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PLÄNE ZUR BESTEUERUNG VON ABWASSER UND CO2

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„Umweltschäden müssen verstärkt in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung miteinbezogen werden, das Verursacherprinzip muß umgesetzt werden", fordert der neue Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie zum Thema Ökosteuern. Konkret geht es um eine C02- und um eine Abwasserabgabe sowie um die Neugestaltung der Kfz-Steuer.

Langsam entschließt man sich, dem Treibhauseffekt entgegenzuwirken. Eine CO,-Abgabe soll eine Senkung der CO,-Emissionen von 25 bis 30 Prozent bis zum Jahr 2005 bewirken. Dies scheint doch ein wenig zu optimistisch geschätzt angesichts der Tatsache, daß in Österreich im Jahre 1990 sieben Prozent, im ersten Halbjahr 1991 sogar 8,7 Prozentmehr dieses Schadstoffes als im Vergleichszeitraum des Vorjahres in die Atmosphäre gepustet wurden.

Berechnungsgrundlage für eine derartige Abgabe sind sogenannte Emissionsfaktoren (das ist das Verhältnis von eingesetzter Energie zu deren Emissionen). Diese können nicht für einzelne Unternehmen oder Haushalte, sondern nur energieträgerbezogen 1 . !$u >r>dn%

ermittelt werden. Über die Input-Seite, also etwa dem jährlichen Steinkohleverbrauch in Österreich, werden die C02-Emissionen hochgerechnet. Auf diesen Gesamtausstoß wird vom Umweltbun-desamt eine Energieabgabe berechnet, die die Verbraucher dazu zwingen soll, auf umweltfreundlichere Energieträger umzusteigen.

Über den Marktpreis will man also das Problem in den Griff bekommen. Höhere Preise sollen dafür sorgen, daß jene Energie, deren Erzeugung die Atmosphäre belastet, teurer werden als die übrigen, etwa die Biomasse oder Strom aus Wasserkraft.

Für die Ermittlung einer Abwasserabgabe gibt es (noch) keine effiziente Verursacherbestimmung. Derzeit messen Landwirtschaftsministerium, die Länder oder auch private Anstalten „flächendek-kend" die Immissionen, stellen damit also fest, wie sehr, aber nicht von wem die Gewässer verschmutzt werden.

In Zukunft stellt man sich Emissionsmessungen vor, die bei den Kläranlagen durch die Gemeinden erfolgen. Aufgrund branchenspezifischer Erfahrungs werte wird die Gesamtverschmutzung den einzelnen Unternehmen zugerechnet. Derzeit sind fünf solcher branchenspezifischer Verordnungen in Kraft, 50 sollen es werden. Sogenannte Schadeinheiten, eine komplexe Größe verschiedener Schadstoffe, multipliziert mit einem Geldsatz, ergeben dann die zu leistende Abwasserabgabe.

Die zukünftige Kfz-Steuer basiert im wesentlichen auf einem für Deutschland ausgearbeiteten Modell, das Lärm, Schadstoffe, Verbrauch und Leistung berücksichtigt.

Eine Zulassungssteuer, die an den Verbrauch gekoppelt wird, soll für Neuerwerbungen verpflichtend werden. Die Bemessung erfolgt aufgrund des ECE-Durchschnittsver-brauchs, der festgestellt wird bei konstantem Tempo 90 und bei Stadtverkehr. Bei der eigentlichen Kfz-Steuer möchte man von der Hubraumbemessung zu PS-Messung übergehen. In dieser Frage zeichnet sich ein Koalitionszwist ab. Die ÖVP vertritt die Ansicht, daß exakte Messungen über den Schadstoffausstoß möglich wären. Die SPÖ hingegen will bei der PS-Basis bleiben.

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