Zur von Jürgen Habermas und Jacques Derrida angestoßenen Debatte über das Verhältnis USA-Europa.Es gab immer wieder Ereignisse in der Geschichte der europäischen Einigung, die kreative Nachdenkprozesse auslösten. Das durch den Irak-Krieg reichlich getrübte Verhältnis zwischen der Bush-Administration und der Europäischen Union ist einmal mehr ein Anlass, sich über die Rolle Europas in der Weltpolitik Gedanken zu machen. Strategisches Denken ist gefragt.Man sollte daher Jürgen Habermas und Jacques Derrida mehrfach für ihren Versuch danken, eine Debatte über eine Erneuerungsstrategie
Die Chance für eine substanzielle Reform des VfGH ist nicht zuletzt durch das Verhalten der FPÖ auf null gesunken.Nun ist es klar: der VfGH wird nicht reformiert. Diese Klarstellung ist nicht der Ankündigung der Klubobmänner der Regierungsparteien, die plötzlich für ein solches Vorhaben die Einstimmigkeit aller Parlamentsparteien propagieren, zu verdanken. Es war der Obmann der SPÖ, Alfred Gusenbauer, der eine Zustimmung seiner Partei zu einem solchen Schritt ausschloss, womit er den Regierungswunsch in das Reich der Träume verwies. Die Regierung besitzt keine Mehrheit, um die
Seit Jänner arbeitet ein Konvent an der Erstellung der Europäischen
Grundrechtscharta. Das Dokument ist kurz vor der Fertigstellung. Ein
erster Schritt hin zu einem verbindlichen Grundrechtsschutz in der
EU gesetzt.
Seit Jänner arbeitet ein Konvent an der Erstellung der Europäischen
Grundrechtscharta. Das Dokument ist kurz vor der Fertigstellung. Ein
erster Schritt hin zu einem verbindlichen Grundrechtsschutz in der
EU gesetzt.
Die Art und Weise, wie die Republik Österreich am 1. Oktober des 70jährigen Be- standes ihrer Verfassungsord- nung gedachte, war symptoma- tisch. Eine Festsitzung des Mi- nisterrates am Vormittag, ein recht gebalt- voller Fest- akt des Ver- fassungsge- richtshofes am Nach- mittag - das war es.Die österreichische Öffent- lichkeit blieb dem Jubiläum gegenüber gleichgültig, die politische Tagesordnung hat wahrhaft Spannenderes zu bie- ten.Wenn man dem Grundsatz huldigt, daß eine Verfassung dann gut ist, wenn man über sie wenig redet, ist die österreichi- sche Bundesverfassung ein
Ich halte eine Reformdiskussion schon deshalb für sinnvoll und not- wendig, weil es zum Wesen eines demokratischen Systems gehört, dynamische Prozesse zü ermögli- chen und zu fördern. Daß das „reale" Bild unserer heutigen Demokratie sich von dem des Jah- res 1920 erheblich unterscheidet, ist wohl offenkundig. Hier müßte ein grundsätzlicher Nachdenkpro- zeß ansetzen.Der Bundespräsident hat vor wenigen Tagen gemeint, „die Ver- fassung verdiene als Grundordnung des Staates Respekt, genaue Be- achtung und sorgsamen Umgang sowie Zurückhaltung bei der Än- derung aus tagespolitischen
Die Politik hat über das Wahlrecht für Auslandsösterreicher schon end-und ergebnislos diskutiert.' Jetzt machen ihr die Verfassungsrichter zumindest aber Beine.
Regnerisch, aber nicht unfreundlich — das war die Stimmung, als das Oberhaupt der Katholiken am Donnerstag der vergangenen Woche die Maschine der Alitalia verließ und damit seinen zweiten Pastoralbesuch in Osterreich begann. Flughäfen sind kein geeigneter Platz für Herzlichkeit, dennoch war der freundliche Respekt merkbar, mit dem auch die Vertreter der weltlichen Autorität dem Nachfolger auf dem Stuhl Petri begegneten.Ich erinnerte mich an die Privataudienz, die mir Johannes Paul II. vor etwas mehr als einem Jahr in Rom gewährte. Er schien mir seither etwas gebückter zu sein, sein
Unser politisches System muß auf mehr Verantwortung hin orientiert werden. Eine künftige Koalition wird auch an ihren Beiträgen zur Demokratiereform gemessen werden.
Wenn man ihm begegnet, ist man von seiner körperlichen Vitalität, dem klaren, stets gebräunten Gesicht und seiner Offenheit für das Schöne und Geistige beeindruckt. Josef Klaus — ein Fünfundsiebziger! Die äußere Erscheinung verrät nichts davon, allein der Geburtsschein bestätigt es.Sein spontaner und von manchen bedauerter Rückzug aus der Politik vor 15 Jahren hat keinen „Pensionsschock” ausgelöst. Josef Klaus beweist vielmehr anschaulich, daß er auf das Lebenselixier der Politik nicht angewiesen ist. Ihn halten seine Neigung zur Kunst und Kultur, die Lust am Reisen, der
Die Aufforderung, über die „Dritte Republik” zu diskutieren, hat einigen Staub aufgewirbelt. Geradezu pathetisch wurde die Zweite Republik und deren Verfassungsgebäude beschworen, die „Hüter der Verfassung” wurden wachgerüttelt.Zugegeben, dieser Vorschlag ist nicht gerade eine Königsidee, aber dennoch hat die schroffe Ablehnung, auch nur darüber zu sprechen, überrascht. Sie ist Symptom dafür, wie reformunwillig der Sozialismus in Österreich geworden ist. Kaum ist noch etwas vom Modernismus zu merken, mit dem die SPÖ Anfang der siebziger Jahre angetreten ist. Der
Die Skepsis der Bürger gegenüber den politischen Parteien nimmt zu. Diese Entwicklung hat zweifellos mehrere Ursachen. Eine davon ist ein gesteigertes Gefühl der Ohnmacht des einzelnen. Zu zahlreich sind die Beispiele, die beweisen, daß der Wille und die Interessen der Menschen, für die man Politik machen soll, in der politischen Entscheidung nur ein geringe Rolle spielt.Ein globales Rezept gegen diesen Aushöhlungsprozeß kann kaum erstellt werden. Was für die nächste Zeit notwendig ist, ist ein breites Feld von vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen Bürgern und Politik. Dazu zähle
Das Bild, das am Abend des 23. Juni 1974 am Fernsehschirm zu sehen war, glich dem vergangener Präsidentschaftswahlsonntage : Verkündigung des Ergebnisses durch den Innenminister als Vorsitzender der Hauptwahlbehörde, Gratulation des unterlegenen Kandidaten, Dank des Siegers an jene Partei, die ihn als Kandidaten nominiert hatte, und an alle, de ihm die Stimme gaben, und schließlich die Bemerkung, daß man „den Wahlkampf als solchen“ nicht nachtragen soll, mit dem Zusatz: „Mit dem Vergessen ist es manchmal schwieriger...“ Die versöhnliche Stimmung dieses Augenblicks konnte nicht
Der klassische Typus des Bundesstaates ist dadurch charakterisiert, daß die Staatsfunktionen der Gesetzgebung, der Ver- 8 waltung und der Gerichtsbarkeit zwischen dem Zentralstaat m (Bund) und den Ländern in einer bestimmten Weise aufgeteilt |J sind. Der österreichische Bundesstaat entspricht diesem Leitbild §1 nur unvollständig. Zwar sind Gesetzgebung und Verwaltung zwi- m sehen Bund und Ländern dezentralisiert, die Gerichtsbarkeit ist M jedoch ausschließlich dem Bund vorbehalten. Diese Unvollkom- M menheit des Verfassungskonzeptes gegenüber dem idealtypischen m bundesstaatlichen Modell ändert nichts daran, daß die bundes- 11 staatliche Organisationsform ein Baugesetz der österreichischen 8 Verfassungsordnung ist. Das im Artikel 2 der Bundesverfassung ff 1920 ausgesprochene Programm („Österreich ist ein Bundesstaat“) || wird durch eine differenzierte Verteilung der Gesetzgebungs- m kompetenzen zwischen Bund und Ländern und durch die Schaf- W fung zweier getrennter Verwaltungsberciche (Bundes- und Lan- M desverwaltung) konkretisiert.
Als vor einigen Jahren die Diskussion um die Demokratie-reform in Mode gekommen war, nahm darin die Parlamentsreform einen wichtigen Platz ein. Einen Ausschnitt daraus bildeten jene Vorschläge, die sich mit einer Neugestaltung der Regeln der Geschäftsordnung des Nationalrates befaßten. Um die Demokratiereform ist es seither merklich stiller geworden. Sie ist von der Tagesordnung der Reformen veschwunden, und damit auch die Parlamentsreform. Wohl begann im Jänner 1972 ein Komitee zur Geschäftsordnungsreform des Nationalrates, dem Vertreter aller drei parlamentarischen Fraktionen angehören, tätig zu werden; Ergebnisse seiner Arbeit sind bisher nicht sichtbar geworden.
Die Wahlen vom 1. März 1970 haben Österreich wieder einmal ein Ergebnis beschert, das die Fragen einer Koalitionsbildnng in den Vordergrund stellt. Auch die Lamentatio über das Wahlrecht gehört zu den üblichen Reaktionen der Sozialistischen Partei Österreichs nach Nationalratswahlen. Der in der Wahlnacht vom siegreichen Parteivorsitzenden Doktor Kreisky geäußerten Bemerkung, unter allen Umständen „ein neues Wahlgesetz durchzubringen“, dürfte diesmal allerdings nicht nur dem Charakter einer üblichen Kritik am bestehenden Wahlsystem zukommen, vielmehr liegt darin ganz offensichtlich die Ankündigung eines ernsthaften Versuches, die Wahlrechtsreform in das Paket eines politischen Programmes aufzunehmen. Womit allerdings noch nicht gesagt ist, daß solche Bestrebungen von Erfolg begleitet sein werden. Denn die bisherige Praxis in Sachen Wahlrechtsreform gibt Anlaß zu einiger Skepsis. Daß nicht nur eine zwischenparteiliche Einigung zu diesen Problemen schwierig sein wird, sondern zunächst erst einmal ein innerparteilicher Konsens über diese Fragen erzielt werden muß, scheint ziemlich klar zu sein. Aus diesem Grunde sind einige Gedanken darüber angebracht, was man realistischerweise auf dem Sektor der Wahlrechtsreform in nächster Zeit wird erwarten können.
Der Jurist unserer Tage befindet sich sehr oft in der beklemmenden Situation, die Übersicht über jene Grundlagen ziu verlieren, die sein geistiges Instrumentarium enthalten. Die ständig wächsende Zahl der Rechtsvorschriften und die immer umfangreicher werdende Literatur bereiten auch dem ausgebildeten Rechtskundigen Schwierigkeiten. Um wieviel größer, ist daher die Verwirrung des juristischen Laien, des Nichtfachman-nes, der den Wagemut besitzt, sich ohne Unterstützung eines Sachkundigen auf eigene Faust Kenntnis von dem zu verschaffen, was Rechtens ist und was ihm zusteht. Gar mancher
Diskussionen um neue Formen des Parlamentarismus sind Auseinandersetzungen um Grundfragen der Demokratie. Die Parlamentsreform ist ein Stück Staatsreform. Eine kritische Analyse des österreichischen Parlamentarismus der Gegenwart macht die Reformnotwendigkeit augenscheinlich. Aus diesem Grund sind daher Vorschläge für eine Neugestaltung unseres parlamentarischen Lebens grundsätzlich zu begrüßen. Die Möglichkeit einer wirksamen Reform ist jedoch erst dann gegeben, wenn die Zielsetzungen und Maßstäbe hierfür hinreichend geklärt sind. Nicht immer klar erkennbar sind sie in den vor