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Versicherter, Arzt und Kasse

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Die Wiener Gebietskrankenkassa als größtes Institut der Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger — zu letzteren gehören alle Gebiets- und Landwirtschaftskassen der Bundesländer, die Meisterkrankenkassen sowie die großen Betriebskrankenkassen — hat im Namen aller dieser Institute bereits im Jahre 1945 Verhandlungen mit der Ärzteschaft aufgenommen, um neue Verträge zwischen der Ärzteschaft und den Krankenkassen abzuschließen. Damit sollen die bisherigen, aus der Kriegszeit stammenden Verträge ausgeschaltet werden. Im öffentlichen Interesse sei dieser Plan hier erörtert.

Die wichtigsten Vereinbarungen des bisherigen Vertragssystems sind folgende:

Jeder Versicherte oder Familienmitversicherte hat im Kalendervierteljahr Ansprach auf einen Krankenschein, mit dem ihm das Recht zusteht, sich in die Behandlung eines praktischen Arztes zu begeben, den er frei unter allen niedergelassenen Ärzten wählen kann. Dieser erhält über die Verrechnungsstelle der Ärztekammer dafür ein Pauschale von durchschnittlich S 7.— pro Schein und Vierteljahr, gleichgültig ob eine Ordination oder bei schwereren Krankheiten zahlreiche Hausbesuche in dieser Zeit notwendig waren. Die Verrechnungsstelle erhielt in der Regel ungefähr 20 bis 21% der Einnahmen der Krankenkassen und verteilte diesen Betrag je nach der Anzahl der durch die Ärzte eingereichten Krankenscheine. Die übrigen 80% der Einnahmen finden Verwendung für Medikamente, Krankengeld, Spitalskosteri, Erholungsheime und Verwaltungsapparat der Krankenkasse. Fachärzte können nur über Zuweisung durch einen praktischen Arzt aufgesucht werden, ihre Wahl ist frei, sie werden ebenfalls nach Anzahl der eingereichten Zuweisungsscheine mit einem Fallpauschale honoriert.

Mit dieser Methode waren die Patienten und Ärzte bisher zufrieden, nicht aber die Leitungen der Krankenkassen. Nach ihrer Meinung sind mit diesem System zu viele Ärzte zur Behandlung zugelassen, wodurch die Kontrollen der Patienten und Ärzte, zum Beispiel bezüglich Krankenstand und Medikamentenverschreibung, beträchtlich erschwert und dadurch mehr Kosten verursacht werden. Ein zuviel an Ärzten biete außerdem die Gefahr der Uberarztung, das heißt eine über das Maß des unbedingt Notwendigen hinausgehende Behandlung mit Verschreibung von reichlichen, teuren Medikamenten, um den Versicherten zur Anhänglichkeit an den behandelnden Arzt zu veranlassen. Als weiterer Nachteil für die Leitung der Krankenkasse wird auch die Tatsache betrachtet, daß die Ärzte freie Vertragspartner sind und in keinem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis weder finanzieller noch anstellungsmäßiger oder disziplinarer Art zur Kasse stehen. Denn diese regeln all das im eigenen Standeskreis und ihre Vertretung, die Ärztekammer, ist verpflichtet, nach ärztlichen, ethischen und moralischen Grundsätzen die Betreuung *der K ra n k e n k a s s e n m i t g 1 i e d e r zu überwachen.

Nun planen die Krankenkassen die „beschränkt freie Arztwahl, das heißt Zulassung nur eines Teiles der niedergelassenen praktischen Ärzte zur Behandlung der Versicherten, und zwar für 1000 Versicherte einen Arzt. In Wien wären es dann nur 400 bis 600 Ärzte — derzeit sind 986 All-gemeinpraktiker in Wien niedergelassen —, die die Krankenkasse bekommen würden, unter diesen hätte der Versicherte freie Arztwahl; bei Hausbesuchen würden Begrenzungen im Rahmen der eingerichteten Sprengel notwendig sein. Diese Ärzte würden als eine Art Angestellte der Krankenkasse durch Werkvertrag verpflichtet und mit einem festen Gehalt zusätzlich eines kleinen Leistungszuschlages entlohnt. Die fach ärztliche Behandlung soll nur in den Ambulatorien der Krankenkassen stattfinden, wo festangestellte Ärzte die zugewiesenen Kranken zu bestimmten Stunden zu behandeln haben. Weiter wird die Versorgung der Krankenkassenmitglieder auf dem Gebiete der Röntgenologie, der Physiotherapie (Bestrahlungen) und Labora-toriumsbefundung von den Kassen zur Gänze selbst übernommen.

Hier soll nicht davon die Rede sein, ob diese Form der Versorgung der Kassenmitglieder den Ärzten Vorteile oder Schaden bringt. In einer Abstimmung haben sich 90 Prozent der Wiener Ärzte gegen diesen Vorschlag der Kassen ausgesprochen, sie sehen darin eine Beeinträchtigung ihrer ärztlichen Freiheit, lehnen eine direkte finanzielle und organisatorische Abhängigkeit von den Kassen ab und befürchten beträchtliche wirtschaftliche Nachteile, wenn sie nicht mehr nadi Leistung, sondern mit festem Betrag pauschal entlohnt werden. Hier sei vielmehr vom Standpunkt der Bevölkerung, der Versicherten, dem abzuschließenden Vertrage eine kritische Untersuchung gewidmet. Merkwürdigerweise wurden bisher die Versicherten noch gar nicht befragt, nicht einmal darüber unterrichtet, um was es geht.

Der Versicherte und seine Familienangehörigen können nach dem Plane zwar ihren behandelnden Arzt wählen, aber nur unter der Hälfte der niedergelassenen Ärzte, und zwar unter denen, die die Krankenkasse aussucht, denn eine Bestimmung sieht zwar die Prüfung der ärztlichen Qualität des Kassenarztes durch die Ärztekammer vor, überläßt aber das Recht der Anstellung und Zulassung der Kasse. Damit ist die freie Arztwahl um mindesten 50 Prozent beschränkt, ein Eingriff in die Freiheit des Patienten, dem unbedingt widersprochen werden muß. Dem Kranken muß das Recht erhalten bleiben, frei den ArztseinesVertrauens wählen zu können. Wie wichtig das Vertrauen zwischen Patient und Arzt ist, steht außer Debatte.

Nach dem Vorschlag der Kassen wird der Versicherte bei einem Arzt, der in einem ziemlich straffen Verhältnis zur Kasse steht, von ihr ausgewählt und aus einem großen konkurrierenden Kreis herausgehoben und angestellt. Er weiß, daß dies für ihn gegenüber der Leitung der Krankenkasse auch ein moralisches Verpflichtungsverhältnis begründet und die Anordnungen dieser Leitung, auch wenn er als Arzt im Interesse seiner Patienten damit nicht einverstanden ist — zum Beispiel bei der Abkürzung des Krankenstandes, zur Einsparung von Krankengeld oder bei sparsamerer Verschreibung billiger Medikamente —, befolgen muß, an-sonst wahrscheinlich Mittel und Wege gefunden werden, ihn wieder gegen einen gefügigeren Arzt auszutauschen. Der Patient steht also nicht vor einem in seiner Handlungsfreiheit unbeschränktem, sondern vor einem durch widersprechende Interessen beträchtlich gebundenen Arzt; Dieser ist in Wirklichkeit ein Angestellter der Kasse, in Gewissenskonflikt zwischen den Interessen der Kasse und den Bedürfnissen der Kranken gestellt, mit der Aussicht, wenn er sich für letztere entscheidet, über kurz oder lang mit dem Verlust seiner Stellung rechnen zu müssen.

Wird ein Facharzt benötigt, so wird nach dem Plane der Kranke ins Ambulatorium gewiesen, dort, wie es in jedem größeren Betrieb gegeben ist, unpersönlich als eine Nummer, die eben erledigt werden muß, behandelt. Die persönliche Beziehung zwischen Arzt und Patient fehlt völlig.

Keineswegs erfreulicher wird der Aspekt für den Versicherten, wenn er erforschen möchte, warum die Leitungen der Krankenkassen das für sie einfache bisherige System der Verrechnung durch die Ärztekammern auflösen, warum sie ihie Leistungen ohne Kontrolle verrechnen wollen und warum gerade die österreichischen Krankenkassen über einen so weitverzweigten kostspieligen Beamtenapparat verfügen müssen, indessen die größten Krankenkassen der Schweiz von zwei Dutzend Beamten billiger geführt werden. Und es leuchtet nicht ein, daß so zahlreiche Direktoren, mit Gehältern die höher sind als das beabsichtigte Ärztefixum, nötig sind.

Würde aber einmal das System eingeführt, daß die Leitung der Krankenkasse den Ärztestand in zwei Kategorien teilen kann, in eine solche von Ärzten, die ihr passen, und in eine solche, die ihr nicht gefallen und von ihr abgelehnt werden, o ist der Protektion in einem wichtigen Sektor unseres sozialen Lebens Tür und Tor geebnet und niemand gibt Gewähr, daß heute oder morgen aus dieser Teilung nicht ein politisches Spiel wird, das die Heilspflege mit politischen Interessen verknüpft. Es fehlte noch, daß nicht einmal das Gebiet der Krankenfürsorge, in dem allein die Menschlichkeit und die Wohlfahrt der Gemeinschaft das Wort haben darf, der Verpolitisierung verfiele.

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