Die Bereitschaft, ja: das Bedürfnis, unsere Wirtschaftsordnung neu zu Überdenken, wurde geradezu über Nacht wieder aktuell. Viele waren mit Karl Schiller der Meinung, die globale Nachfragesteuerung im Wege der staatlichen Fiskal- und Geldpolitik wäre die Symbiose zwischen dem „Freiburger Imperativ“ nach Wettbewerbssteuerung und der „Keynesschen Botschaft“ zur Erhältung der Vollbeschäftigung und das System wäre damit als „aufgeklärte Marktwirtschaft“ in eine neue Phase getreten.
Die Konsumethik ist eine Folge der Konsumfreiheit, die ein wesentlicher Bestandteil einer auf Wahrung der Menschenwürde gerichteten Wirtschaftsordnung ist. Die Konsumfreiheit besteht in der freien Verfügung über das Einkommen.Sicherlich hat der Verbraucher um so weniger wirkliche Wahlmöglichkeiten, je geringer sein Einkommen ist. Er muß seine dringendsten Lebensbedürfnisse, wie Nahrung, Bekleidung, Wohnung und dergleichen, befriedigen. Je höher aber das Einkommen wird, desto zahlreicher werden die Möglichkeiten des Gebrauches wie auch des Mißbrauches und desto größer wird die
Am 7. Dezember hat die österreichische Volksvertretung in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, einen Familienbeirat -zu errichten. Die Vorarbeiten sind nunmehr bereits so weit gediehen, daß der neue Beirat seine Arbeit in Kürze wird aufnehmenDamit wird Oesterreich weiteren Anschluß an die jüngsten gesellschaftspolitischen Tendenzen in den meisten modernen Kulturstaaten finden. Iii Frankreich beispielsweise gibt es heute an die 12.000 Sektionen verschiedener religiöser und parteipolitischer Familienorganisationen, die sich zur Nationalunion der Familienverbände
Es ist unbestritten eines der großen Symptome unserer Zeit, daß es in jedem der beiden traditionellen Gesprächspartner der christlichen Sozialreform, dem Sozialismus und dem Liberalismus, mehr oder minder starke, jedenfalls aber nicht zu übersehende Tendenzen vorhanden sind, die von den Enttäuschungen mit extremen Gesellschaftstheorien ernüchtert von links wie von rechts in eine Richtung einschwenken, die die christliche (oder besser mit Johannes M e ß n e r: traditionelle) Naturrechtslehre seit eh und je - mehr oder weniger konkret — vorgezeichnet hatte.Nicht minder unbestritten ist
Die Notwendigkeit (weiterer) familienpolitischer Maßnahmen ist heute von allen Faktoren der öffentlichen Meinungs- und politischen Willensbildung anerkannt. Man hat sich lediglich darüber zu einigen, wann die Möglichkeit für weitere Maßnahmen besteht und in welcher Weise von solchen (vor allem finanziellen) Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll.Nun bietet sich eine Chance. Bekanntlich werden die Familienbeihilfen seit dem Familien-Iastenausgleichsgesetz 1954 aus einem Fonds gewährt, dessen Ueberschüsse durch dieses Gesetznur für Maßnahmerl im Rahmen des Familienlastenausgleichs
Am 15. Dezember hat das österreichische Parlament das Familienlastenausgleichsgesetz beschlossen. Diese Beschlußfassung erfolgte mit allen Zeichen eines großen parlamentarischen Ereignisses. Mit Recht wur-ie dieses Gesetz als das bedeutungsvollste ¿’eses Jahres bezeichnet und darauf hin- gewiesm, daß kein Gesetz des Nachkriegs- Oesf-treich so gründlich durchdiskutiert wurde wjj dieses. Selten noch hat ein Gesetz mit Anem gesellschaftspolitischen Anliegen eine so gemeinsame Zustimmung beider Regierungsparteien gefunden.Um der Bedeutung dieses Gesetzes aber wirklich gerecht zu werden und
