Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis, das am 19. Dezember verkündet wurde, den 67 des Personenstandgesetzes (PStG.), der während der nationalsozialistischen Aera in Oesterreich in Kraft gesetzt wurde, als verfassungswidrig aufgehoben. Der Bundeskanzler wurde verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Damit ist eine Frage entschieden, die seit der Zweiten Republik sehr umstritten war. Sie wurde als Gewissenszwang empfunden, während die Anhänger der staatlichen Zwangsziviltrauung sie als Schutz der öffentlichen Ordnung priesen.Worum handelt es