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Zwischen Militärputsch und Studentenrevolte

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Das Königreich Thailand durchlebt in diesen Monaten, relativ unbeachtet von der Weltpresse, die wohl entscheidendste Phase seiner bisherigen politischen Entwicklung. Der im Gefolge der blutigen Studentenunruhen vom Oktober 1973 von einer Regierungskommission vorgelegte Entwurf einer neuen Verfassung wird gegenwärtig von der Nationalversammlung unter ihrem Präsidenten Kukrit Pramoj unter großem Interesse der thailändischen Öffentlichkeit einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die Sitzungen der konstituierenden Nationalversammlung werden dabei laufend durch das Fernsehen übertragen. Soweit bisher bekannt wurde, hat die Nationalversammlung diesen Entwurf in erster Lesung grundsätzlich gebilligt und ihn einem Ausschuß zur weiteren Behandlung zugewiesen. Es ist zu erwarten, daß der Bericht des Ausschusses mit etwaigen Änderungsvorschlägen bald wieder dem Plenum zugeleitet werden kann.

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Das Königreich Thailand durchlebt in diesen Monaten, relativ unbeachtet von der Weltpresse, die wohl entscheidendste Phase seiner bisherigen politischen Entwicklung. Der im Gefolge der blutigen Studentenunruhen vom Oktober 1973 von einer Regierungskommission vorgelegte Entwurf einer neuen Verfassung wird gegenwärtig von der Nationalversammlung unter ihrem Präsidenten Kukrit Pramoj unter großem Interesse der thailändischen Öffentlichkeit einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die Sitzungen der konstituierenden Nationalversammlung werden dabei laufend durch das Fernsehen übertragen. Soweit bisher bekannt wurde, hat die Nationalversammlung diesen Entwurf in erster Lesung grundsätzlich gebilligt und ihn einem Ausschuß zur weiteren Behandlung zugewiesen. Es ist zu erwarten, daß der Bericht des Ausschusses mit etwaigen Änderungsvorschlägen bald wieder dem Plenum zugeleitet werden kann.

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In seiner jetzigen Form sieht der Entwurf die Errichtung einer konstitutionellen Erb-Monarchie vor. Dem Monarchen, dem ein Kronrat beigegeben ist, wird eine in zwei Kammern, den Senat und das Abgeordnetenhaus, gegliederte Nationalversammlung gegenüberstehen. Die Mitglieder des Senats sollen aus einer vom Kronrat vorzulegenden Liste besonders qualifizierter Persönlichkeiten vom Abgeordnetenhaus gewählt und vom Monarchen ernannt werden. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden in direkter Wahl nach einem Einwohnerschlüssel in den einzelnen Provinzen gewählt. Das Recht zur Gesetzesinitiative steht lediglich Senatoren, Abgeordneten und dem Kabinett zu. Gesetzesanträge in Finanzangelegenheiten bedürfen der Zustimmung des Premierministers. Das Kabinett wird vom Monarchen ernannt und ist der Nationalversammlung politisch verantwortlich. Gesetzesbeschlüsse bedürfen der Zustimmung des Königs. Verweigert der Monarch seine Zustimmung, oder äußert er sich nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen, so hat die Nationalversammlung den Gesetzesbeschluß neuerlich zu behandeln. Bekräftigt die Nationalversammlung ihren ursprünglichen Beschluß mit Zweidrittelmehrheit, so ist dieser Beschluß auch dann vom Premierminister als Gesetz zu publizieren, wenn der Monarch ihn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage unterzeichnet hat. Ist der Monarch der Meinung, daß ein Gesetzesantrag einschneidende Veränderungen für das Land und seine Bewohner mit sich bringt, so hat er das Recht, diesen Gesetzesantrag einer Volksabstimmung zu unterwerfen. Darüber hinaus hat der Monarch ein Notverordnungsrecht, welches der nachträglichen Überprüfung durch die Nationalversammlung unterliegt. Die Stellung des einzelnen gegenüber den staatlichen Einrichtungen ist durch eine Reihe von liberalen und politischen Grundrechten definiert, die in ihrem Inhalt und in ihrer Ausformung den klassischen Grundrechten etwa europäischer Prägung entsprechen. Soziale Grundrechte enthält der Verfassungsentwurf nicht, wenn man von einer eher lapidaren Garantie der Rechte der Familie absieht. Lediglich den ausdrücklich als Programmsätze gekennzeichneten Bestimmungen über die Aufgaben des Staates können sozialen Grundrechten entsprechende Prinzipien entnommen werden.

