"Das muss der Bürger Aushalten"

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" Ich bin strikt gegen weitere Überwachungskompetenzen, solange im BVT nicht korrekte Verhältnisse sichergestellt sind.

Wenn Politik den Boden schafft für Unruhe und Hass, für Abneigung gegenüber Bevölkerungsgruppen, ist das aus verfassungsrechtlicher Sicht gefährlich.

Kommen Daten aus Whatsapp-Überwachung in verantwortungsbewusste Hände oder werden sie vielleicht irgendwann hervorgezaubert, um jemandem zu schaden?"

Der Verfassungsjurist Heinz Mayer im Interview über politische Angriffe auf den ORF und darüber, warum Jux-Demonstrationen im Schlafrock Missbrauch eines zentralen Grundrechts sein können.

Die Furche: Herr Mayer, die US-Bürgerrechtsbewegung erkämpfte in den 1960ern die "Civil Rights". Inwieweit sind sie mit den Grundrechten vergleichbar, die in Österreich unter anderem im Staatsgrundgesetz festgeschrieben sind?

heinz Mayer: Es gibt Überschneidungen. Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867, das heute immer noch gilt, ist ein klassisch liberaler Grundrechtskatalog. Er beinhaltet fundamentale Freiheitsrechte, die man damals als besonders wichtig ansah. Sie haben sich bis heute kaum geändert.

Die Furche: Das Staatsgrundgesetz ist hierzulande auch die zentrale Rechtsquelle für Grundrechte. Manche der enthaltenen Rechte gelten allerdings nur für österreichische Staatsbürger.

Mayer: Dazu gehört etwa der Gleichheitsgrundsatz. Er verbietet nur eine Ungleichbehandlung von österreichischen Staatsbürgern, nicht aber eine zwischen ausländischen und österreichischen. In der Union dürfen allerdings EU-Bürger nicht anders behandelt werden als die eigenen Bürger, womit der Gleichheitsgrundsatz alle EU-Bürger schützt. Angehörige von Drittstaaten schützt er dagegen nicht. Erwerbsfreiheit oder Versammlungsfreiheit gelten ebenfalls nur für Staatsbürger. Die Europäische Menschenrechtskonvention ermöglicht diese Rechte aber auch Nicht-Staatsbürgern. Zentrale Rechte wie Meinungsäußerungs-,Religions-oder Pressefreiheit sind auch im Staatsgrundgesetz jedermann gewährleistet.

Die Furche: Wie geht's den Grundrechten in Österreich 2018?

Mayer: Wir haben einen gut funktionierenden Rechtsschutz und Rechtsstaat. Verfassungs-, Verwaltungs-und Oberster Gerichtshof judizieren sehr grundrechtsbewusst. Eine Entwicklung muss man allerdings mit gewisser Sorge betrachten: Die Europäische Menschenrechtskonvention gestattet nationalen Gesetzgebern Eingriffe in Grundrechte dann, wenn sie nötig sind, um Ziele wie Ruhe, öffentliche Ordnung, Sicherheit aufrecht zu erhalten. Sorgt etwa die Burka in einem Staat für besondere Unruhe und begründet das die Sorge, es könnte zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen, darf der Gesetzgeber das Tragen einer Burka verbieten. Nun hängt der Grad der Unruhe aber immer auch von der politischen Situation ab. In Österreich gibt es zunehmend Tendenzen, gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen Ängste und Abneigung zu schüren. Das befördert die Gefahr von feindlicher Stimmung gegenüber diesen Bevölkerungsgruppen. Dann kommt der Gesetzgeber und sagt: "Jetzt muss ich aber Grundrechtseingriffe vornehmen, um die Ordnung aufrecht zu erhalten." Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung -und sie vollzieht sich legal.

Die Furche: Können Sie ein Beispiel nennen?

Mayer: Der Versuch, die Gesetze für Sexualstraftäter zu verschärfen -mit der Begründung: "Kriminelle Ausländer vergewaltigen unsere Frauen und Kinder." Natürlich muss man immer wieder überlegen, ob geltende Strafdrohungen ausreichen, ob nachgeschärft werden sollte. Bei Kritik an strafrechtlichen Urteilen, wie kürzlich beim Freispruch in Niederösterreich, ist aber Vorsicht geboten: Im Strafprozess geht es vor allem darum, die Schuld des Täters zu sanktionieren. Kennt man den Fall nicht sehr genau, lässt sich von außen kaum beurteilen, ob eine verhängte Strafe etwa zu milde oder zu schwer war. Man muss darauf vertrauen, dass der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz eine einheitliche Linie findet. Und das funktioniert sehr gut, dort wird gewissenhaft judiziert. Die öffentliche Wahrnehmung über justizielle Urteile wird aber von manchen Politikern gezielt gesteuert. Es wird polarisiert, statt sich mit einem Urteil sachlich auseinander zu setzen. Dass es bei einem Freispruch von vorne herein heißt, das sei ein Attentat auf die österreichische Bevölkerung, ist völlig unverantwortlich. Denn keiner der Betreffenden kennt die genaue Urteilsbegründung. Wenn Politik den Boden schafft für Unruhe und Hass, für Abneigung gegenüber bestimmten Gruppen, ist das gefährlich.

Die Furche: Wie beurteilen Sie aus verfassungsrechtlicher Sicht das Burkaverbot in Österreich?

