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Volksherrschadft in der Kirche?

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Die Verbindung der Wörter „Kirche“ und „Demokratie“ sorgt meist für Aufregung. Mit „Volksherrschaft“ konnte die Kirche schon außerhalb dereigenen Reihen lange Zeit nichts anfangen, und innerkirchlich spaltet die heikle Frage, ob und welche Materien eventuell Mehrheitsentscheidungen unterworfen werden könnten, rasch jede Diskussionsrunde.

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Die Verbindung der Wörter „Kirche“ und „Demokratie“ sorgt meist für Aufregung. Mit „Volksherrschaft“ konnte die Kirche schon außerhalb dereigenen Reihen lange Zeit nichts anfangen, und innerkirchlich spaltet die heikle Frage, ob und welche Materien eventuell Mehrheitsentscheidungen unterworfen werden könnten, rasch jede Diskussionsrunde.

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Das Wort „Demokratie“ hat seine Tücken. Und wie sich herausstellen wird: die Sache auch. „Demokratie“ besagt Volksherrschaft. Aber über wen herrscht das Volk?Überwen anders als übersieht Zwar hatten schon am Ursprungsort und in der Entstehungszeit dessen, was sich zur modernen demokratischen Staatsverfassung entwickelte, nämlich im altgriechischen Athen des 5. Jahrhunderts vor Christus, der Geschichtsschreiber Hero-dot und der Tragödiendichter Ai-schylos keine Bedenken, das „Volk“ (demos) mit dem „Herrschen“ (kra-tein) inpositive Verbindung zubringen. Und Euripides, des Aischylos Kollege, ruft geradezu triumphierend aus: „Die Stadt ist frei, das Volk regiert!“

Li der Tat: Wenn die Stadt - die Polis - mm, wie man Hnmalg sagte, „Herr ihrer selbst“ war, dann konnte man, so meint der heutige Alt-Historiker Christian Meier/München, „erstmals inder Weltgeschichte“ davon überzeugt sein, „in dieser ■ Ordnung institutionelle (!) Garantien für das Recht zu besitzen, während vorher und nachher fast alles auf den Charakter (I) der Regierenden ankam“. Anderseits konnte es aber auch passieren, daß die Volksmehrheit eine Minderheit, zum Beispiel die zuvor maßgeblichen Aristokraten, nun ihrerseits niederstimmte und ausschaltete -bis zum Extremfall, daß das Volk „gleichsam ein Tyrann“ war (so schon Aristoteles, später Thomas von Aquin). Gerade von der selbstherrlichen Tyrannei eines einzigen Machthabers aber hatte sich die Demokratie sehr zu ihrem Vorteil abgehoben.

Das mag ein Hinweis auf die unerläßlichen Voraussetzungen von Demokratie sein. Wenn „das Volk herrscht“, nämlich sich selbst beherrscht, dann muß auch im hintergründigen Sinn dieses Wortes Selbstbeherrschung Platz greifen. Damit ist gemeint: Die heutige Demokratie ist überhaupt nur möglich, wenn ein Konsens ihrer Bürger über bestimmte Grundwerte besteht: Gerechtigkeit für alle, Friedlichkeit des Zusammenlebens, Freiheit der eigenen Lebensentfaltung, auch für Minderheiten (und eben das verlangt, daß die Mehrheit ihre Vollmacht kritisch in Frage zu stellen und vernünftig einzugrenzen fähig und willens ist). Das normale Verfahren der Mehrheitsentscheidung beruht bereits auf der vorgängigen Anerkennung dieser Werte. Sie abschaffen hieße: die demokratische Verfassung zerstören.

Auch Wenn ein „Grundgesetz“ sie feierlich als unbedingt zu achtende Grundrechte erklärt, wird ihre Geltung doch nicht erst durch den Willen des Gesetzgebers gestiftet. Wodurch also? Doch wohl durch die gemeinsame Bereitschaft der Staatsbürger zur Achtung der Personwürde des Menschen und somit jedes Menschen (deren unbedingter Anspruch letztlich in dem allein in und durch sich selber absoluten Schöpfergott zureichend begründet ist). Durch das Bekenntnis zu Menschsein undMenschlichkeit. Durcheine Art fundamentales Gemein-Gewissen... Das ist die Basis der Institution „Rechtsstaat“, der eine Frucht langer Menschheitsentwicklung ist; nur auf dieser Basis kann Demokratie Bestand haben.

Weshalb diese lange Reflexion auf die unverzichtbare Grundlage von Demokratie, da hier doch nach Demokratie in der Kirche gefragt wird? Mit der demokratischen Staatsverfassung gemeinsam ist der Kirche, daß auch sie in einem ihr vorgegebenen und ihrer Verfügung entzogenen fundamentalen Sachverhalt gründet. In ihrem Fall ist dies nicht die Personwürde des Menschen mit dessen natürlicher Wesensbestimmung zu Gerechtigkeit/Frieden/Freiheit, sondern der sich in der Geschichte bekundende und bezeugende Stiftungswüle Jesu oder-einenur scheinbar anspruchsvollere Behauptung - der Heilswille des Gottes Jesu Christi.

