Berieselung - Ob in Supermärkten, Restaurants oder Bankfilialen: Zwangsbeschallung wird meist in still in Kauf genommen.

Lärmbelästigung: Bitte abdrehen!

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In der Aufmerksamkeitsökonomie werden unsere Sinne von früh bis spät bombardiert. Höchst an der Zeit, sich dagegen zu wehren. Warum es ein generelles Verbot für Zwangsbeschallung braucht.

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In der Aufmerksamkeitsökonomie werden unsere Sinne von früh bis spät bombardiert. Höchst an der Zeit, sich dagegen zu wehren. Warum es ein generelles Verbot für Zwangsbeschallung braucht.

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Auch jenseits der eigenen Expertise erwies sich Robert Koch als äußerst hellsichtig: „Eines Tages“, so der Medizin-Nobelpreisträger von 1905, „wird der Mensch den Lärm ebenso bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest.“ Was er damals noch nicht vorhersehen konnte, ist die Pest in Form von musikalischer Dauerberieselung. Hier geht es nicht nur um die Lautstärke: Die Zwangsbeschallung in Supermärkten und Kaufhäusern, Restaurants und Bankfilialen, Taxis und öffentlichen Toiletten hat per se einen seuchenartigen Charakter. Sie wird zwar immer wieder bekämpft, doch bislang leider nur partiell und relativ erfolglos.

Es waren vor allem Künstler und Intellektuelle, die als erste das grassierende Übel benannten. Hans Magnus Enzensberger etwa klagte bereits 1997 sein Leid als „Schallallergiker“ und „musikalisches Opfer“: „Das Beschallungsopfer zeichnet sich gerade dadurch aus, daß es Ohren hat, zu hören“, ätzte der deutsche Schriftsteller im Spiegel, „seine Behinderung besteht darin, daß sein Hörorgan intakt ist.“ Heute werden besonders feinfühlige Menschen mit intakten Sinnesorganen unter dem Label der „Hochsensibilität“ gern an den Rand des Pathologischen gedrängt. Doch vielleicht ist der jüngst zu beobachtende Zuwachs dieser Personengruppe nur ein Symptom dafür, dass die alltägliche Reizüberflutung selbst bereits am Rand des
Pathologischen zu verorten ist. Und für viele eben schon ein schwer erträgliches Ausmaß angenommen hat.

Selbst die Wiener Linien folgen nun dem allmächtigen Trend und fühlen sich berufen, neben ihrer Kernaufgabe auch für multimediale Unterhaltung zu sorgen. Der Verkehrsbetrieb attackiert die Aufmerksamkeit seiner Fahrgäste nicht mehr nur durch Berieselung auf Bildschirmen, sondern neuerdings auch mit Klang- und Geruchseinlagen: Anfang Juli wurden erstmals duftbesprühte U-Bahn-Garnituren präsentiert. Zwangsbeschallung ist fixer Bestandteil dieser sinnlichen Rundum-Beglückung. Es gibt freilich Menschen, die beim Warten auf die U-Bahn nicht unbedingt mit Vivaldi behelligt werden wollen, oder an ohnehin stressigen Stationen nicht auch noch ein Konzert von gecasteten „U-Bahn-Stars“ mitanhören möchten. An sie wird schlicht nicht gedacht. Wiener Linien-Geschäftsführer Günter Steinbauer spricht stattdessen von einem „Wohlfühlfaktor“. Aber kann einem bei diesem infantilen Theater wohl zumute sein? Fahrgäste werden hier wie kleine Kinder angesehen, die rund um die Uhr bespielt werden müssen.

„Musik setzt Freiwilligkeit voraus“ und „Der akustische Raum gehört allen“ sind einige der Slogans, mit denen sich Initiativen gegen die Zwangsbeschallung (zum Beispiel „Beschallungsfrei“ in Österreich) Gehör verschaffen wollen. Doch Bewusstseinsbildung allein reicht offensichtlich nicht aus, um die akustische Epidemie in den Griff zu bekommen. Es braucht Verbote – und zwar aus folgenden Gründen:

1. Musik ist eine Droge

Ob als betörendes Trällern oder Balzgesang, als archaische Kommunikation oder pure Emotion, als martialische Inspiration oder soziales Schmiermittel: Welche Funktion auch immer Musik in der Evolution innehatte, sie war jedenfalls ein ungeheuer mächtiges Instrument. Dass sich mit Musik rauschartige Zustände evozieren lassen, wussten bereits die urzeitlichen Heiler und Schamanen. Die moderne Wissenschaft hat differenziert Wirkungen auf Körper und Geist nachgewiesen: Musik versetzt das Trommelfell in Schwingung und gelangt über die Nervenbahnen ins Gehirn. Dort beeinflusst sie das limbische System, wo das vegetative Nervensystem und das Gefühlsleben reguliert werden. Sie kann den Atem, den Herzschlag und den Blutdruck verändern, ebenso wie die Stimmung und die emotionale Wahrnehmung. Sie kann aufputschen oder beruhigen, für Stress oder Entspannung sorgen. Durch gezielte musikalische Behandlung lassen sich sogar Schmerzen, Ängste und Depressionen verringern.

