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In der Tabakgesetznovelle wird dem Rauchen in öffentlichen Räumen - zum Schutz der Nichtraucher - ab 1. 1. 2005 der Kampf angesagt.

Rauchen ist schädlich: Das weiß jeder Qualmer - spätestens dann, wenn er oder sie einen Blick auf die Zigarettenpackung wirft. Wie sehr die darauf befindlichen Drohbotschaften von den rund 2,3 Millionen rauchenden Österreicherinnen und Österreichern auch beherzigt werden: Grund zur Warnung gibt es genug. Jährlich sterben in Österreich 3.800 Menschen an Lungenkrebs, 90 Prozent dieser Todesfälle sind unmittelbar auf Tabakkonsum zurückzuführen. Allein im österreichischen Sozialversicherungssystem belaufen sich die Behandlungskosten der Tabak-assoziierten Krankheiten auf geschätzte zwei Milliarden Euro pro Jahr. Gute Gründe also, gegen das Rauchen vorzugehen. So sind in der Novelle zum Tabakgesetz folgende Änderungen enthalten:

* Ein Rauchverbot an geschlossenen öffentlichen Orten. Ausgenommen sind die Gastronomie, Trafiken, Privatzimmervermietungen, Gastronomiebereiche in Tankstellen, Buschenschanken, Schutzhütten und Rauchzonen, durch die der Schutz der Nichtraucher nicht gefährdet ist. Die Gastronomie verpflichtet sich im Gegenzug, bis 2006 mindestens 90 Prozent aller Speiselokale über 75 m2 Fläche mit Nichtrauchbereichen von mindestens 40 Prozent der Lokalfläche auszustatten.

* Ein Ausschilderungsgebot für Rauchverbotszonen. Zuwiderhandeln wird ab 1. Jänner 2007 mit bis zu 720 Euro bestraft.

* Eine Ausweitung des Verbots von Tabakwerbung und Sponsoring nach einer europäischen Richtlinie - ab 1. August 2005 auf Printprodukte sowie ab 1. Jänner 2007 auf Kino und Plakat.

* Und schließlich ein Verbot der Abgabe von Einzelzigaretten außerhalb von Trafiken, weil dadurch Jugendliche besonders angesprochen werden könnten.

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