Das jüngst im Budapester Außenministerium zustandegekom- mene Abkommen zwischen dem Vatikan und dem Kädär-Regime wurde in der Weltöffentlichkeit mit einem gewissen Enthusiasmus begrüßt. Ist es doch das erste Abkommen, das von Vertretern des Heiligen Stuhls und einer kommunistischen Regierung gemeinsam unterzeichnet wurde. Der erste Versuch überdies eines kommunistischen Regimes, seine Beziehungen zur katholischen Kirche auf eine konkordatäre Weise zu regeln. Ein Versuch, der erneut die insbesondere seit dem Pontifikat Johannes’ XXIII. immer wieder auftauchende Frage aufwirft: Gibt
Welt und Menschheit stehen heute in einer Situation des Umbruchs, so total, daß die vergangenen Epochen im Vergleich zur anbrechenden in eine einzige zusammenfallen. „Es beginnt die Epoche, in der der Mensch sich in einem früher unvorstellbaren Maße aus der Gebundenheit und der schützenden Hut der Natur, der gewachsenen und nicht gemachten Verhältnisse emanzipiert. Die Natur aber, das heißt, der heilsame Zwang des Unvermeidlichen, der Heimat, der Gesetze des Leibes, der Eigenschaften der von der Natur selbst gelieferten Stoffe usw. schützten den Menschen vor sich selbst“ (Karl
Ein Einfallsreicher verglich einmal die Abschnitte der Kirchengeschichte mit den entscheidenden Abschnitten des Menschenlebens und schloß, die Kirche sei demnach nun gewissermaßen in ihrem zwanzigsten Lebensjahr, einem Alter also, in dem auch ein junger Mensch sich erstmals bewußt als Glied einer größeren Gemeinschaft erkennt, sein Leben als Zeitablauf, als geschichtlich erfährt, sich einordnen lernt, das Gespräch mit der Umwelt aufnimmt — und selbstkritisch wird. Fachleute mögen diesen Vergleich als leichtfertigen Journalismus abtun, Tatsache aber ist, daß sich die Kirche
„Wir werden das große Fest der Wiedervereinigung nicht mehr feiern. Aber einer muß ja beginnen, die Hindernisse abzuräumen, die dem glorreichen Werk den Durchbruch versperren. Jedenfalls muß ein Versuch gemacht werden. Wer Hindernisse überwinden will, muß zuvor Ecken und Kanten abhobeln.“ Diese Worte Papst Johannes’ XXIII. an einen skeptischen anglikanischen Besucher mögen manchem Konzilsvater in den letzten Tagen während der heftigen Debatte über das Schema über den Ökumenismus in den Sinn gekommen sein, in der diese „Ecken und Kanten“ recht deutlich hervortraten.Das
Ist die Bischofsweihe der höchste Grad des Weihesakraments, ist damit jeder rechtmäßig geweihte Bischof Glied des Bischofskollegiums, hat dieses in der Einheit mit seinem Haupt, dem Papst, die volle und höchste Vollmacht über die Gesamtkirche, und zwar gemäß göttlichem Recht? Diese Testfragen wurden kürzlich von einer großen Mehrheit des Konzilsplenums positiv beantwortet. „Wir sind an einem Wendepunkt des Konzils“, kommentierte Bischof John Wright von Pittsburg, USA, diese Abstimmung. Die Befragung und ihr Ergebnis hatte noch keinen endgültigen Charakter und soll nur den mit
Obwohl einer der kürzesten Abschnitte des Kirchenschemas, scheint er einer der umstrittensten zu sein: der Abschnitt über die unterste Weihestufe, den Diakonat. Seit Jahrhunderten kennt man im Abendland den Diakonat nur noch als Vorstufe zum Priestertum und nicht mehr als das, was er ursprünglich war, eine dauernde Lebensform. Deshalb steht er heute auch unter dem Zölibat. Nun aber soll es, wo Bischöfe aus seelsorglichen Erwägungen es für nötig befinden, erlaubt werden, Diakone zu weihen, die lebenslang in diesem Ordo bleiben und denen — nach Gutdünken der Hierarchie — auch die
Die Beratungen des Weltepiskopats über das Schema „De Ecclesia“ in der Konzilaula von St. Peter finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Über die Zweckmäßigkeit und Zeitgemäßheit dieses Ausschlusses haben sich zu Anfang des Konzils viele Stimmen kritisch geäußert. Inzwischen hat sich zwar äußerlich nichts daran geändert: Jeden Morgen um neun Uhr ziehen die Konzilväter über den abgesperrten Petersplatz in die Aula ein; die Basilika wird hermetisch abgeschlossen, und der Platz davor sowie sämtliche Zugänge zum Vatikan bleiben während der Dauer der Beratungen für
Im Ergebnis von Umfragen unter Klerus und Laien, die vor Beginn der zweiten Sitzungsperiode des Konzils veranstaltet wurden, tauchte häufig der Wunsch nach einer klareren Darstellung des Laien, seiner Stellung in der Kirche, seiner apostolischen Funktion für diese, seiner Rechte und Pflichten im kirchlichen Raum, nach einer Verankerung seiner Stellung im Kirchenrecht auf. Ein legitimes Verlangen, das dem „aktiven“ Laien, dem Laien der Katholischen Aktion, vor allem am Herzen liegen dürfte. Jenem organisierten militanten Laien, der, geschult und mit einem klarem Programm und einer Reihe
„Detesta lutheranorum secta“ — diese Inschrift auf einem römischen Epitaph ist etwa dreihundert Jahre alt. Welch ein weiter Weg von dieser Zeit bis zum heutigen Tag, da die Vertreter nichtkatholischer Bekenntnisse auf bevorzugten Plätzen der feierlichen Eröffnung der Versammlung der Weltkirche teilnahmen, da ihnen der Papst selbst versicherte, in ihrer Anwesenheit „einen Grund des Trostes“ zu sehen; da der Leiter des „Einheitssekretariats“, Kardinal Bea, in großer Bewegung erklären konnte: „Wir haben in der gegenseitigen Annäherung einiges erreicht, was wir uns vor Jahren