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Asylanten in Osterreich

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Nach monatelangem Bangen und Streiten zeichnet sich eine günstige Lösung der Asylantenfrage in Österreich ab. Was hartnäckige Korrespondenz und Verhandlungen mit den höchsten Regierungsstellen nicht zu erreichen vermochten, wurde durch die sprichwörtliche österreichische Volksseele herbeigeführt.

Angesichts dieser Stimmimg in der österreichischen Bevölkerung konnten sich auch die höchsten Regierungsstellen nicht verschließen: Vor wenigen Tagen zog der Innenminister die Verordnung zurück, Asylanten, deren Berufungsverfahren noch im Gange ist, aus der Bundesbetreuung zu entlassen. Der Sozialminister seinerseits stimmte den monatelangen Forderungen der Ausländerseelsorge in Österreich endlich zu, allen Asylwerbern, die vor dem 9. Mai 1988 in Österreich ankamen, die Arbeitserlaubnis zu erteilen.

Was können und sollen wir in dieser geänderten Situation tun?

Für jene, die bereits aus der Bundesbetreuung entlassen wurden:

• Registrierung aller, auch der untergetauchten Asylanten;

• Aufforderung derselben, sich einen ordentlichen, angemeldeten Wohnsitz zu verschaffen. Helfen wir durch Einschaltung kirchlicher und freier Hilfsorganisationen;

• Sofortige Suche nach einem Arbeitsplatz und Intervention bei den Arbeitsämtern um schnelle und unbürokratische Erteilung der Beschäftigungsbewilligung.

Je näher der Winter heranrückt, umso schwerer ist die Arbeitsvermittlung und umso schwächer die Konjunktur. Das Wohlwollen des Sozialministers den Asylwerbern gegenüber gilt nicht für unbeschränkte Zeit.

Daß Asylwerber sich besonders befleißigen werden, die Arbeit gewissenhaft zu verrichten und so einer Entlassung vorzubeugen, ist selbstverständlich.

• Verfügt man über einen ordentlichen Wohnsitz und Arbeitsplatz, so steht einer polizeilichen Aufenthaltsgenehmigung nichts im Wege.

Für jene, die noch in der Bundesbetreuung, aber vor der endgültigen Ablehnung stehen:

• Möglichst noch vor der erfolgten Entlassung Privatwohnung und Arbeitsplatz finden. Die Adresse des Asylantenheimes genügt vor dem Arbeitsamt als Wohnsitz.

• Die Begleitung der entlassenen Asylanten ist und bleibt für lange Zeit eine vornehmliche Aufgabe der Seelsorge und der sozial-caritati-ven Tätigkeit.

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