Ohne an dieser Stelle auf weitere Details des Entwurfs einzugehen, kann doch gesagt werden, daß er in seinen Grundzügen durchaus mit den Verfassungen der parlamentarischen Demokratien Europas verglichen werden kann. Es wäre jedoch eine Illusion, anzunehmen, daß das Königreich Thailand damit ein für allemal den Sprung zum parlamentarisch-demokratischen Staat westlicher Prägung erfolgreich vollzogen hätte. Sicherlich stellt dieser Entwurf und seine zu erwartende Annahme durch die Nationalversammlung einen ersten, in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzenden Schritt in diese Richtung dar, allein eine Verfassung bedarf zu ihrer Effektivität nicht nur der Zustimmung einer verfassungsgebenden Körperschaft, sondern vor allem der Bejahung durch die von ihr betroffenen Menschen. Es wird also im konkreten Fall entscheidend darauf ankommen, wie schnell und wie erfolgreich es der gegenwärtigen thailändischen Regierung unter Premierminister Sanya Dharmasakti gelingt, dem thailändischen Volk die Notwendigkeit einer solchen Verfassung, die Berechtigung der in ihr ausgedrückten Grundsätze und die Unerläßlichkeit intensiverer politischer Partizipationsbereitschaft des einzelnen vor Augen zu führen. Gegenwärtig läuft ein groß angelegtes Aufklärungsprogramm, getragen von den zwei größten Studentenvereinigungen, dem Nationalen Studenten Centrum und der Vereinigung Unabhängiger Studenten sowie einer staatlichen Universitätsbehörde. Mit erheblichem finanziellem Aufwand und dem Einsatz von 5000 Freiwilligen soll versucht werden, besonders in den Agrargebieten des Landes, das für eine tiefgreifende Demokratisierung der Gesellschaft notwendige politische Verständnis zu erzeugen. Die Hauptschwierigkeit, die sich diesen Bemühungen entgegenstellt, liegt in der von Tradition und religiösen Vorstellungen geprägten unkritischen Grundhaltung der thailändischen Bevölkerung gegenüber Autorität jeglicher Art. Hat jemand irgendein Amt inne, so wird im allgemeinen angenommen, daß es ihm auf Grund persönlicher Verdienste übertragen wurde und ihm daher entsprechende Gefolgschaft und Gehorsam entgegengebracht, gleichgültig, ob es sich um einen Dorfältesten, einen Mönch oder um einen Regierungsbeamten handelt.

Anderseits geht der Thailänder aber auch davon aus, daß ein Angehöriger höherer sozialer Schichten besondere Verpflichtungen gegenüber seinen Mitmenschen hat. So erwartet man von ihm mehr Wohlwollen, mehr Rücksichtnahme, mehr Ehrlichkeit und mehr Gerechtigkeit als von seinen Untergebenen. Diese Hinnahme der Autorität findet ihre Grenze in einer an das germanische Recht erinnernden Vorstellung vom Recht auf Widerstand, wenn der Inhaber von Macht diese mißbraucht. Die Notwendigkeit intensiverer politischer Partizipation wird daraus allerdings nicht abgeleitet. Politische Werte wie Gleichheit, Volkssouveränität, Repräsentation und Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Volk sind der überkommenen thailändischen politischen Kultur fremd und konnten daher trotz mehrfacher Versuche bis jetzt noch nicht fest institutionalisiert werden. Dafür ist die traditionelle, auch religiös verankerte, hierarchische Gliederung der Gesellschaft, an deren Spitze der von Gott eingesetzte Monarch steht, zu' stark im sozialen Bewußtsein der thailändischen Bevölkerung verankert. Da erst 1932 die bis dahin absolute Gewalt des Monarchen als Folge eines Militärputsches durch eine Verfassung eingeschränkt wurde, verfügt Thailand über keine nennenswerte parlamentarisch-demokratische Tradition. Zwar sind Wahlen auf Gemeindeebene seit langem bekannt, im Bereich der gesamtstaatlichen Politik allerdings eine Seltenheit. Von 1932 bis jetzt gab es insgesamt neun allgemeine Wahlen, wobei drei davon, nämlich jene von 1948, 1952 und 1957, unmittelbar nach Staatsstreichen der Legitimation der jeweils neuen Machthaber dienten. Aber auch bei den anderen Wahlen wurden dem Wähler kaum Alternativen zur jeweiligen politischen Führung oder grundsätzliche politische Probleme zur Entscheidung vorgelegt. Das hat nicht zuletzt seinen Grund darin, daß Thailand über ein nur sehr junges und nur wenig gefestigtes Parteiensystem verfügt. Der Begriff „politische Partei“ trat in Thailand erstmals nach dem Putsch des Jahres 1932 auf, als sich eine Reihe seiner Befürworter zur Volkspartei zusammenschlössen. Entscheidende Bedeutung erreichte diese Organisation allerdings nicht. Sie hatte eher den Charakter eines politischen Klubs und war eigentlich der verlängerte Arm der Regierung. Politische Parteien im modernen Sinn des Wortes bildeten sich erst nach dem Zweiten Weltkrieg heraus. Die drei .wichtigsten unter ihnen waren die Kooperationspartei und die Verfassungsfront, beides Parteien, die links vom Zentrum einzuordnen waren, und die konservativ royalistische Fortschrittspartei. Keiner dieser Parteien war eine längere Existenz beschieden. Bis 1958 war das Parteiensystem durch Aufsplitterung bestehender Parteien, Fusionierungen und Neugründungen einem steten Wandel unterworfen. In diesem Jahr wurden alle politischen Parteien verboten und der Regierungschef Feldmarschall Sarit übernahm persönlich die Macht. Obgleich dieser bereits 1963 von General Thanom Kittikachorn abgelöst wurde, wurde die Gründung politischer Parteien erst 1968 wieder zugelassen. Sie war an die Genehmigung durch die Regierung gebunden. Eine Reihe von Beschränkungen sollten es staatsfeindlichen Gruppen, vor allem den Kommunisten oder ihren Sympathisanten, unmöglich machen, Parteien zu organisieren. Von den dreizehn Parteien, die so entstanden, erlangten nur zwei überregionale Bedeutung: die gegenwärtige Regierungspartei, die Vereinigte Thailändische Volkspartei und die größte Oppositionspartei, die Demokratische Partei. Letztere kann übrigens als die älteste bestehende Partei Thailands bezeichnet werden. Sie ging 1946 aus der Aufsplitterung der Fortschrittspartei hervor und konnte als einzige die zehn Jahre des Parteienverbotes überstehen. Eine Einordnung dieser beiden Parteien, etwa im Vergleich zu den österreichischen Verhältnissen, ist schwierig. Die Vereinigte Volkspartei zerfällt in eine Reihe von Fraktionen mit einander widerstrebenden Zielsetzungen. Ihre gemeinsame Basis ist etwa die Errichtung einer demokratischen Gesellschaft, die Vertiefung der nationalen Einheit, Unterdrückung des Kommunismus, Unterstützung freier wirtschaftlicher Unternehmungen und Verbesserung der staatlichen Verwaltung. Die Demokratische Partei kann“ als eine gemäßigte Reformpartei bezeichnet werden. Links vom Zentrum wären die Demokratische Front und die Vereinigte Wirtschaftsfront einzuordnen. Beide vertreten einen neutralistischen Kurs der Außenpolitik und treten für die diplomatische Anerkennung der Volksrepublik China ein. •

