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Das Haus am Ring: Das Parlament im Blickpunkt

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Der österreichische Nationalrat tritt zu seiner ersten Sitzung nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zusammen. In der außerordentlichen Tagung stehen das Wehrgesetz, das ASVG und die Kapitalmarktgesetzte zur Debatte. 

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Der österreichische Nationalrat tritt zu seiner ersten Sitzung nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zusammen. In der außerordentlichen Tagung stehen das Wehrgesetz, das ASVG und die Kapitalmarktgesetzte zur Debatte. 

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Vor dem Wiener Parlamentsgebäude wehen die rotweißroten Fahnen. Sie verkünden, daß sich eines der beiden Häuser der österreichischen Bundesgesetzgebung — nämlich der Nationalrat — zu einer Tagung versammelt hat; und zwar zu einer, die in doppeltem Sinne bemerkenswert ist: Einerseits, weil der Nationalrat am 7. September zu seiner ersten Sitzung nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zusammentritt, anderseits aber, weil nicht eine der in der Verfassung vorgesehenen ordentlichen Frühjahrs- oder Herbsttagungen, sondern eine außerordentliche Tagung stattfindet, die auf Wunsch der Koalitionsparteien vom Bundespräsidenten einberufen wurde.

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages hat Oesterreich seine volle Souveränität erlangt. So wie es dem Wesen europäischer Demokratien entspricht, wird Oesterreich in Zukunft nur nach dem Willen seines Volkes regiert werden. Keine fremde Zensur und keine Einmischung von außen werden die Beschlußfassung und Vollziehung der von der Volksvertretung verabschiedeten Gesetze mehr beeinflussen!

Dieser Umstand bedeutet für die obersten Organe unseres Staates die denkbar größte Verantwortung für das Wohlergehen des Gemeinwesens. Insbesondere das österreichische Parlament wird davon betroffen sein, da sich ja die Willensbildung unserer Demokratie auf diesem Forum vollzieht. Das ist Anlaß genug, sich mit den Problemen des österreichischen Parlamentarismus gerade jetzt eingehender auseinanderzusetzen.

Verteidiger und Gegner unseres derzeitigen parlamentarischen Systems haben sich die Auseinandersetzung allerdings vielfach leicht gemacht. Auf der einen Seite haben Verfechter der jetzt in Oesterreich üblichen Parlamentsarbeit jede Kritik einfach als übelwollend, die Demokratie zersetzend zu brandmarken versucht. Und die Kritiker wieder haben vielfach die Schuld an mancher Unzulänglichkeit den 165 Abgeordneten unseres Nätionalrates, beziehungsweise den 50 Mitgliedern unseres Bundesrates angelastet und übersehen, daß vieles von dem, was sie den österreichischen Volksvertretern vorwerfen, ein Zeitproblem des parlamentarischen Systems unserer Generation ist. Müssen sich doch auch andere Staaten, in denen das Ansehen der Volksvertretung zur nationalen Tradition gehört, mit derartigen strukturellen Schwierigkeiten befassen.

Es ist nicht leicht, einzusehen, warum sich die Kritik der öffentlichen Meinung mit besonderer Vorliebe gegen das Parlament wendet. Selbst die Regierung, die häufig unpopuläre Maßnahmen ergreifen muß und durch ihre Tätigkeit ganz augenfällig Tag für Tag als verantwortliches Lenkungsorgan dem Staatsbürger vor Augen tritt, erleidet an Ansehen meist nicht so rasch eine Einbuße wie die parlamentarischen Körperschaften. In einer Demokratie, in der die Freiheit der Meinungsäußerung gilt, ist dies allerdings nicht unbedingt als Nachteil zu werten. Denn die Tatsache, daß die Arbeit der Volksvertretung von der Oeffentlichkeit Stärkstens beachtet wird, zeugt immerhin von lebendigem Interesse. Nur gilt es, die berechtigten und unberechtigten Kritiken voneinander zu scheiden und so einerseits die tatsächlich vorhandenen Mängel abzustellen, anderseits aber die öffentliche Kritik in die richtigen Bahnen zu lenken.

Alle menschlichen Gebilde sind dem Wandel der Zeit unterworfen und bedürfen einer dauernden Anpassung, wenn sie sich behaupten sollen. Das gilt auch vom Parlamentarismus, der in einer Zeit der liberalen Staatsidee entstand, als sich die Obrigkeit nur auf wenige Aufgabenbereiche der öffentlichen Verwaltung und Rechtsprechung beschränkte. Damals war es leicht möglich, einer Versammlung freigewählter Abgeordneter zuzumuten, die wenigen Gesetze, nach welchen sich das Leben der Staatsbürger gestalten sollte, zu verstehen, wenn notwendig, auch mit Muße lange Zeit zu beraten und schließlich darüber abzustimmen. Dieser Zustand gehört freilich schon längst der Vergangenheit an; heute haben Abgeordnete ländlicher Wahlkreise über Schillingeröffnungsbilanzgesetze, Bankenrekonstruktionen und ähnliche diffizile Wirtschaftsgesetze ebenso abzustimmen, wie aus der Wirtschaft kommende Volksvertreter bei Viehverkehrsgesetzen, Milch oder Getreidewirtschaftsgesetzen usw. ihre Stimme abgeben. Wer daher — wie dies leider erst unlängst geschah — die Volksvertretung dadurch lächerlich zu machen versucht, daß er dem einzelnen Abgeordneten vorwirft, er wisse schon unmittelbar nach Verlassen des Sitzungssaales nicht mehr, wofür bzw. wogegen er eigentlich abgestimmt habe, der müßte sich eigentlich selbst einmal für ein oder zwei Jahre in das Plenum unseres Nationalrates setzen und dann eine Prüfung über alle die Dinge ablegen, die während dieser Zeit im Hohen Hause zur Sprache gekommen sind.

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