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat eben, am Beginn seiner Sommersession, einen für die weitere Gestaltung der Familienpolitik in unserem Lande bedeutungsvollen Rechtssatz ausgesprochen. Demzufolge fallen Maßnahmen zur Erleichterung der Familiengründung und zur Hebung der Geburtenfreudigkeit durch Gewährung von Familien- beihilfen unter den Begriff „Bevölkerungspolitik“. Der geplante Familienlastenausgleich unterliege daher gemäß Art. 12, Abs. 1, Zif. 2, nur bezüglich der Grundsätze der Kompetenz des Parlaments, in Ausführung und Vollziehung jedoch dcn Ländern. Die
Die Tatsache, daß eine Forderung „bloß“ gerecht ist, genügt heute weniger denn je, die Träger der öffentlichen OrcInungsgewalten zu bewegen, sich, damit zu befassen, geschweige denn sie durchzusetzen. Man muß heute mit Katastrophen aufwarten können. Das gilt auch für den Ruf nach gleichberechtigter Wiedereingliederung der Väter und Mütter in die Gemeinschaft ihrer Mitbürger. Die Katastrophe heißt hier: Zusammenbruch unseres Systems der sozialen Sicherheit. Für das Gebiet der Sozialversicherung hat dies Univ.-Doz. Dr. Hans Schmitz, der Direktor der
Allen Meinungen zum Trotz, der bisher inoffizielle Entwurf des Steuervereinfachungsund Steuerermäßigungsgesetzes sei zurückgestellt und daher überholt, liegt dieser Entwurf unter der Bezeichnung „Bundesgesetz, betreffend die Vorschriften über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1953 — EStG 1953)“ nunmehr gedruckt vor; die den Kammern zugebilligte Begutachtungsfrist läuft in diesen Tagen ab.Der unvoreingenommene Kritiker muß diesem Entwurf in vieler Hinsicht Anerkennung zollen. Die Beseitigung von 57 unklaren Gesetzen zugunsten eines einzigen
Zweifellos wird die geplante österreichische Steuerreform ein großes und kühnes Unternehmen sein. Nach allem, was man hört, wird die Steuerreform einigen Problemen mit jener Gründlichkeit und Energie zu Leibe rücken, die dem derzeitigen österreichischen Finanzminister eigen ist.Dem Vernehmen nach will das Bundesministerium für Finanzen in den einstweilen noch inoffiziellen, deshalb aber nicht minder ernnzunehmenden Entwürfen vor allem zwei Beschwerden Rechnung tragen, die gegen das geltende Einkommen- und Lohnsteuerrecht mit Recht immer wieder erhoben werden: Die Einkommensteuersätze
Als nach dem Ende des letzten Weltkrieges alles „neu“ beginnen sollte, setzte man auch in unserem Lande auf den Sozialismus, insbesondere auf den britischen, gewisse Hoffnungen. Ein Ende des dogmatischen Marxismus auf der einen und ein starker Wille auf der anderen Seite, Christentum im praktischen Leben zu verwirklichen, werde — so hoffte man damals — der politischen Meinungsbildung eine fruchtbare und konstruktive Diskussionsebene öffnen. Jener Funktionär der Sozialistischen Studentenschaft aber, der sich damals im Auditorium maximum der Wiener Universität zum „Sozialismus der
Die Spannung zwischen der Dynamik der Gesellschaft und der Statik des Staates in seiner gegenwärtigen Verfassung findet derzeit in Österreich wie in anderen Ländern wachsende Beachtung. Zwei Ereignisse haben diese Frage in diesen Tagen wieder in das Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt. Beide sind für die Betrachtung dieses Anliegens irgendwie charakteristisch: der Bericht Harry W. Johnstones aus der wirtschaftspolitischen Abteilung des US-Hochkom- missars über die „Einschränkung des Wettbewerbes in der österreichischen Wirtschaft“ und die Rede unseres Bundespräsidenten bei der