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Osterreichs staatsrechtliche Stellung

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Die harte “Wirklichkeit hält sich sehr oft an keine hergebrachten Formen, sie durchbricht alles, was üblich ist, und schafft Tatsachen, die in keine der vorhandenen Rubriken passen. So ein Fall ist Österreich. Österreich hat 1938 bis 1945 nicht bestanden, es hat daher weder Krieg geführt, noch war es neutral, es den Krieg weder verloren, noch hat es gesiegt. Österreich war sieben Jahre lang ausgelöscht im Staatenregister, es war atomisiert in soundso viele Reichsgaue, es hatte weder einen Namen, noch bestanden in der deutschen Wehrmacht nur aus Österreichern zusammengesetzte Truppenkörper. Nach dem Niederbruche des Deutschen Reiches haben die Waffen der Vereinten Nationen Österreich wiedererstehen lassen, aber es war keine Rückkehr zur Vollstaatlichkeit.' Wer das Kontrollabkommen vom 28. Juni 1946 genau liest, wird leicht feststellen können, daß das Österreich von heute nichts anderes ist als ein besetzter, unter der Suzeränität der Besatzungsmächte stehender Staat mit kontrollierter Selbstverwaltung. Die absolute Regierungsgewalt liegt noch bei der Alliierten Kommission, der eine allgemeine Überwachung aller Regierungsmaßnahmen, eine Reihe von Sonderrechten, die Festsetzung des Erziehungsprogramms, die Lenkung der Legislative, die ausschließliche Militärhoheit und ' weitgehende Einflußnahme auf die Außenpolitik zusteht. Es hätte gar keinen Sinn, würde man sich über diese Tatsachen hinwegtäuschen wollen und sich der Illusion eines selbständigen Österreichs hingeben, das es eben noch gar nicht gibt. Ein selbständiges Österreich wird es erst geben, sobald dessen tatsächliche Selbständigkeit durch einen internationalen Vertrag festgelegt, dieser Vertrag ratifiziert, die Besatzungstruppen abgezogen und ein neues Heer errichtet sein wird.

Trotz dieser klargelegten derzeitigen staatsrechtlichen Stellung Österreichs ist die Frage naheliegend, weshalb Österreich nicht doch von der Pariser Friedenskonferenz vorgeladen wurde, um seinen Vertrag entgegennehmen zu können. Die vorgeladenen Staaten — Italien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Finnland — weisen genau wie Österreich eine Reihe von Momenten auf, die von einer Vollstaatlichkeit noch nicht reden lassen. Doch die eingeladenen Staaten zeigen auch Merkmale, auf die hinzuweisen notwendig erscheint, wenn man über das erzwungene Abseitsstehen Österreichs spricht.

Italien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Finnland sind der „Achse“, dem Dreierpakt, beigetreten, und zwar ganz aus eigenem Entschluß, im Vollbesitze ihrer Souveränität, es folgten dann auf dem gleichen Wege noch die Slowakei und Kroatien. Keiner dieser Staater hat den Versuch unternommen, sich der National-sozialisierung durch Deutschland zu entiehen, alle diese Staaten gingen noch einen Schritt weiter und stellten eigene nationale Truppen an die Seite.der Hitler-Wehrmacht zum Kampfe gegen die Vereinten Nationen — bis kurz vor Kriegsende, das Mussolini-Italien bis zum Schluß des Ringens.

Man kann nicht sagen, daß dies alles un-gerne geschehen wäre, denn Italien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien konnten für dieses Mitgehen mit Hitler-Deutschland bedeutenden Landerwerb als Belohnung buchen, und Kroatien und die Slowakei wiesen stolz und zufrieder auf die erlangte staatliche Selbständigkeil hin. Wenn Hitler-Deutschland darauf verzichtet hat, auch Österreich in der G estalt eines Achsenpartners an seiner Seite kämpfen zu lassen und es vielleicht durch die Rückgliederung Südtirols dafür zu belohnen, so lag der Grund für diesen Verzicht nur darin, daß Österreich in Anbetracht seines vor 1938 geleisteten Widerstandes gegen die nationalsozialistische Bewegung im Grunde als gegnerisches Land betrachtet wurde.

Andere Gesichtspunkte gelten für die von Deutschland erpreßte wirtschaftliche Kollaboration — die merkwürdigerweise Österreich nicht -nur einmal als Schuld vorgehalten wurde.

Italien stellte ein Millionenheer an Industriearbeitern,

das Protektorat mußte einschließlich der gigantischen' Skodawerke seine gesamte Industrie auf Hochtouren laufen lassen,

Ungarn war verpflichtet, sein Getreide und Vieh zur Verfügung zu stellen,

Rumänien sein Erdöl der Achsenkriegführung abzutreten,

Frankreich sandte ebenso wie Polen Arbeitskräfte ins Reich.

