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Wie alles begann

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Für einen großzügigeren Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in der römisch-katholischen Kirche wurde in jüngerer Zeit auch auf Bischofssynoden in Rom eingetreten, so durch den damaligen Vorsitzenden der Österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Karl Berg (1985), oder den Schweriner Weihbischof Norbert Werbs (1991).

Ein Schreiben der drei oberrheinischen Bischöfe Walter Kasper, Karl Lehmann und Oskar Saier vom 10. Juli 1993 (unter dem Titel „Respekt vor der Gewissensentscheidung“ dokumentiert in der Herder-Korrespondenz, September 1993) schlug in die gleiche Kerbe.

Unter Berufung auf die Enzyklika „Familiaris consortio“ (1982) schärfte ein mit 14. September 1994 datiertes Schreiben der Glaubenskongregation an alle katholischen Bischöfe die Nichtzulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten ein. Diesen inzwischen heiß diskutierten Text kann man in der „Kathpress“ (15. Oktober 1994) nachlesen.

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