Gespanntes Warten auf den VfGH

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) steht nicht das erste Mal vor der Aufgabe, Medienpolitik machen zu müssen. Vor Jahresfrist kippte er bekanntlich die GIS-Gebühr – was zur Einführung einer Haushaltsabgabe ab 2024 und einem neuen ORF-Gesetz führte, das auch wegen der dem ORF eingeräumten Online-Möglichkeiten – gelinde gesagt – nicht unumstritten ist. Nun mussten sich die Verfassungsrichterinnen und -richter mit einer Beschwerde aus dem Burgenland befassen, welche den politiknahen Bestellungsmodus der ORF-Organe (Stiftungsrat, Publikumsrat) zum Inhalt hat. Salopp gesagt geht es um die verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit des ORF, auch menschenrechtlich könnte da einiges verletzt worden sein. Eigentlich ist das Ganze ja einmal eine ordentliche Chuzpe: Denn Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil war gar nicht amused, dass bei der letzten Wahl des Landesdirektors vom Studio Burgenland nicht der von Doskozil präferierte Kandidat zum Zug kam. Die satte, ÖVP-nahe Mehrheit im Stiftungsrat vereitelte die Begehrlichkeiten des roten Landesoberen. Und der ging nun zum VfGH, auf dass der, damit Doskozil eine politiknahe Entscheidung treffen kann, die politiknahe Bestellung durch die Regierungspartei(en) (vor allem die ÖVP) bei Stiftungs- und Publikumsräten am besten aufhebt. Auch wenn das alles in concreto also etwas ruchlos war, so führt Doskozils Aktivität doch dazu, dass sich der VfGH mit der Angelegenheit auseinandersetzen muss. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss unabhängig sein, das heißt auch: parteipolitikfern. Ob das die Damen und Herren Höchstrichter auch so sehen werden? Man hofft es. Und wartet gespannt auf deren Erkenntnis.

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