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Kein Land in Sicht?

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Die Aufgaben, die einem Land in der internationalen Ge- meinschaft gestellt sind, sind durch Geographie und Zeit weitgehend vorgegeben. Das Ansehen, das ein Land in der internationalen Ge- meinschaft genießt, leitet sich da- von ab, wie es der Erfüllung dieser Aufgabe nachkommt.

Seit 1945 war es eine wesentliche Aufgabe Österreichs, ein Asylland für all jene zu sein, die der kommu- nistischen Herrschaft entrinnen wollten. Auch im Jahre 1989 kamen 21.882 Asylwerber nach Österreich, verglichen mit 15.790 ein Jahr zu- vor. Von den Flüchtlingen des Jah-res 1989 kamen 72 Prozent aus dem Ostblock und 28 Prozent aus der Dritten Welt. 7.932 Asylwerber kamen aus Rumänien, 3.307 aus der CSSR, 2.107 aus Polen, 3.263 aus der Türkei und 1.218 aus Bulga- rien. Mit der demokratischen Ent- wicklung in den Ländern Ost- und Mitteleuropas entstehen neue Ge- gebenheiten, denen eine moderne Asyl- und Einwanderungspolitik Rechnung tragen muß.

Die innerstaatlichen Rechts- grundlagen des österreichischen Asylrechtes sind die Genfer Kon- vention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1951 und das Bundesgesetz über die Aufent- haltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention von 1974.

Flüchtling ist demnach, wer sich fürchten muß, aus Gründen der Rasse, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gruppe oder wegen seiner politi- schen Gesinnung verfolgt zu wer- den und sich deshalb außerhalb seiner Heimat befindet.

Heute muß man feststellen, daß die Genfer Konvention den realen Ansprüchen oft nicht mehr stand- hält. Diese Konvention aus 1951 war vornehmlich dazu geschaffen, jene Flüchtlingsprobleme zu lösen, die aus der Zeit des Zweiten Welt- krieges oder aus der unmittelbaren Nachkriegszeit resultierten. Si- tuationen, die gerade in den letzten Jahren zu einer Ausbreitung des Flüchtlingsstroms geführt haben, wie Bürgerkriege oder Naturkata- strophen, sind nicht Gegenstand der Konvention. Flüchtlingsprobleme der Dritten Welt wurden noch nicht erfaßt. Da die Genfer Konvention nur politische Flüchtlinge im eng- sten Sinn bei Bedrohung im Hei- matland berücksichtigt, nicht aber jene, die vor Bürgerkriegen, Dürre- oder Hungerkatatstrophen fliehen, sind Überlegungen hinsichtllich einer Modernisierung und Aktuali- sierung des Flüchtlingsstatus in diese Richtung notwendig.

Die Gewährung des Asylrechtes ist zweifellos eine humanitäre Ver- pflichtung und einer völkerrechtli- che Aufgabe. Asylpolitik ist ein Teil der österreichischen Identität und der liberalen Glaubwürdigkeit unseres Landes. Ohne innenpoliti- schen Rückhalt ist jedoch eine Asylpolitk auf Dauer nicht mög- lich. Gerade eine Flüchtlingspoli- tik muß von der Bevölkerung mit- getragen werden, die dafür nöti- genfalls auch Opfer bringen muß.

In der Vergangenheit bestand in Österreich immer wieder die Be- reitschaft, alle jene aufzunehmen, die bei uns ihre Freiheit gesucht haben. Es muß daher auch in Zu- kunft ein Grundkonsens darüber bestehen, daß Österreich ein Ort der Zuflucht für politisch, ethnisch oder religös Verfolgte ist. Ihnen muß ein korrektes Verfahren, eine ein- heitliche Entscheidungspraxis und die Nichtdiskriminierung nach kultureller oder ethnischer Her- kunft garantiert sein.

