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Die Entscheidung des Einzelnen

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Den möglichen Umfang staatlicher Kulturpolitik möchte ich unter Hinweis auf drei entscheidende Abschnitte in der Entwicklung der Kulturpolitik in Oesterreich andeuten:

Erstens: Die Beschränkung der Tätigkeit des Staates auf den Bereich der geistigen Kultur. Die Schule, zuvor ausschließlich den geistlichen Korporationen überlassen, wird ein Politikum. Die Schaffung der öffentlichen Schule mit allgemeiner Schulpflicht bleibt das wichtigste Ziel.

So in der maria-theresianischen Epoche, deren Behördenorganisation das gesamte Schulwesen der neugegründeten Studienhofkommission zuweist.

Zweitens : Die Erweiterung des Blickes hinsichtlich des Wesens der Kultur; und damit die Vermehrung der kulturpolitischen Aufgaben des Staates in der Erkenntnis, daß die Beschränkung auf das Geistige unter Ausschluß des sittlichen und des religiösen Gebietes unhaltbar ist.

So in der Epoche Thun unter der eigenartigen politischen Konstellation der Aera Schwarzenberg in der ersten Regierungszeit des jungen Franz Joseph. Die Vereinigung des bis dahin im k. k. Ministerium des Inneren verwalteten Kultus mit den Agenden des Unterrichts; die Schaffung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht. Ein Ministerium, von dem Metternich nicht ohne harte Kritik sagte, daß „es sich zur schwindelnden Höhe der Reformation der kirchlichen und staatlichen Gebiete erhebe“.

Drittens: Die Einengung der kulturpolitischen Aufgaben des Staates als Ereignis eines mehrere Menschenalter währenden Widerstandes liberalistischer und sozialistischer Ideologien; die sittlichen und religiösen Regionen verschwinden wieder aus dem Blickfeld. Die Formel „Religion ist Privatsache“ hat eine starke werbende Kraft. Die noch auf dem Höhepunkt der liberalen Aera gültige Formel von der religiös-sittlichen Erziehung in den staatlichen Schulen wird hart umstritten. Noch ist die Gestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche, von Staat und Religionsgesellschaften auf Grund der gewohnten und historisch gewordenen Situation intakt. Aber bei der Neuprägung des Namens der Zentralstelle für die Unterrichtsverwaltung in Oesterreich gerät nach 191S das Wort „Cultus“ in Wegfall. Im weltanschaulich neutral gewordenen Staat hat es wieder mit der Pflege der geistigen Kultur allein sein Bewenden. Daran ändern auch die zeitweisen drastischen Akzentuierungen von 1934 und 1938 zuletzt nichts.

Nach 1945 schließen die tragenden Kräfte der staatlichen Kulturpolitik zunächst ein Pactum de non petendo. Und wenn sich auch seither die Motive und die Umweltsverhältnisse von. Grund auf geändert haben, so bleibt doch faktisch die staatliche Kulturpolitik beschränkt auf die Gebiete der Volks-, Mittel- und Hochschule, der Volksbildung im weiteren Sinne, der Kunst, des Theaters, der Museen, der Bibliotheken und Volksbüchereien und des internationalen Kulturaustausches. Daran haben im Grunde die lebhaften Bewegungen, die zum Beispiel auf dem Gebiete der Schulgesetzgebung nach 1947 zutage getreten sind, nichts oder doch wenig geändert. Die lebhaften weltanschaulichen Kontroversen, in deren Verlauf sehr zu Unrecht zuzeiten von der möglichen Gefahr eines Kulturkampfes gesprochen worden ist, ließen die eigentlichen Grundprobleme sorgfältig unter Verschluß. Bei dem vorherrschenden Mangel eines günstigen „geistigen Klimas“ unterblieb in Oesterreich die Herbeiführung einer geordneten Koexistenz weltanschaulich verschiedener Kulturauffassungen, und es muß uns klar bleiben, daß dieser Erfolg bloß mit den Mitteln einer rein technischen Lösung nach den Methoden legislativer Routine

— auch unter sonst günstigen Voraussetzungen

— nicht zustande gebracht werden kann.