Musik wirkt also, zumindest unter bestimmten Umständen, wie eine Droge bzw. ein Medikament. Damit sind aber auch unerwünschte Wirkungen zu beachten. Wie bei jedem psychoaktiven Mittel spielt die subjektive Einstellung (Set) unter den jeweiligen Umständen (Setting) eine wichtige Rolle für dessen Wirkung. So wäre ein Anstieg der Stresshormone zu erwarten, wenn die Einstellung zur Beschallung negativ ist oder diese den kulturellen Konventionen zuwiderläuft (zum Beispiel Trancemusik im Supermarkt). Fazit: Mit einem derart mächtigen Mittel sollte man nicht leichtfertig umgehen.

Zwangsbeschallung ist eine subtile Form von Folter und Penetration. Ohrenstöpsel sind der neue Keuschheitsgürtel.

2. Zwangsbeschallung ist Vergewaltigung

„Wann wir welche Musik hören wollen, sollte unsere ganz persönliche Entscheidung sein“, fordert der Linzer Komponist Peter Androsch von der Initiative „Hörstadt“, die sich für Zonen ohne Hintergrundmusik engagiert. „Was wäre, wenn wir ständig Essen in den Mund gesteckt bekommen würden, ohne gefragt zu werden?“, bemerkte er 2013 in der FURCHE.

Doch der Vergleich mit dem Essen ist eigentlich zu milde: Musik dringt ins Ohr und bewegt den Organismus – bis ins Innerste seiner Zellen. Zwangsbeschallung ist demnach wie ein Medikament, das man nicht braucht und dennoch in den Körper gelangt. Wie Alkohol, der uns wider Willen eingeflößt wird. Wie eine Droge, die wahllos über die Massen ausgeschüttet wird. All das ist zu Recht verboten. Aktivisten der Initiative „Pipedown“ sprechen hier gar von „akustischer Vergewaltigung“: Schließlich ist das Ohr ein passives Organ, das Tag und Nacht in Betrieb gehalten wird und sich nicht wie die Augen verschließen kann. Es muss vieles erdulden und lässt sich auch nur notdürftig schützen. Zwangsbeschallung ist eine Form von subtiler Folter und unerwünschter Penetration. Ohrenstöpsel sind der Keuschheitsgürtel des 21. Jahrhunderts.

3. Die Motive sind unlauter

Dass die akustische Dauerberieselung meist zu bestimmten Zwecken eingesetzt wird, ist kein Geheimnis. Bereits in den 1930er-Jahren machte sich das US-Unternehmen Muzak mit Gebrauchsmusik für Ladengeschäfte und Kaufhäuser einen Namen. Dessen Auftraggeber wollten die akustischen Verhältnisse am Einsatzort in die erwünschte Richtung lenken. Tatsächlich weisen Studien darauf hin, dass sich je nach Musikwahl verschiedenste Effekte erzielen lassen: Man kann die Stimmung mancher Angestellten heben und somit die Produktivität ankurbeln. Man kann Konsumenten zum längeren Verweilen anregen. Man kann sie für Werbebotschaften empfänglicher machen und in Kauflaune versetzen. Man kann mit Musik auch deren Identifikationsbedürfnisse bedienen. Funktionale Musik ist somit längst Teil des Marketings. Heute könnte man auch „Nudging“ dazu sagen: Kunden werden sanft „geschubst“, um ihre Geldbörsen zu öffnen. Problematisch ist, dass dies auf einer unterschwelligen, emotionalen Ebene passiert. Zwangsbeschallung dient der unbewussten Manipulation. Nicht im Sinne des Gemeinwohls, sondern meist zugunsten von Konzern- und Firmeninteressen.

4. Nur Verbote sorgen für Entlastung

Man stelle sich vor, den Schutz der Nichtraucher allein über Bewusstseinsbildung vorantreiben zu wollen – der Erfolg wäre, nun ja, überschaubar. Ebenso wie die Gruppe der Nicht-Raucher durch ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie zu schützen ist, müssen Menschen, die unter der Zwangsbeschallung leiden, durch ein allgemeines Beschallungsverbot im öffentlichen Raum geschützt werden. Oder will man Abstumpfung weiterhin als gesellschaftlichen Wert hochhalten? Es geht nicht nur um eine Gesundheitskultur, die den Wert von Prävention erkennt, sondern auch um eine Bewusstseinskultur, die unsere kostbaren Sinnesorgane vor Vermüllung bewahrt. Musik sollte nur dort angeboten werden, wo sie dezidiert erwartet und umso mehr geschätzt wird: in Bars, Clubs, Konzertsälen, Diskotheken etc. Übrigens würde auch nichts dagegen sprechen, dezidierte Raucherlokale wie etwa Shisha-Bars vom allgemeinen Rauchverbot auszunehmen.

Das digitale Zeitalter ist geprägt durch den „systematischen Missbrauch der menschlichen Aufmerksamkeit“ in bislang ungeahntem Maßstab (Yuval Noah Harari). Ein Verbot für Zwangsbeschallung ist daher das Gebot der Stunde.

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