In den letzten Jahren haben viele Menschen in Osteuropa ihre Hei- mat nicht nur wegen einer befürch-teten pol tischen Verfolgung verlas- sen, sondern auch, weil die wirt- schaftlichen Lebensbedingungen untragbar geworden sind.

Zu diesen sogenannten Wirt- schaftsflüchtlingen muß man fest- stellen, daß in Ländern, wo Jahr- zehnte nach dem Zweiten Weltkrieg noch Zustände herrschen wie bei uns in der unmittelbaren Nach- kriegszeit, Hoffnungslosigkeit um sich greifen muß. Darüber hinaus sind wirtschaftliche Not und poli- tische Verfolgung nicht immer klar zu trennen.

Man muß es daher als legitim er- achten, daß jemand ein Land aus wirtschaftlichen Gründen verläßt. Aus dem Recht eines Bürgers, einen Staat verlassen zu können, kann aber keine Pflicht eines anderen Staates abgeleitet werden, diese Emigranten bei sich aufzunehmen.

Österreich muß weiterhin eine hu- manitäre Flüchtlingspolitik betrei- ben, doch es ist unmöglich, das ganze Elend in Österreich zu lösen. Das heißt nicht, daß alle „Wirt- schaftsflüchtlinge" abgewiesen werden müssen, sehr wohl aber, daß es neben den Richtlinien für eine Flüchtlingspolitik auch solche für eine Einwanderungspolitik geben sollte. Jahrelang konnte der Groß- teil der Asylwerber, die nach Öster- reich kamen, in Drittländer, wie USA, Kanada oder Australien Wei- terreisen. Dies war für die 1.579 Flüchtlinge, die 1973 nach Öster- reich kamen, kein Problem, aber auch im Jahre 1983, als 5.868 Asyl- ansuchen abgegeben wurden, konn- ten 6.141 Flüchtlinge Weiterreisen, davon 2.862 in die USA.

Als dann fünf Jahre später 15.790 Flüchtlinge nach Österreich kamen, weil der Eiserne Vorhang schon durchlässiger geworden war, nah- men die USA nur mehr 1.832 Asyl- werber auf, obwohl gerade sie die freie Ausreise aus dem Osten im Rahmen der KSZE verlangt hatten.

Daß die Flüchtlingspolitik der USA trotz größter Bevölkerungs- bewegungen in Europa restriktiv bleibt, ist daraus zu ersehen, daß im Jahre 1989 nur 1.945 Asylwerber in die Vereinigten Staaten Weiterrei- sen konnte. Australien nahm in diesem Jahr gar nur 569 Flüchtlin- ge auf, Kanada immerhin 2.250. Dieses Verhalten der Einwande- rungsländer wirft die Frage auf, in welchem Ausmaß Österreich künf- tig nicht nur als Durchreiseland, sondern auch als Einwanderungs- land fungieren kann. Die Beant- wortung dieser Frage muß wohl im Zusammenhang mit der Bevölke- rungsbewegung in unserem Lande gesehen werden.

Laut Bevölkerungsvorschau des Statistischen Zentralamtes wird die österreichische Bevölkerung ab dem Jahr 2000 abnehmen, und zwar um 103.000 Personen in den Jahren 2000 bis 2015. Und noch gravieren- der ist die Verschiebung der Alters- struktur. Schon heute ist in Öster- reich in verschiedenen Wirtschafts- bereichen ein Mangel an Arbeits- kräften gegeben, der dann verstärkt werden könnte, wenn der Gebur- tenrückgang weiter anhält. So ist die Zahl der Kinder bis 15 Jahre allein in den Jahren von 1981 bis 1986 von 1,509.000 auf 1,356.000 zurückgegangen.

Eine mögliche Richtlinie für eine Einwanderungspoltik wäre daher die natürliche Bevölkerungsbewe- gung in Österreich, indem Einwan- derungen in dem Ausmaß ermög- licht werden, daß die Gesamtbe- völkerung konstant bleibt.

Der Autor, Abgeordneter zum Nationalrat, ist Sicherheitssprecher der ÖVP.

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