Unter „geistigem Klima“ möchte ich im Sinne von Johannes Meßner nicht so sehr inhaltlich bestimmte Werte und Wertformen verstehen; sondern vielmehr Gesinnungen und Haltungen als Voraussetzungen des kulturellen Lebens. Meßner nennt in diesem Zusammenhang: Toleranz, Wille zur Sachlichkeit und eine bestimmte der Einigung des Sachlichen dienende Gesprächshaltung.

Hingegen sind und bleiben die geistigen klimatischen Verhältnisse ungünstig, solange überall im Hintergrund und nur unvollkommen verdeckt durch eine scheinbar tolerante Gesinnung der totalitäre Anspruch steht; solange hüben und drüben die geistigen Arsenale randvoll sind mit den Klischees starrer ideologischer Programmatik; solange der belliciose Monolog für einen Dialog auf der höheren Ebene des Geistes nicht Zeit noch Raum läßt.

Für diese letztere Situation ist die Segmentierung des Staates und seiner Funktionsbereiche in fler Balance der eigenartigen aktuellen ambivalenten politischen Situation typisch und das Gegebene. Diese möglichst durchgehende Abgrenzung von Gesinnungs-Reservationsgebieten nach Maßgabe der Grenzen der Verwaltungsressorts scheint im allgemeinen die Möglichkeit drastischer Konflikte besser auszuschließen als jedes andere System. Es ist vor allem bequem; jedenfalls nicht zu strapaziös; und so entspricht es jener Grundhaltung des Oesterreichers, der vielfach gerne politische Ideen ablehnt, wo die Strapaze beginnt.

Für eine bewegliche staatliche Kulturpolitik läßt diese Zwangslage wenig Raum. Gott sei Dank, sagen die einen; leider Gottes, seufzen die anderen. Jedenfalls reduziert der zur Zeit geführte kulturpolitische Grabenkampf, geführt von möglichst bombensicheren Positionen, die Kunst der Politik auf die Routine der Administration; wobei allerdings die Arbeit pflichtbewußter Verwaltungsorgane heute schwieriger ist denn je zuvor.

Wenn ich demgegenüber meine eigene Ueberlegung über den allgemeinen Begriff der staatlichen Kulturpolitik aufzeigen darf, dann müßte ich staatliche Kulturpolitik umschreiben als das geordnete und geschlossene System von Institutionen und Funktionen, die vom Staate als ein Beitrag zum geistigen, sittlichen und religiösen Gemeinwohl geleistet werden. Als ein Beitrag, das heißt mit klar definierter und klar erkennbarer Beschränkung der Zuständigkeit des Politischen und der Staatlichkeit.

Sehen wir in diesem Zusammenhang zunächst von der Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche ab. Bei der Kürze des zur Verfügung stehenden Raumes möchte ich nur von den Freiheiten des geistigen Bereiches im engeren Sinne ein Wort sagen. Wissenschaft — Kunst — Literatur — Philosophie. Ihnen gegenüber muß die Kulturaufgabe der Gesellschaft und des Staates in gewissen Grenzen gehalten werden. Diese Grenzen und die innerhalb der Grenzen liegenden Autonomiebereiche ' bestimmt nicht der Staat kraft Privileg oder Indult, sozusagen auf Grund seiner Kompetenz der Kompetenz. Diese Grenzen sind vorgegeben, und es ist der sittliche Kulturwert der Freiheit selbst, der sie vor der Prominenz des Staates zuletzt bewahren muß.

Der Abstand dieser grundsätzlichen Erwägungen von heutzutage fälligen Entscheidungen mehr praktischer Natur ist nur scheinbar ein sehr weiter. Z. B. müßte nach solchen Erwägungen jene Reform des Systems unserer Hochschulen, die diese unmittelbar und uneingeschränkt unter die Kontrolle des politischen Systems stellen möchte, abgelehnt werden. Bei dem Grundsatz, daß im Hochschulwesen seit jeher der Satz Men not measures gilt, gewinnt diese letztere Folgerung dann eine besondere Bedeutung, wenn daran gedacht wird, die Besetzung vakanter Lehrstühle sozusagen von den Wechselfällen des politischen Kräfteverhältnisses abhängig zu machen.