Mayer: Ich persönlich finde die Burka störend, sie irritiert mich sehr. Aber vor dem Gesetzesbeschluss habe ich überlegt, wann ich in Wien zuletzt eine voll verschleierte Frau gesehen hätte. Und ich konnte mich nicht daran erinnern. Ich glaube, es ist einem Bürger zumutbar, manchmal durch jemanden irritiert zu werden, der eine bestimmte Kleidung trägt. Das ist beim einen der Fall, wenn er einen Punk sieht, beim anderen ist es die Burka, einen Dritten stört vielleicht eine Tracht. Das muss man aushalten. Das Gesichtsverhüllungsverbot war klassisch überschießend. Es war der Versuch, gezielt gegen bestimmte Menschen Stimmung zu machen.

Die Furche: Viel Kritik gibt es am neuen Überwachungspaket. Amnesty International sieht in Bundestrojaner und Aufweichung des Briefgeheimnisses "unabsehbare Nebenwirkungen". Für den Verfassungsdienst im Justizministerium ist fraglich, ob der Polizeizugriff auf Bild-und Tonaufnahmen ausreichend begrenzt ist. Und die Rechtsanwaltskammer kritisiert das weitgehende Fehlen richterlicher Kontrolle.

Mayer: Auf der einen Seite ist es notwendig, staatliche Überwachung zu akzeptieren. Man muss ein gewisses Maß an Freiheit für die Sicherheit opfern. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage des Maßhaltens. Überwachungsmöglichkeiten sollten nicht unbedingt alles erfüllen, was die Polizei sich wünscht. Denn die will verständlicherweise möglichst weitgehende Kompetenzen. Es sollte eine sehr sorgfältige Abwägung geben: Was ist tatsächlich unbedingt nötig und unter welchen Voraussetzungen? Die zentrale Frage ist aber, wie sich Missbrauch verhindern lässt. Erhebt der Staat meine Whatsapp-Kommunikation, ist entscheidend: Was passiert mit diesen Nachrichten? Kommen sie in verantwortungsbewusste Hände oder werden sie vielleicht irgendwann hervorgezaubert, um jemandem zu schaden?

Die Furche: Eine Frage, die durch die aktuellen Vorgänge im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) an Dringlichkeit gewonnen hat.

Das Sicherheitspaket gerade jetzt zu beschließen, ist der denkbar ungünstigste Zeitpunkt. Denn nachhaltig beschädigt ist das BVT in jedem Fall. Stellt sich heraus, dass die Hausdurchsuchung gerechtfertigt war, muss man sagen: Solange wir so ein BVT haben, möchte ich möglichst wenig Überwachung erdulden müssen. Stellt sich heraus, dass die Durchsuchung nicht gerechtfertigt war, muss man sagen: Ist es möglich, eine derartige Maßnahme zu treffen, die sich im Nachhinein als nicht rechtmäßig herausstellt, dann sind dort offenbar Kräfte am Werk, denen man nicht vertrauen kann. Deshalb bin ich strikt gegen weitere Überwachungsmaßnahmen, solange im BVT nicht korrekte Verhältnisse sichergestellt sind.

Die Furche: Versuche, die Pressefreiheit legistisch einzuschränken, lassen sich hierzulande nicht feststellen. Die Informationspolitik der neuen Regierung und insbesondere die FPÖ-Angriffe auf den ORF sehen viele Medienvertreter aber als Versuch, die Pressefreiheit auszuhöhlen.

Mayer: Das sehe ich auch so. Die Angriffe auf den ORF erfolgen zum Teil brutal und grob. Zum Teil aber auch sehr subtil über die Frage: Sind wir für ORF-"Zwangsgebühren"? In Wahrheit ist die Frage aber: Wollen wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Denn den kann es ohne eine derartige oder ähnliche Abgabe in Österreich wohl nicht geben. Das Wort "Zwangsgebühren" allerdings suggeriert: Die ziehen dir das Geld aus der Tasche und schwelgen in Saus und Braus - wollen wir das? Ohne gründliche Überlegung liegt es da natürlich nahe zu sagen: Nein, ich will nicht zwangsweise für ein Fernsehprogramm zahlen, das mir sowieso nicht gefällt. Tatsächlich ist das aber ein Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der ORF war immer auch ein Spielball der politischen Kräfte, da haben sich alle Parteien schuldig gemacht. Aber wie die FPÖ jetzt agiert und schon unter Schwarz-Blau I agierte, schlägt alles andere.

Die Furche: Was halten Sie von den immer wieder geäußerten Ideen, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken, um etwa Verkehrsbehinderungen oder Umsatzeinbußen von Geschäftsleuten einzudämmen?

Mayer: Es gibt da eine recht vernünftige Praxis. Ich glaube, man kann ruhig bei der aktuellen Linie bleiben. Der Verfassungsgerichtshof hat in bestimmten Fällen schon öfter die Untersagung von Versammlungen als rechtmäßig angesehen. Allerdings darf das nicht ausufern. Denn wenn ich nur dort demonstrieren kann, wo ich niemanden störe, dann wird mich auch niemand wahrnehmen. Damit wäre dieses Recht tot. Mit einer Demonstration ist immer Unruhe, gewisser Aufruhr, ein gewisser Nachteil für manche Menschen verbunden. Gleichzeitig sind auch die Bürger gefordert, verantwortungsvoll mit diesem Recht umgehen. Denn gibt es ständig Jux-Demonstrationen im Schlafrock, mag das rechtlich in Ordnung sein. Aber es ist ein Missbrauch eines sehr zentralen Grundrechts.

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