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Betrieb Kloster
Klöster sind auch Wirtschaftsbetriebe - mit unter-schiedlichstenAuf gaben, vom Weinbau bis zur Bildungsarbeit, von der Land-und Forstwirtschaft bis zur Betreuung von Kranken.
Klöster sind auch Wirtschaftsbetriebe - mit unter-schiedlichstenAuf gaben, vom Weinbau bis zur Bildungsarbeit, von der Land-und Forstwirtschaft bis zur Betreuung von Kranken.
1938, als das NS-Regime unverzüglich daran ging, die österreichischen Klöster mit dem Instrument der reichsdeut-schen Steuergesetze an ihrer materiellen Wurzel zu treffen, rief Kardinal Theodor Innitzer den deutschen-Caritasverband zu Hilfe. In dessen Eigentum befand sich die „ Solidaris" -Treuhandgesellschaft mit ihren Zweigstellen in Köln, Berlin, München, Breslau und Freiburg. Noch im gleichen Jahr wurde beschlossen, eine neue Zweigniederlassung in Wien zu gründen.
1939 eröffnete die Wiener „Solidaris" ihr Büro und hrachte ein reiches steuerrechtliches Know-how in die Auseinandersetzung kirchlicher Institutionen mit der strengen deutschen Finanzverwaltung ein. Dazu gelang es, wirtschaftskundige österreichische Persönlichkeiten zur Mitarbeit zu gewinnen, die vom NS-Regime ihrer bisherigen Funktionen enthoben worden waren, darunter den Generaldirektor der „Bundeslän-der"-Versicherung Carl Habich.
Soweit die Klöster und Stifte nicht überhaupt aus politischen Gründen aufgehoben wurden, war es möglich, ihre Substanz, wenngleich durch Kriegsschäden erheblich dezimiert, in die Periode des Wiederaufbaus zu retten. In den Nachkriegsjahren schloß sich die „Solidaris" mit der damals im Bereich der Erzdiözese Wien neu entstandenen „Unitas"-Treuhandge-sellschaft zusammen.
Mitte der fünfziger Jahre ergriffen die Orden neue Initiativen für eine finanzwirtschaftliche Grundlage ihrer seelsorglichen und sozial-karitativen Aktivitäten: Unter Leitung des Gründers der Superio-renkonferenz, des Klosterneubur-ger Propstes und Abtprimas der Augustiner-Chorherren, Gebhard F. Koberger, beteiligten sie sich an der Gründung der „Kirchlichen Aufbauanleihe" und bestimmten weitgehend auch die Tätigkeit der „Unitas-Solidaris".
Auf dem Gebiete des Steuerrechts, wo nach und nach die deutschen Abgabengesetze „austrifi-ziert" wurden, gelang es, die vielfältigen gemeinnützigen Tätigkeiten der katholischen Orden von ihrer früheren Diskriminierung zu befreien. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind heute die Klöster den Gebietskörperschaften, Kammern et cetera gleichgestellt. Und ihre „Betriebe gewerblicher Art" nehmen am Wettbewerb unserer freien Marktwirtschaft teil.
Nach dem II. Vatikanischen Konzil begannen viele Ordensgemeinschaften durch zahlreiche innere Reformen auch ihre Wirtschaftsstruktur zu verändern. Der zunehmende Nachwuchsmangel wird noch weitere und umfassende strukturelle Veränderungen mit sich bringen. Im Tätigkeitsbereich der beratenden Wirtschaftstreuhänder spiegelt sich dies in einer Schwerpunktverlagerung von der steuerlichen Beratung auf eine intensive betriebswirtschaftliche Begleitung und die Einführung der EDV in die klösterlichen Verwaltungsbereiche wider.
Heute ist es undenkbar, land- und forstwirtschaftliche Betriebe der Stifte, die Schul- und Heimbetriebe der Orden und selbst die Altersheime ohne das Instrument einer Kostenrechnung zielgerecht zu steuern; auf dem Gebiete der Krankenanstaltenfinanzierung war es der Staat selbst, welcher 1978 die Einführung der Kostenrechnung zur gesetzlichen Voraussetzung für eine Subventionierung der Spitäler erklärte.
Welche Ziele verfolgen die Betriebe der Klöster heute?
Bei den Stiften ist es auch heute in erster Linie die Erfüllung des historischen Auftrages der Seelsorge in den anvertrauten Pfarren. Die Betriebe erbringen meist die finanzielle Basis für die Durchführung der umfassenden Pfarrbetreuung. Immer mehr wird auch hier eine neue Form der Seelsorge und ein Umdenken in der bisherigen Be-treuungs- und Versorgungspasto-ral notwendig werden. Dies ist sowohl aus wirtschaftlichen, finanziellen Überlegungen als auch besonders vom geistlichen Personalmangel nötig. Die Erhaltung und Adaptierung der historischen denkmalgeschützten Baulichkeiten bedeuten für die Orden eine ständige Sorge und finanzielle Last. Deren Erhaltung wird von der öffentlichen Hand, insbesonders steuerlich, nur ungenügend unterstützt.
Viele Stifte unterhalten neben der Pfarrseelsorge auch Schulen, Internate und Bildungshäuser, deren Wirtschaftsgebarung oft nur defizitär oder bestenfalls kostendek-kend zu gestalten ist. Meist verbleibt dann den land- und forstwirtschaftlichen Betriebszweigen die Aufgabe, die Finanzierung der sogenannten „Hoheitssphäre" zu bestreiten.
Zu den männlichen Orden zählt neben den Stiften eine vielfältige Gruppe von Gemeinschaften, welche nicht nur Pfarrseelsorge sondern auch „kategoriale Seelsorge" ausüben. Diese erstreckt sich von der Jugendarbeit über die Hochschullehre bis zur Sozialbetreuung und der immer bedeutungsvolleren und wichtigeren Missionstätigkeit.
Die weiblichen Orden stehen seit Jahrhunderten in der vordersten Linie der Krankenbetreuung. Der qualitative Rang der Ordensspitäler ist ebenso berühmt wie die kostenbewußte Wirtschaftlichkeit ihrer Betriebsführung. Daß die Ordensspitäler in der Bevölkerung sich einer besonderen Beliebtheit erfreuen, sei hier nicht nur nebenbei erwähnt.
Ebenso wie die Ordenskrankenhäuser müssen auch die Klosterschulen in der harten Konkurrenz mit Betrieben der öffentlichen Hand bestehen. Zwar deckt der Staat die Lehrer-Personalkosten, doch bleibt den klösterlichen Ökonomen und Prokuratorinnen die jährlich neue Aufgabenstellung, den übrigen Aufwand mit Hilfe der meist sozial ermäßigten Schulgeldbeiträge der Eltern zu finanzieren.
Keinesfalls an letzter Stelle sind jene weiblichen Orden zu nennen, welche ihre Aufgabe in den Altersund Pflegeheimen, aber auch in der Organisation der Hauskrankenpflege bis zur Sterbehilfe sehen. Wie in jedem Dienstleistungsbetrieb ist hier die Qualität des persönlichmenschlichen Einsatzes von entscheidender Bedeutung.
In seinen wirtschaftlichen Konsequenzen zunehmend entscheidend ist freilich der Mangel an Ordensnachwuchs, auf den sich die Klöster heute einstellen müssen. In den Vordergrund rückt daher die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit Laien, welche für die Ziele des Ordens zu gewinnen sind.
Der Autor ist Propst des Augustiner-Chorherrenstiftes Vorau.
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