Flüchtlinge Griechenland - © Foto: APA / AFP / Bulent Kilic

Michael L. Fremuth: „Recht kann das Migrationsdilemma kaum lösen“

19451960198020002020

Michael Lysander Fremuth vom Boltzmann Institut für Menschenrechte über die aktuellen Fluchtbewegungen in Griechenland und den Status der Menschenrechte.

19451960198020002020

Michael Lysander Fremuth vom Boltzmann Institut für Menschenrechte über die aktuellen Fluchtbewegungen in Griechenland und den Status der Menschenrechte.

Werbung
Werbung
Werbung

Als Nachfolger von Manfred Nowak trat Michael Lysander Fremuth vor knapp einem Jahr in große Fußstapfen, als er die wissenschaftliche Leitung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte übernahm. Fremuth, seit einem Jahr auch Professor für Grund- und Menschenrechte an der Uni Wien, will das Thema Menschenrechte in die Mitte der Gesellschaft bringen. Warum die Zurückweisung an der griechischen Grenze rechtswidrig ist und wie die geplante Sicherungshaft rechtlich einzustufen ist, verrät er im Gespräch mit der FURCHE.

DIE FURCHE: Es zeichnet sich gerade eine neue Flüchtlingskrise ab. Griechenland wird wegen seiner Pushbacks heftig kritisiert, die Menschen vor Ort haben keine Möglichkeit, einen Asylantrag einzureichen. Wie ist das aus menschenrechtlicher Sicht einzustufen?
Michael Lysander Fremuth: Nach einem neuen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dürfen Staaten Menschen unter gewissen Umständen an der Grenze zurückschieben („Pushback“), wenn diese illegal und gewaltsam durchbrochen worden ist. Das geht aber nur, wenn es möglich ist, einen regulären Antrag auf internationalen oder subsidiären Schutz an der Grenze zu stellen. Die auch temporäre Aussetzung dieser Möglichkeit, wie von Griechenland angekündigt, ist daher rechtswidrig.

DIE FURCHE: Macht es sich die Politik zu einfach, wenn sie von „illegalen Migranten“ spricht, wo es doch für die allermeisten Flüchtlinge gar keine Möglichkeit gibt, legal um Asyl anzusuchen?
Fremuth: Wer tatsächlich illegal in ein Land eingereist ist, ohne dass ihm Schutztitel zustehen, darf auch ausgewiesen werden, denn es gibt kein Menschenrecht auf globale Freizügigkeit. Problematisch ist aber, dass Menschen territorialen Kontakt haben müssen, um überhaupt um Schutz innerhalb der EU ansuchen zu können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass kein Recht besteht, ein humanitäres Visum von einer ausländischen Botschaft zu beantragen. Das ist eigentlich die Aufforderung: Macht euch auf den Weg nach Europa.

DIE FURCHE: Es bräuchte also Asylzentren im Ausland, etwa an der Außengrenze?
Fremuth: Man muss differenzieren: Staaten sind nicht verpflichtet, Menschen global die Möglichkeit von Asylanträgen zu eröffnen, die meisten Staaten scheuen den zu erwartenden Ansturm auf ihre Auslandsvertretungen. An ihren Grenzen ist dies anders und hier stellen Asylzentren unter gewissen Voraussetzungen eine rechtliche Möglichkeit der Steuerung dar. Doch selbst wenn es solche Anlaufstellen mitsamt Rechtsbehelfen, Rechtsberatung etc. gäbe, dürften viele bei abgelehnten Anträgen gleichwohl die Überfahrt übers Mittelmeer versuchen. Dieses Dilemma kann das Recht kaum lösen.

DIE FURCHE: Hat die EU versäumt, ihre Lehren aus der Flüchtlingskrise 2015 zu ziehen?
Fremuth: Beim Grenzschutz und Grenzmanagement wurden durchaus Fortschritte erzielt, die aber vor allem auf Abwehr ausgerichtet sind. Die Umsetzung von Beschlüssen zur solidarischen Verteilung ist gescheitert. Das Problem: Die EU kann globale Fluchtursachen kaum wirksam bekämpfen, ist zugleich aber von Migrationsbewegungen aus Afrika und dem Nahen Osten hauptsächlich betroffen. Sie hat zwar etwa Zölle für arme Staaten aufgehoben, die wesentliche Grundrechte garantieren. Das ist ein Anreiz, doch China investiert auch, ohne Bedingungen daran zu knüpfen und ist dadurch mitunter attraktiver.

DIE FURCHE: Die Frage ist ja auch, ob man in Afrika dieselben menschenrechtlichen Standards anlegen kann wie in Europa.
Fremuth: Der Idee nach gelten Menschenrechte für jeden, überall und zu jeder Zeit. Aber es kann durchaus Abweichungen geben, je nach Kontext und selbst innerhalb Europas.

DIE FURCHE: Haben Sie ein Beispiel?
Fremuth: Der EGMR hat etwa entschieden, dass es in einem laizistischen Land wie Frank­reich erlaubt sein kann, die Vollverschleierung zu verbieten. Ein zweites Beispiel: In Deutschland wurde eine PETA-Werbekampagne verboten, weil sie Massentierhaltung mit Konzentrationslagern ver­glich. Die Meinungsfreiheit konnte wegen der besonderen Geschichte und Verantwortung Deutschlands hier in besonderem Ausmaß eingeschränkt werden, während die Kampagne etwa in Österreich laufen durfte. Das zeigt: Es gibt Spielraum, über dessen Breite man allerdings kritisch wachen muss.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung