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Welche Lösung soll nun vorgeschlagen werden?

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Zunächst einmal: Erhöhung der Kollegiengelder und Prüfungstaxen auf das Fünffache der bisherigen, jahrzehntelang beibehaltenen Höhe. Um den sozial minderbemittelten Studenten dennoch keine Lasten aufzuerlegen, müßten die Einkommensgrenzen, die zur Befreiung berechtigen, um den Erhöhungsbetrag der Kollegiengelder und Prüfungstaxen gleichfalls hinaufgesetzt werden. In der Frage der Einkommensgrenzen wäre überdies eine wesentliche Änderung herbeizuführen. Die bisherigen Richtlinien berücksichtigten zwar die Zahl der unversorgten Kinder und das Einkommen der Eltern, jedoch nicht die Tatsache, ob die Eltern in der Hochschulstadt oder auswärts leben. Bei auswärtigen Hochschülern müßten daher die Einkommensgrenzen ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten um den Betrag erhöht werden, der den durchschnittlichen Kosten des Aufenthalts und Lebensunterhalls in der Hochschulstadt entspricht. In diesem Zusammenhang sei auf den in der .Furche“ schon vor längerer Zeit aufgezeigten Ubelstand verwiesen, daß die Steuerbehörden derzeit die Kosten des Studiums nicht absetzbar erklären, was unbedingt zu ändern wäre.

Weiter: Bisher mußte der Hörer, der um Kollegiengeldbefreiung oder -er-mäßigung ansuchte, Kolloquien ablegen und hierüber Prüfungszeugnisse beibringen, während der vollzahlende Student sich dieser Mühe nicht unterziehen mußte. Die soziale Ungerechtigkeit müßte fallen und der Kolloquienzwang als Voraussetzung der Kollegiengeldbefreiung abgeschafft werden.

Bisher kannten wir in Österreich keine Ermäßigung der Prüfungstaxen. Um auch hier das soziale Moment im Falle einer Erhöhung zu berücksichtigen, sollte in Hinkunft die Regelung so sein, daß Studenten, die vom Kollegiengeld befreit sind, von den auf 1 :5 angeglichenen Prüfungstaxen bei voller Befreiung lediglich die Hälfte, bei halber Befreiung 75 Prozent der Prüfungstaxen bezahlen.

Ferner wird vorgeschlagen, daß auch der durch die Angleichung der Kollegiengelder sich erhöhende Staatsanteil, also jene Beträge, die vom Staat jenen Professoren abgezogen werden, deren Kollegiengeldeinnahmen das Maximum (das selbstverständlich auch anzugleichen wäre) übersteigen, zurückbehalten und in dem über das bisherige Ausmaß hinausgehenden Betrag für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Wie erwähnt, macht dieser Betrag an der Wiener Universität im Semester rund 200.000 bis 250.000 S aus. Wenn auch anzunehmen ist, daß bei einer Angleichung der Kollegiengelder infolge stärkerer Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten sich dieser Betrag nicht verfünffachen würde, so kann nach vorsichtigen Schätzungen mit einer Erhöhung auf das Vierfache gerechnet werden. Am Beispiel der Wiener Universität gemessen, würde dies also 800.000 bis 1,000.000 S pro Semester ausmachen. Abzüglich der bisherigen Staatseinnahmen ergäbe dies einen Mehrertrag von 600.000 bis 750.000 S. 50 Prozent dieses Betrages könnten nun zur Ausschüttung angemessener Stipendien verwendet werden, die durch gemeinsame Ausschüsse der Professoren und Vertreter der Hochschüler-schaft der betreffenden Hochschulen, an denen diese Gelder einfließen, verteilt werden sollen, während die andere Hälfte als Beihilfen an Studenten zur Anschaffung von Lehrbüchern und Lehrmitteln (zum Beispiel Sezierbestecke) vergeben werden sollten.

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