln auf seinem Fahrrad? Man lasse ihn nicht sehnsüchtig dem Moped seines Stadtarbeiterkollegen nachschauen! Schließlich nicht zuletzt: das Lohngefälle Land-Stadt muß beseitigt werden; vom Arbeitgeber, der sich mit den Gestehungskosten und dem ausländischen liberalisierten Import herumschlagen muß, kann man freilich das wenigste erwarten. Ein Landwirtschaftsgesetz wird immer nur ein Stück Papier sein, wenn der Landarbeiter ein Paria gegenüber dem Industriearbeiter bleibt.

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