Kritik an Dienstrecht und Frauenquote

Werbung
Werbung
Werbung

Die Novelle des Universitätsgesetzes bringt auch für das wissenschaftliche Personal einige Änderungen. Und das, obwohl man gerade erst mühsam einen Kollektivvertrag ausgehandelt hat, der im Herbst in Kraft tritt. Die Idee dabei: einen Schritt weg vom alten Kurien-System zu machen, in dem die berufenen Professoren beamtet und mächtig sind – hin zu einem Faculty-Modell aller Wissenschafter, das eine Weiterbeschäftigung bei Bewährung verspricht (tenure track). Einige Regelungen der Novelle stehen dazu im Widerspruch, kritisiert Wolfgang Weigel, Pressereferent des Universitätslehrerverbandes und Wirtschaftsprofessor an der Universität Wien. „Das wurde uns im Nachhinein reingedrückt“, sagt er. „Ein Schildbürgerstreich.“

Die komplizierten Berufungsverfahren für neue Professoren wurden vereinfacht, der Rektor erhält dabei mehr Rechte. Allerdings wird weiterhin zwischen berufenen Professoren und solchen außerhalb dieser „Kaste“ unterschieden. Bis zu 20 Prozent der Habilitierten einer Uni können in Zukunft auch ohne Verfahren zum Professor berufen werden, für eine befristete Dauer von bis zu fünf Jahren. Dazu wird die „Kettenvertragsregelung“ unter Bedingungen erweitert. Dabei können befristete Vertragsverhältnisse für Teilzeitbeschäftigte für eine Dauer von bis zu 12 Jahren aneinandergereiht werden. Das mache eine vernünftige Lebensplanung unmöglich, kritisieren die Betriebsräte. Für nebenberufliche Lektoren ist erst ab mehr als vier (statt wie geplant sechs) Semesterstunden Lehrverpflichtung ein normaler Dienstnehmervertrag vorgesehen.

Nicht alle Frauen erfreut

Dafür haben der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer, und Wissenschaftsminister Johannes Hahn vereinbart, dass die Betriebsräte Sitz und Mitsprache im Universitätsrat bekommen, und zwar in Punkten, die mit der Ausübung ihrer Funktion in Zusammenhang stehen. Gestärkt wird der Mittelbau. Künftig können auch Dozenten und Assistenz-Professoren höhere Posten besetzen. Im Senat (18 oder 26 Mitglieder) verlieren die Professoren einen Sitz an den Mittelbau und haben nur mehr die Hälfte aller Stimmen.

Mehr Sitzungen kommen auf die Frauen zu: Die Novelle bringt eine 40-Prozent-Frauenquote in allen Gremien, auch in Habil- und Berufungskommissionen. Für die Professorenbestellung gilt keine Quote. Die Regelung könnte Forschungszeit kosten, fürchten einige. Und Gremienarbeit ist eben kein Maßstab für die Karriere, sondern der Forschungsoutput in Form von Publikationen. Keine Frau wolle hören, dass sie einen Posten wegen der Quote bekommen hat, sagt Christiane Spiel, Professorin am Institut für Psychologie der Universität Wien: „Aus meiner Erfahrung setzt man Frauen oft gar nicht auf Listen, weil sie sowieso genommen würden. Was fehlt, sind echte Stützstrukturen.“ Geld für Kinderbetreuung etwa, damit in Kinderzeiten keine Publikationslücken entstehen. Ein Nein zur Quote kommt von den Dekanen aus Graz und Wien: Sie fordern Qualität als einziges Kriterium bei Personalentscheidungen. (mus)

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung