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Die neue Regelung

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Seit 1993 für zwölf Jahre in Kraft war der Transitvertrag einer der zentralen Verhandlungspunkte.

Im Vorjahr ließ der Vertrag die Durchfahrt von 1,2 Millionen Lkw durch Österreich zu. Danach ist der Transit zahlenmäßig so zu steuern, daß seine Fjnissio-nen kontinuierlich bis 2003 um 60 Prozent gesenkt werden. Das Modell gilt für ganz Österreich.

Die in Brüssel ausgehandelte Transitlösung sieht nun eine Laufzeit des Vertrages von elf Jahren vor. Sechs Jahre nach Österreichs EU-Beitritt soll die europäische Umweltagentur prüfen, ob die angepeilte Schadstoff-Reduktion vorzeitig erreicht wurde. Wenn nicht, gilt der Vertrag weiter, es sei denn der EU-Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit eine andere Regelung (mit gleicher Zielsetzung). Diese ersetzt den Transitvertrag, der somit nach sechs Jahren der Einschätzung der EU-Organe unterliegen dürfte.

Die EU erklärt sich bereit, über ein Zonenmodell nachzudenken: Ökologisch sensible Gebiete könnten einem ähnlichen Modell unterworfen werden (etwa das Rhein- oder das Rhonetal). Die Kontrolle des Transits erfolgt bis Ende 1996 wie bisher an den Grenzen. Danach ist elektronisch so zu kontrollieren, daß die Fahrzeuge nicht anhalten müssen.

Österreich hält zwar an der hierzulande geltenden Obergrenze von 38 Tonnen für Lkw fest, wird aber künftig bei Beladungsüberschreitungen bis fünf Prozent keine Strafen verhängen. Dadurch wird das Höchstgewicht de facto auf die EU-Norm von 40 Tonnen angehoben. Die in Österreich eingehobene Schwerverkehrsabgabe von 35 Groschen je Tonnenkilometer (ein Lkw zahlte bisher durchschnittlich 70.000 Schilling pro Jahr) entfällt.

Die Kapazität der Eisenbahn durch Österreich soll erhöht werden. Einigen sich Deutschland, Österreich und Italien auf den Bau eines Brennerbasistunnels, wird die EU seiner Finanzierung Vorrang einräumen. CG

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