Anleitung für Abwertung

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Die Notwendigkeit, die Sklaven zu einer fremden Art zu erklären, scheint ein verzweifelter Versuch zu sein, sich seiner eigenen Normalität zu versichern. (Toni Morrison)

Der Rechtshistoriker James Q. Whitman blickt nicht nur in eine schreckliche Geschichte, er stellt auch unangenehme Fragen an die Gegenwart.

"Selbst radikalen Nazis waren die amerikanischen Rassengesetze Anfang der 1930er-Jahre manchmal zu rassistisch." Sätze wie diese hört man in den USA vermutlich nicht gerne und so verwundert es auch nicht, dass James Q. Whitman, Rechtshistoriker an der Yale Universität, dann auch beteuert, dass er selbstverständlich auf keine Weise den Holocaust relativieren will. Doch, so unangenehm die Erkenntnis auch sei, so belegbar ist sie: "Es gab Kontinuitäten zwischen dem Nationalsozialismus und dem, was davor und danach war", und die historischen Quellen zeigen: Nationalsozialistische Gesetze wurden auch von US-Rassengesetzen beeinflusst.

Rassistisches Rechtssystem

Die USA waren im frühen 20. Jahrhundert nicht bloß ein Land, "in dem es Rassismus gab. Sie verfügten über das führende rassistische Rechtssystem", stellt Whitman in seinem im Vorjahr in der Princeton University Press erschienenen Buch fest, das nun unter dem Titel "Hitlers amerikanisches Vorbild" auch auf Deutsch vorliegt. Daher suchten die deutschen Nationalsozialisten gerade in den USA nach Anregungen -und wurden fündig, denn die dortigen Rassengesetze galten Anfang der 1930er-Jahre als besonders ausgefeilt und rigoros. Das Einwanderungs-und Einbürgerungsrecht regelte den Zugang anhand von Tabellen "nationaler Herkunft", es gab de facto Staatsbürgerschaften zweiter Klasse für Schwarze, Indianer, Filipinos und Puerto-Ricaner und die USA waren zudem "ein Leuchtturm des Mischehenverbots mit insgesamt dreißig verschiedenen Regelungen in den Bundesstaaten". Diese wurden "von NS-Juristen sorgfältig studiert, katalogisiert und diskutiert".

Das Feindbild der Nationalsozialisten war die jüdische Bevölkerung. Zielsetzung der menschenverachtenden Politik war zunächst, diese entweder ins Exil zu treiben oder innerhalb des Reiches zu marginalisieren. Im Parteiprogramm der NSDAP von 1920 beschäftigen sich fünf von 25 Punkten mit dem Thema Staatsbürgerschaft. Diese solle auf Personen "deutschen Blutes" beschränkt werden. Wer kein Staatsbürger sei, müsse unter "Fremden-Gesetzgebung" stehen. Der Staat habe "in erster Linie für die Erwerbs-und Lebensmöglichkeit der Bürger zu sorgen" und wenn es nicht möglich sei, die Gesamtbevölkerung zu ernähren, "so sind die Angehörigen fremder Nationen (Nicht-Staatsbürger) aus dem Reiche auszuweisen". Und: "Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern."

Dieses Parteiprogramm begründete im folgenden zentrale Thesen der Nürnberger Gesetze von 1935. Auch sie waren das Ergebnis einer sich "über Monate hinziehenden, intensiven Diskussion unter den Nationalsozialisten, zu der auch die regelmäßige, eingehende und mitunter bewundernde Beschäftigung mit den Rassengesetzen der USA gehörte". Die Folgen sind bekannt: das Reichsbürgergesetz -die Unterscheidung in Reichsbürger und (einfache) Staatsangehörige -und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", das Ehen zwischen Juden und "Deutschblütigen" verbot.

Unangenehme Fragen

Whitman blickt nicht nur in eine schreckliche Geschichte, er stellt auch unangenehme Fragen an die Gegenwart. Einerseits für Europäer: Denn einige Forderungen erinnern an Abwertungen von Gesellschaftsgruppen, die auch heute wieder zu hören sind. Andererseits für US-Amerikaner: Denn "die in diesem Buch erzählte Geschichte verlangt, dass wir uns Fragen nicht zur Genese des Nationalsozialismus, sondern zum Wesen Amerikas stellen". Die Erkenntnis, dass die Nationalsozialisten ihr Programm durchaus als eine Verwirklichung amerikanischer Haltungen gegenüber Schwarzen, Asiaten, Indianern, Filipinos und anderen betrachteten, "muss Teil unseres nationalen Narrativs sein".

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