Der Kuckuck - © Foto: ANNO / Österreichishce Nationalbibliohthek

4. März 1933: Die "Ausschaltung" der Demokratie

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"Das hatten wir schon 1933“, meinte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka zur Aufforderung, den Vorsitz des neuen U-Ausschusses abzugeben. Doch was ist 1933 tatsächlich passiert? Und was sind die Lehren? Eine Rückschau zum Jahrestag.

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"Das hatten wir schon 1933“, meinte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka zur Aufforderung, den Vorsitz des neuen U-Ausschusses abzugeben. Doch was ist 1933 tatsächlich passiert? Und was sind die Lehren? Eine Rückschau zum Jahrestag.

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Am 4. März 1933 trat der Nationalrat zu einer Sondersitzung über einen Streik der Eisenbahner zusammen. Turbulente Abstimmungen und der Wunsch, Mehrheiten für die eigenen Anliegen zu sichern, führten zum Rücktritt der drei Präsidenten. Weder Verfassung noch Geschäftsordnung sahen ausdrückliche Regeln für einen solchen Fall vor. Keine 15 Jahre später wurde eine ähnliche Situation im Bundesrat, wo alle Präsidenten verhindert waren, pragmatisch gelöst (erst seit 1975 gibt es rechtliche Regeln dafür!). 1933 sahen die Regierung Dollfuß und die Christlichsoziale Partei jedoch die Gelegenheit, den Nationalrat „auszuschalten“ . Am 15. März wurde mit Hilfe der Polizei sein Zusammentritt verhindert. Der Bundesrat konnte noch bis in den Winter 1934 tagen, der Umbau zum „Ständestaat“ war jedoch in vollem Gang.

Der 4. März zählt zu den wenigen Ereignissen der Ersten Republik, die heute bekannt sind. Um die Charakterisierung einzelner Personen, allen voran Engelbert Dollfuß, und des Regimes werden immer wieder heftige Kontroversen geführt. Sie enden meist in der Verurteilung „schlimmer Zeiten“, die sich nicht wiederholen sollen. Offen bleibt aber, warum eine große Zahl von Menschen in Österreich und anderen Staaten den Regimewechsel letztlich hinnahm – und warum das nach fast 90 Jahren von vielen noch immer bloß als „Symptom seiner Zeit“ beschrieben wird.

Die Erste Republik und ihr Scheitern sind uns fremd geworden. Wenn, dann wird ihr die Geschichte der Zweiten Republik als Erfolg gegenübergestellt. Der Umstand, dass sie sich in derselben Verfassung wie ihre „Vorgängerin“ entwickelte und dass die Personen, die ihr staatliches und gesellschaftliches (und kirchliches) Leben prägten, oft dieselben waren wie zuvor, wird nur selten zum Thema. Wenn, dann wurde in den folgenden Jahrzehnten von einem Läuterungsprozess oder davon gesprochen, dass sie letztlich den Wunsch hatten, Österreich als Staat und Idee zu bewahren.

Eine breite Debatte fehlt

Ein solcher Zugang ist schwierig, weil viele der Grundlagen unseres Zusammenlebens nach wie vor durch die Geschehnisse dieser Jahre geprägt sind. Spricht das dafür, dass es nicht nur „eine schlimme Zeit“ war, die längst vergangen ist? In Geschichte und Rechtswissenschaft hat die Auseinandersetzung damit international zugenommen. Eine breitere Debatte fehlt. Sie wäre aber nötig, weil viele Appelle, die wir heute hören, Vorstellungen von Staat und Recht – ebenso wie Vorurteile gegenüber dem Parlamentarismus und politischen Parteien – auf damals zurückgehen.

Die Zeit vor 1933 war in Europa durch drei große Fragen geprägt: Wie stehen Staat und Gesellschaft zueinander? Wie können „die Massen“ im Staat integriert und kontrolliert werden? Welche Staatsorganisation braucht der neue Verwaltungs- und Leistungsstaat? Zu keinem Zeitpunkt wurden mehr unterschiedliche Antworten darauf in Wissenschaft und Politik formuliert und von den Hörsälen bis auf die Straßen erbittert diskutiert. Das waren nicht bloß ideologische Debatten. Ein großer Teil wurde philosophisch, ökonomisch und rechtlich genauestens begründet. Vor allem für Juristen bilden sie nach wie vor wichtige Bezugspunkte. Die Argumente des Demokraten Hans Kelsen werden ebenso wie jene seines Gegenspielers Carl Schmitt zitiert. Begriffe, die damals geprägt wurden, werden selbstverständlich gebraucht, und es wird auf Gerichtsurteile verwiesen, als wären sie erst gestern ergangen.

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