Belgien, Niederlande und Norwegen konnten sich trotz ihres starken Widerstrebens genau so wenig diesen gewaltsamen Zugriffen entziehen. Wer wollte also hier noch von einer Schuld der Arbeitssklaven reden, denen nur die Wahl zwischen dem Frondienst und dem Galgen geblieben war?

Wenn man aber schon Österreich manches verzeihen wollte, in einem Punkte kennt man fast keine Nachsicht, und das ist die Tätigkeit der Nationalsozialisten in Österreich. Es soll in dieser Frage unsererseits nicht das geringste ber schönigt oder verkleinert werden und für alle Zukunft wird jeder ehrliche Österreicher die seinerzeitige illegale Bewegung in seinem Lande als Schmerz und Schande empfinden. Die Gerechtigkeit fordert jedoch, auch einen Bück über die Grenzen zu werfen. War es in Österreich noch immer bis zu einem gewissen Grade erklärlich, daß in einer außerordentlich schwer auf dem Volke lastenden und von Hitler-Deutschland zu Erpressung und Verlockung ausgenützten Wirtschaftskrise und bei der bestandenen Sprachgemeinschaft und unmittelbaren Grenznachbarschaft einzelne Gruppen der Bevölkerung von der Nazifizierung erfaßt werden konnten, so fehlte die erleichternde Voraussetzung der Volksverwandtschaft anderswo zur Gänze. Was hat schließlich einen Q u i s 1 i n g und N e d i t s c h, einen Antonescu und L a v a 1, einen Szalasi, Degrelle, Pawelitsch, und wie sie alle hießen, veranlaßt, die Flagge des Nationalsozialismus hochgehen zu lassen? Soll dieser ganze Vasallentroß pardoniert sein und sollen das Häuflein eines Seys-Inquart und Genossen die Alleinschuldtragenden bleiben? Was aber jetzt das Wesentlichste ist: hat nicht dieses selbe Österreich vor 1938 einen unnachgiebigen und opferreichen Kampf gegen Hitler geführt, sind nicht bereits im Jahre 1934 die Österreicher aufmarschiert gegen Nazisten-putsch und Vergewaltigung, haben sie nicht ihren Bundeskanzler an der Spitze so vieler anderer Braven geopfert, um das Hitler-Inferno von Europa noch vier Jahre ferne-zühalten? Wer kam damals dem kleinen Österreich zu Hilfe? Wo waren die demo-kratischep Mächte aller Art, die heute über Österreich zu Gericht sitzen, über Österreich, das sich für Europa, für Friede und Kultur dem braunen Koloß entgegenstemmte — ganz allein — während Großmächte mit Hitlerdeutschland paktierten und Österreich als kleinen Jeton dabei auf den Verhandlungstisch warfen?

Es ist nicht österreichische Art, mit dem Finger auf jene zu weisen, denen das Glück unverdient früher zuteil wird und wir Österreicher sind niemandem neidig, wenn ihm die Sonne durch Glückszufall früher aufgeht. Nein, wir gönnen allen Staaten der Welt, daß sie sich so rasch wie nur möglich .von dem Ringen, das die Welt heimgesucht hat, erholen mögen. Aber warum steht Österreich abseits, warum muß es im Vorraum der Staatengesellschaft warten, warum muß es für Dinge büßen, die — wie wir gezeigt zu'haben glauben j— andere nicht minder, ja vielleicht sogar schwerer belasten?

Wir leben in der Zeit der neuverkündeten Menschenrechte, in der Zeit der Proklamierung der vier Freiheiten und in der Zeit der Völkerdemokratie im Rahmen der UNO. Das al! es bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß den Menschen aller Staaten dieselben Grundrechte einzuräumen sind, daß also auch der Österreicher den Anspruch hat, vor dem Richterstuhl der Völkergemeinschaft, der nun endlich aufgerichtet worden ist, jedoch auch vor dem Forum der Befreier und Sieger mit gleichem Maße gemessen zu werden wie andere Völker, deren Waage zumindest nicht anders zeigt als beim Österreicher.

Es kann sein, daß es für die augenblickliche Rechtslage Österreichs keine internationalen Gesetze gibt, nach denen vorzugehen wäre. Es gibt aber auch im Alltagsleben viele ungeschriebene Gesetze, die weitaus stärkere Geltungskraft haben als die kodifizierten Gesetze. Güte und Höflichkeit, Hochherzigkeit und Großmut sind in keinem Gesetz verankert und dennoch, was wäre das Zusammenleben der Menschen ohne sie? So müssen auch im internationalen Leben Grundsätze ewigen Wertes gelten, die ohne Fassung in Paragraphen es ermöglichen, die Völker vor dem quälenden Bewußtsein zu schützen, daß erhabene und feierlich verkündete Grundsätze keine Gewähr sind für das Recht und die billige Achtung derjenigen, die nicht an das Schwert schlagen können.

Ein rascher und gerechter Vertragsabschluß mit Österreich ist eine Vernunftforderung der Weltpolitik, die bisher schon allzuoft Über Probleme gerade kleiner Staaten zu Falle gekommen ist.

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