Darum geht es ganz fundamental: daß Gott dem Menschen, allen Menschen Heil, sein Heil - und das ist ewiges Leben, das hier und jetzt beginnt - anbietet in einer irdischen Institution mit genügender, sich mehr und mehr auswirkender Sicht-und Hörbarkeit; diese Institution wird Kirche genannt. Heilsvermittlung für uns Menschen ist der einzige End- und Selbstzweck der Kirche, mit dessen schließlicher Erfüllung sie sich selbst aufhebt ins .himmlische' Gottesreich. Denn „wegen uns Menschen und um unseres Heiles willen“ ist Gottes ewiger Sohn Mensch geworden in Jesus von Nazaret, so sagt es das Credo.

Weil Jesus „die Zwölf“, später Apostel genannt, als engste Mitarbeiter um sich scharte und unter ihnen dem Simon mit dem Beinamen Petrus, „Fels“, eine besondere Stellung einräumte, gehört es „bis zum Ende der Welt“ (Mt 28,20) zum unaufhebbaren Bestand der Kirche, jedenfalls nach katholischer Glaubensüberzeugung: daß sie geleitet wird von Bischöfen, die Nachfolger der Apostel sind und vom Papst als deren Mitte und Haupt. Diese Verfassungsstruktur stammt, von oben', nicht ,von unten'.

Bürde und Würde des Bischofsamtes haben schon bei Ignatius von Antiochien zu Anfang des 2. Jahrhunderts im wesentlichen die heutige Gestalt. Vorrang und Vollmacht des Bischofs von Rom, von ihm ebenfalls schon früh beansprucht -am wirkungsvollsten von Papst Leo dem Großen (ums Jahr 450) - sind im Verlauf der ersten christlichen Jahrhunderte mehr und mehr anerkannt worden. Da wie Wille und Wirken Jesu so auch das geschichtliche Werden von Episkopat und päpstlichem Primat von der Vorsehimg Gottes, des Gottes Jesu Christi, umfaßt sind, dürfen und müssen wir zu sagen wagen: Gott hat diese Leitungsämter der Kirche eingesetzt; er gibt ihren Trägern die Amtsbefugnis. Sie sind nicht durch demokratischen Beschluß eingeführt worden, sie können dadurch auch nicht abgeschafft werden. Insoweit ist es nicht möglich, einfach-hin für eine Demokratisierung der Kirche zu votieren. (Auch die staatliche Demokratie hat ja eine nicht ihrer Verfügung unterworfene, nicht .demokratisierbare' Grundlage!)

Der Auftrag, den Menschen allüberall und jederzeit Gottes Heil zu vermitteln und die wirksame Kraft dazu, nämlich Gottes Wort zu verkünden und die Sakramente zu spenden, wurde und wird von Gott gegeben. Die Beauftragung geschieht je und je durch Menschen: Die Bischof e geben das Pries tertum, dessen Höchstform ihr eigenes Amt ist, weiter; jedoch die Auswahl bestimmter Personen zur Amtsübernahme wurde in der Geschichte der Kirche auf verschiedene Weise vollzogen. In der Urkirche wurde der .Ersatz'-Apostel Matthias durchs Los bestimmt (Apg 1); ihre ersten sieben Gehilfen ließen sich „die Zwölf“ durch die Jerusalemer Gemeinde präsentieren, um sie dann für den Dienst einzusetzen (Apg 6); zusammen mit den Presbytern, den Altesten der Gemeinden, haben die Apostel den zu Weihenden die Hände aufgelegt (1 Tim 4,14 mit 2 Tim 1,6).

In den folgenden Jahrhunderten haben die Nachbarbischöfe maßgeblich bei der Bestellung eines neuen Bischofs mitgewirkt. Später hatten Kaiser, Könige, Fürsten dabei ein gewichtiges Wort. Domkapitel und auch Landesregierungen bewahrten vor allem im deutschsprachigen Raum, wenn schon geringfügige, dann umso achtenswertere alte Rechte. Einige Schweizer Pfarren wählen meines Wissens ihren Pfarrer selber.

Und auch die Päpste werden seit einem knappen Jahrtausend vom Kardinalskollegium, einem heute mehr als hundertköpfigen Gremium, durch Mehrheitsentscheid gewählt... Diese Regelung ist gewiß besser, als daß etwa der Vorgänger seinen Nachfolger ernennt; aber selbstverständlich und unveränderlich, da von Gott festgesetzt, ist sie keineswegs. Immerhin kommt mit der Papst wähl ein wenn nicht demo-so doch .aristokratisches' Moment in der Leitungsspitze der Kirche zum Zuge. Viele sehen, verstehen, urteilen zumeist besser als nur einer oder sehr wenige.

Kann gar nicht zuviel an Umsicht, Fühlungnahme, Mitsprache bei der Bestellung der Hirten der Kirche walten, so gilt das im selben Maße für die Führung des überaus verantwortungsvollen Amtes. Auf dem Spiel steht die Vermittlung und Entfaltung des ewigen Lebens, des Geistes Gottes, der das Herz des Menschen verwandeln und das Angesicht der Erde erneuern will

Der Autor ist emeritierter Univereitätsprofea-sorfürFundamentaltheologie und Pfarrer in Reith bei Seefeld.

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