Dem Staat fällt eine wichtige und unabwälz-bare Verantwortung auf kulturpolitischem Gebiete zu. Er hat aber keine Potenz und keine Kompetenz in den Aufgaben der Kulturschöpfung. Zu den gefährlichsten Ausdrucksformen des Wirkens totalitärer Staaten gehört die staatlicherseits gehandhabte oder doch versuchte Inspiration. So wenig man eine dürre und schulmeisterlich gehandhabte, reglementmäßige staatsbürgerliche Erziehung als die Brücke des jungen Menschen zum Jungbürger, als Inbegriff staatlicher Bildungsaufgaben bejahen darf, so wenig dürfte man sich Ideen hingeben, die unsere Schulen, Hochschulen und Kunstakademien als Pflanzstätten zur Transplantation der in staatlichen Treibhäusern gezüchteten Kulturfaktoren ansehen möchten.

Was an dieser Stelle über Begriff und Aufgabe staatlicher Kulturförderung zu sagen wäre, würde allein die Aufgabe einer mehrtägigen Enquete ausmachen.

Hingegen wäre nach dem Gesagten ein ernstes Wort über das gegenseitige Angewiesensein von Staat und Kultur vonnöten.

Mein eingangs abgelegtes Bekenntnis befreit mich von dem Verdacht, ich sei etwa ausgezogen, einer gewissen falschen Abhängigkeit der Kultur und des kulturellen Lebens vom Staate das Wort zu reden. Die Kulturschaffenden müssen sich darüber klar sein, daß die tatsächlichen Verhältnisse im politischen Alltag dem Staat von Seiten der politischen Willensbildung bei der staatlichen Kulturpolitik Grenzen setzen; Grenzen, die man kennen muß, will man bei allen materiellen Forderungen an den Staat auf dem Boden der Realitäten bleiben.

Als Gebildete müssen wir uns darüber im klaren sein, daß die Krise des Geistigen und der Geistigen ihren Grund nicht allein in der jetzt vorherrschenden Ungunst der Umweltsverhältnisse hat, sondern daß — um mit Arnold Toynbee zu reden — die Antworten der Intellektuellen auf die Herausforderungen eben dieser Umwelt oft schwach sind und zuzeiten überhaupt ausbleiben. Die Autonomie im Bereiche des geistigen Lebens setzt voraus, daß die Autonomierechte unter allen Umständen verteidigt und gehandhabt werden; das Ansehen dieser Autonomie wird aber fragwürdig, wenn sich ihre Träger bei gefahrvollen Entscheidungen ihrer Kompetenz begeben und andere Instanzen mit der Entscheidung belasten. Straßendemonstrationen werden fürs erste als Novum überraschend und daher effektvoll sein, auf die Dauer wird ihre Wirkung fragwürdig. Protestmeetings en suite bringen die Geistigen zuletzt unter das Gesetz aller Massenerscheinungen. Streiks deuten bereits den möglichen Tiefpunkt dieser fragwürdigen Entwicklung an.

Um aber wieder zum Leitfaden des letzten Gedankens zurückzukommen: Ich sprach davon, daß gewisse Schranken der staatlichen Kulturpolitik nicht übersehen werden dürfen. In der heutigen Demokratie, in der parlamentarischen Demokratie ist die Staatsführung in ihrer kulturpolitischen Aktivität an den Gesetzgebungsweg gebunden; die politische Willensbildung bis zur Abstimmung in den gesetzgebenden Körperschaften ist entscheidend. Damit kommt aber auch die Bedeutung des Ausdruckes der „öffentlichen Meinung“ klar in Erscheinung.

