Rücktrittsrecht für Verbraucher und Rücktrittsfolgen (§ 3 KSchG, § 11 FAGG)

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a) Rücktrittsrecht:

Ein Verbraucher iS KSchG kann binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses (digitale Inhalte, Dienstleistungen), vom Vertrag zurücktreten. Wurde mit der Bereitstellung/Lieferung digitaler Inhalte sofort, jedenfalls innerhalb der Rücktrittsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers bei dessen Kenntnis des gleichzeitigen Verlustes des Rücktrittsrechts und bei Zurverfügungstellung der Vertragsbestätigung durch die Furche begonnen, so besteht kein Rücktrittsrecht. Wurde mit der Erbringung der Dienstleistung sofort, jedenfalls innerhalb der Rücktrittsfrist auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und bei dessen Kenntnis des Verlustes des Rücktrittsrechtes des Verlustes des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung begonnen, so besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde. Im Falle einer Vertragsverlängerung oder Vertragsänderung kann der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht auch hinsichtlich seiner Erklärung über die Vertragsverlängerung oder Vertragsänderung Gebrauch machen.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden.

Sie kann per Post an:
Die Furche – Zeitschriften-Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co. KG.

Hainburger Straße 33, A-1030 Wien

per Telefax an:
+43/1/512 52 61-88

per Telefon an:
+43/1/512 52 61-0

per E-Mail an:
furche@furche.at

erfolgen. Der Verbraucher kann dafür auch das Widerrufsformular verwenden. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an die Furche ohne Angabe von Gründen genügt.

b) Rücktrittsfolgen:

Im Falle des berechtigten Rücktritts hat der Verbraucher die Ware (auch allfällige Zusatzleistungen/Endgeräte zu Abonnements) unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung unversehrt an Die Furche – Zeitschriften-Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co. KG., Hainburger Straße 33, A-1030 Wien, zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesandt wird. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verbraucher bei Print-Abonnements verzichtet die Furche auf die Rücksendung der bereits zugestellten Ausgaben; für deren Wert muss der Verbraucher nicht aufkommen.

Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, wird die Furche sämtliche geleisteten Zahlungen unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich der Verbraucher beim Vertragsabschluss bedient hat, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, erstatten. Keinesfalls wird für die Rückzahlung ein Entgelt verrechnet. Die Furche kann die Rückzahlung verweigern, bis sie entweder die Ware wieder zurückerhalten oder der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat. Eine Entschädigung für die Minderung des Verkehrswerts der Ware ist vom Verbraucher zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf eine zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Verbraucher nicht zu. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Verbraucher. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll und wurde die Dienstleistung von der Furche noch nicht vollständig erbracht, so hat der Verbraucher der Furche einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

c) Ausschluss des Rücktrittsrechts:

Z. B. bei Vertragsabschlüssen in Geschäftsräumen/Messestand (sofern dort gewöhnlich der Verkauf stattfindet), außerhalb von Geschäftsräumen, wenn der Betrag EUR 50,00 nicht übersteigt (§ 1 FAGG), Straßenverkauf (Einzelverkauf/Bargeschäft), wenn Entgelt EUR 25,00 nicht übersteigt, wenn das Geschäft vom Verbraucher selbst angebahnt (§ 3 KSchG) wurde.

a) Rücktrittsrecht:

Ein Verbraucher iS KSchG kann binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses (digitale Inhalte, Dienstleistungen), vom Vertrag zurücktreten. Wurde mit der Bereitstellung/Lieferung digitaler Inhalte sofort, jedenfalls innerhalb der Rücktrittsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers bei dessen Kenntnis des gleichzeitigen Verlustes des Rücktrittsrechts und bei Zurverfügungstellung der Vertragsbestätigung durch die Furche begonnen, so besteht kein Rücktrittsrecht. Wurde mit der Erbringung der Dienstleistung sofort, jedenfalls innerhalb der Rücktrittsfrist auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und bei dessen Kenntnis des Verlustes des Rücktrittsrechtes des Verlustes des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung begonnen, so besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde. Im Falle einer Vertragsverlängerung oder Vertragsänderung kann der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht auch hinsichtlich seiner Erklärung über die Vertragsverlängerung oder Vertragsänderung Gebrauch machen.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden.

Sie kann per Post an:
Die Furche – Zeitschriften-Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co. KG.

Hainburger Straße 33, A-1030 Wien

per Telefax an:
+43/1/512 52 61-88

per Telefon an:
+43/1/512 52 61-0

per E-Mail an:
furche@furche.at

erfolgen. Der Verbraucher kann dafür auch das Widerrufsformular verwenden. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an die Furche ohne Angabe von Gründen genügt.

b) Rücktrittsfolgen:

Im Falle des berechtigten Rücktritts hat der Verbraucher die Ware (auch allfällige Zusatzleistungen/Endgeräte zu Abonnements) unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung unversehrt an Die Furche – Zeitschriften-Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co. KG., Hainburger Straße 33, A-1030 Wien, zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesandt wird. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verbraucher bei Print-Abonnements verzichtet die Furche auf die Rücksendung der bereits zugestellten Ausgaben; für deren Wert muss der Verbraucher nicht aufkommen.

Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, wird die Furche sämtliche geleisteten Zahlungen unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich der Verbraucher beim Vertragsabschluss bedient hat, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, erstatten. Keinesfalls wird für die Rückzahlung ein Entgelt verrechnet. Die Furche kann die Rückzahlung verweigern, bis sie entweder die Ware wieder zurückerhalten oder der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat. Eine Entschädigung für die Minderung des Verkehrswerts der Ware ist vom Verbraucher zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf eine zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Verbraucher nicht zu. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Verbraucher. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll und wurde die Dienstleistung von der Furche noch nicht vollständig erbracht, so hat der Verbraucher der Furche einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

c) Ausschluss des Rücktrittsrechts:

Z. B. bei Vertragsabschlüssen in Geschäftsräumen/Messestand (sofern dort gewöhnlich der Verkauf stattfindet), außerhalb von Geschäftsräumen, wenn der Betrag EUR 50,00 nicht übersteigt (§ 1 FAGG), Straßenverkauf (Einzelverkauf/Bargeschäft), wenn Entgelt EUR 25,00 nicht übersteigt, wenn das Geschäft vom Verbraucher selbst angebahnt (§ 3 KSchG) wurde.