Während der Erntezeit des nun zu Ende gehenden Jahres 1960 konnte als Frucht jahrelanger und mühevoller agrarpolitischer Arbeit endlich auch das österreichische Landwirtschaftsgesetz unter Dach und Fach gebracht werden. Bei aller Genugtuung über die Verwirklichung dieses keineswegs nur für die Bauernschaft wichtigen Gesetzes durfte jedoch vor allem Anfang an nicht übersehen werden, daß damit allein die Sorgen der Landwirtschaft durchaus nicht von heute auf morgen schnell und gründlich aus dem Weg geräumt sein würden. Auch da's beste Landwirtschaftsgesetz kann ja keinen Pakt mit dem
Die Landwirtschaft ist in ihrer Produktion am meisten von der Natur und insbesondere vom Klima abhängig und kann schon aus diesem Grunde mit jedem Jahresende von einer Wende sprechen. Hinsichtlich dieses natürlichen Abschlusses in der Jahresproduktion kann die Land- und Forstwirtschaft trotz mancher für die betroffenen Gebiete äußerst schmerzvoller Einbußen durch Naturkatastrophen, im Frühjahr durch eine mehrere Wochen lange Dürreperiode, während des Sommers durch eine Windkatastrophe in Oberösterreich und durch Wasser- und Vermurungsschäden fast einmaligen örtlichen Ausmaßes in