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Digital In Arbeit

Schrei nach Arbeit

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Österreichs Wirtschaft leidet unter Facharbeitermangel. Zahlreiche Flüchtlinge aus dem Osten könnten mit ihrer Ausbildung diesen Mangel ausgleichen. Wenn man sie nur arbeiten ließe...

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Österreichs Wirtschaft leidet unter Facharbeitermangel. Zahlreiche Flüchtlinge aus dem Osten könnten mit ihrer Ausbildung diesen Mangel ausgleichen. Wenn man sie nur arbeiten ließe...

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„Wir teilen Ihnen mit, daß Sie mit 31. Juli 1989 aus der Bundesbetreuung entlassen werden.“ Mit diesen trockenen Worten des Innenministeriums wurde in den vergangenen Wochen Polen und Ungarn per Brief jede Hoffnung auf eine bessere Zukunft im „goldenen Westen“ genommen.

Im Klartext heißt das: Die Asylwerber müssen binnen weniger Tage die Gasthöfe oder Flüchtlingslager, in denen sie untergebracht sind, verlassen. Die finanzielle Unterstützung - 200 Schilling pro Monat - wird gestrichen. Die Asylanten sind nun auf sich allein gestellt und müssen selbst sehen, wie sie weiterkommen.

Betroffen sind all jene, deren Asylantrag in der ersten Instanz abgewiesen wurde. Der österreichische Staat läßt sie dann einfach fallen. Von dieser „Entlassung aus der Bundesbetreuung“ sind derzeit mehr als ein Drittel der geschätzten 14.000 Flüchtlinge bedroht.

Die Asylanten können es nicht so recht fassen. Österreich streicht ihnen jede finanzielle Unterstützung, erlaubt ihnen aber auch nicht zuarbeiten. Für sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge besteht Arbeitsverbot - wohl zur Abschreckung für die, die noch im Osten sitzen und mit dem Gedanken spielen, nach Österreich zu kommen. lieber nimmt der Staat offensichtlich inKauf, daß illegale Beschäftigung und Kriminalität steigen.

Welche Möglichkeit hat ein Pole oder Ungar, der nicht zurück will? Dessen Asylantragsverfahren zwar noch nicht abgeschlossen ist, der aber mit keiner Unterstützung mehr rechnen kann?

Keine - so die Antwort aus dem Sozialministerium. Man kann den Leuten nur raten, wieder in ihre Heimat zurückzukehren, lautet der lapidare Vorschlag. Die zuständigen Ministerien - Sozial-und Innenministerium - hoffen und bauen auch darauf, daß die Leute auf diesen Bat hören und wieder ostwärts ziehen. (Die Heimfahrt wird übrigens bezahlt.)

Wer sich nicht damit abfinden will, daß das Innenministerium den ersten Asylantrag abgelehnt hat und auf die zweite Instanz hofft, muß für sich selbst aufkommen. Aber wie? Die Ersparnisse sind in der Regel aufgebraucht, zusätzliches Geld darf legal aber nicht verdient werden. Denn wollen die sogenannten „nicht anerkannten Flüchtlinge“ arbeiten, müssen sie eine Beschäftigungsbewilligung oder einen Befreiungsschein vorlegen.

Eine solche Beschäftigungsbewilligung darf aber nur erteilt werden, „wenn die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung eines Ausländers zuläßt und wichtige öffentliche und wirtschaftliche Interessen nicht entgegenstehen“ - so die Passage im Ausländerbeschäftigungsgesetz. Solange es auch nur einen Österreicher gibt, der für einen Job in Frage kommt, hat der Ausländer das Nachsehen. Läßt die Arbeitsmarktlage eine Beschäftigungsbewilligung zu, erhält sie der Ausländer aber erst nach Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung eines Unterkunftsgebers, eines Mietvertrages also. Aber wie soll man ohne Geld zu einer Wohnung kommen?

Beantragt der Ausländereinen für drei Jahre gültigenBefreiungsschein, so muß er nachweisen können, daß er mit einem Österreicher verheiratet ist oder mindestens acht Jahre im Bundesgebiet ununterbrochen beschäftigt war. Ohne Befreiungsschein gibt's aber auch keine Arbeit.

Auf enthalt ja, Beschäftigung nein. Diese Strategie muß zwangsläufig zum Ausweichen auf den Schwarzmarkt oder in Arbeitsformen führen, bei denen Dienstverhältnisse umgangen werden.

Die letzte Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes brachte kaum Erleichterung. Durch Beschränkung der Ausländerbeschäftigung wollten die Gewerkschaften die Verschlechterung von Löhnen, Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherheit unterbinden. Fazit: Die Ausländer werden vermehrt illegal beschäftigt.

Auch die „Aktion 300“ des Sozialministers Walter Geppert ist da nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Diese Aktion wird als Versuch für die Idee angesehen, im Wiener Bereich (vorerst einmal300) Facharbeiter - mehr hat die Gewerkschaft nicht zugelassen - einzusetzen, auch wenn es sich dabei um nicht anerkannte Flüchtlinge handelt.

Probleme bringt wieder einmal die Schwerfälligkeit der Bürokratie: Bis die zuständigen Arbeitsämter Namen und Berufsausbildung der Leute erfahren, um sie vermitteln zu können, sind diese meist nicht mehr aufzufinden - „unbekannt verzogen“. Die „Aktion 300“ ist zwar bereits angelaufen, laut Innenministerium wurde bis dato in keinem Fall eine Arbeitsbewilligung erteilt. Dem Schrei des heimischen Arbeitsmarktes nach vermittelbaren Arbeitskräften wird damit wohl nicht Rechnung getragen. Glückt aber diese Aktion und findet die Zustimmung der Wirtschaft, dann werden Verhandlungen mit der Gewerkschaft aufgenommen, um aus der „Aktion 300“ vielleicht eine „Aktion 1000“ zu machen.

In der Bundesrepublik scheint manbereits ein Stück weiter zu sein: Die Unternehmer wittern die Chance, daß die Integration der Neuankömmlinge, speziell aus Osteuropa, ihren Mangel an Arbeitskräften kompensieren können.

Junge Flüchtlinge können den akuten Lehrlingsmangel im Handwerk oder im Hotel- und Gaststättengewerbe mindern, heißt es in einem Bericht des deutschen Wirtschaftsinstitutes. Und das trifft nicht nur für Deutschland zu. Auch in Österreich finden sich unter den Flüchtlingen Handwerker wie Mechaniker, Elektriker und Maurer weitaus am häufigsten. Damit jedoch der Arbeitsmarkt die nachrückenden Ausländer aufnehmen kann, müßte der Integrationsprozeß beschleunigt werden. Und da beißt sich die Katze in den Schwanz...

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