Es ist daher wenig realistisch, an den Staat, an die Regierung den Appell zu richten, auch „gegen diese öffentliche Meinung“ Verfallserscheinungen der Kultur entgegenzutreten, sittlichen Grundsätzen im Kulturschaffen besser Geltung zu verschaffen und eine materiell wirksamere kulturfördernde Politik zu inaugurieren. Die Appelle an die Regierung und an den Staat werden besonders unrealistisch, wenn sie durch die Presse erfolgen; durch die Presse, deren eigentliche Aufgabe ja die Schaffung und Ausrichtung der öffentlichen Meinung ist oder sein soll; jener öffentlichen Meinung, deren aufbauende Funktion das Agens und Movens des Regierens und Administrierens ist.

Die neuerdings von sozialistischer Seite geförderten kulturellen Hoffnungen haben ohne Zweifel mit dazu beigetragen, eine Aktualisierung gewisser kulturpolitischer Aspekte herbeizuführen. Darüber darf aber nie und nimmer vergessen werden, daß es nur ein Lebenszentrum gibt, von dem aus alle Kultur Leben und Wachstum gewinnen kann: die schöpferische Persönlichkeit. Wo eben diese schöpferische Persönlichkeit mit einem System konfrontiert ist, in dem „die Machtmanie, das Experimentieren mit der Gesellschaft die bürokratische Allmacht über den Menschen vorherrscht, muß sich zuletzt Apathie, Trivialität und Lebensleere einstellen“.

Einer der Gefolgsleute Bernard Shaws, ein 1951 verstorbener englischer Professor, hat kurz vor seinem Tode bekannt: „Als junger Mensch wurde ich nach reiflicher Ueberlegung Sozialist und ich bin es noch; wir haben uns den Sozialismus als einen Prozeß vorgestellt, in dem die Arbeiterklasse uns angeglichen wird; tatsächlich ist es aber ein Prozeß, in dem wir mehr und mehr der Arbeiterklasse angeglichen werden.“

Diese Feststellung stellt uns vor die wahre Entscheidung, wenn wir, jeder einzelne unter uns, die Lebensfrage nach Sicherheit oder Freiheit — beides im materiellen und im geistigen Sinne verstanden, zu beantworten haben.

Am Vorabend mancher Entscheidung von unter Umständen folgenschwerer Bedeutung verlangen Sie mit Recht von mir ein Bekenntnis zur Tat. Nun stehe ich nicht an, zu sagen, daß ich das vom letzten Parteitag der SPOe angeschlagene System der Polemik in kulturpolitischen Dingen bejahe: Denn jedes Prinzip der Polemik entfaltet sich ja nach zwei Seiten:Indem die Polemik eine Verneinung vornimmt, läßt sie jene Bejahung in Erscheinung treten, die sich an einem Maß der Dinge und Geschehnisse orientiert. Mit der Verneinung kommt gleichzeitig die Bejahung zum Ausdruck. Das

Nein bringt ja das Ja zum Durchbruch; und umgekehrt.Das Prinzip aber, um das es geht, ist folgendes:Wenn die Geschichte einen Sinn hat, liegt er nicht in den Systemen und Planungen, die über lange Zeiträume hinweg für ziffernmäßig begrenzte Schaffensepochen aufgebaut werden, sondern in etwas, das „in jeder Persönlichkeit bei allen innerweltlichen Zwecksetzungen einen Zweck für sich selbst ausbildet“. Daher bin ich nicht für die neue Formulierung von Programmen, die zu den Akten der bisher abgelegten und nicht erledigten Programme gelegt werden müßten. Aber, wir sollten meinen, daß d i e Persönlichkeitserfüllung des Einzelmenschen die entschei-de.nde Aufgabe aller Kultur wird; sie zu verwirklichen, bleibt eine über alles Gesellschaftlich-Kulturelle hinausreichende Eigenaufgabe des Einzelmenschen. Das löst keineswegs den Einzelnen unter uns aus der Mitverantwortung und Mitbestimmung am gesellschaftlich-kulturellen Schicksal.

Jeder für sich ist aber, auch im Politischen, vor eine Entscheidung gestellt, die ihm kein Kollektiv abnehmen kann; vor der er sich in kein Kollektiv flüchten kann.Diese Entscheidung verlangt vielleicht zu Zeiten Opfer und Verzicht; zuletzt wird — haben wir uns so entschieden — aber doch zu der Wahl der Freiheit alles übrige hinzugegeben werden.

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