„Lieber Herr…! Ich ernenne Sie zu Meinem Minister …” Dies war der stereotype Wortlaut eines Handschreibens, wenn der Kaiser ein Portefeuille in einem österreichischen oder ungarischen, beziehungsweise gemeinsamen Ministerium zu vergeben hatte. Hievon wurde der jeweilige Ministerpräsident mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, „das Erforderliche zu veranlassen.” Vor Übernahme der Ressortangelegenheiten hatte nämlich der neu ernannte Minister den Eid in die Hände des Kaisers abzulegen. Der Beeidigung schloß sich die „Dankaudienz” an. Dem Minister gebührte nun der Titel