Trotz der zweifellos verbesserten Position der politischen Parteien nach 1968 blieb aber die tatsächliche Macht weitgehend in der Hand des Militärs. Bis Oktober 1973 erfolgten alle Regierungswechsel mit ganz wenigen Ausnahmen über Initiative des Militärs. Das liegt zum einen daran, daß das Militär, wie in vielen anderen Staaten der dritten Welt, auch in Thailand die einzige gesamtstaatlich organisierte Einrichtung mit einem von gesellschaftlichen Einflüssen unabhängigen zentralen Kommunikations- und Befehlssystem ist und zum anderen in der ständigen Bedrohung der bestehenden staatlichen Ordnung durch eine Reihe aufständischer kommunistischer Organisationen, die besonders im Norden und Nordosten des Landes entlang der Grenze mit Laos und Kambodscha seit Jahren Fuß gefaßt haben. Trotz gezielter

Strukturverbesserungsmaßnahmen in diesen Gebieten, ist es bis jetzt nicht gelungen, entscheidende Fortschritte bei der Befriedigung dieser Gebiete zu erzielen. Die Bemühungen der Zentralregierung werden noch dadurch erschwert, daß in den genannten Regionen nationale Minderheiten leben, deren Unzufriedenheit von den Kommunisten geschickt für ihre Zwecke ausgenützt wird.

Der großen Bedeutung des Militärs für das bestehende politische System hat König Bhumibol 1970 bei der Ernennung der Senatoren dadurch Rechnung getragen, daß er auf Vorschlag Premierministers Kittikachorn 128 der 164 Sitze Angehörigen des “Offizierskorps““ “der drei Waffengattungen der Armee und der Polizei verlieh. Die tragischen Ereignisse des Oktobers 1973 brachten in der bisherigen Entwicklung des Landes zum erstenmal einen Regierungswechsel, der nicht vom Militär initiiert war. Mit blutiger Deutlichkeit wurde damals offenbar, daß innerhalb der Bevölkerung Thailands eine neue, ernstzunehmende politische Kraft heranwächst, nämlich die Studentenschaft. Ihre Bedeutung und potentielle Kraft liegt darin, daß sie, sollte sie ihre bisherigen Organisationsformen beibehalten können, in der Lage ist, auf Grund des Bildungsvorsprungs und der Mobilität ihrer Mitglieder, die noch nicht in den Erwerbsprozeß eingegliedert und dadurch noch relativ unabhängig sind, den Kommunikationsvor-sprung des Militärs zu verkürzen, indem sie ihr intellektuelles Potential besonders bei der politisch noch wenig bewußten Landbevölkerung (das sind zwei Drittel der Gesamtbevölkerung) für politische Aufklärung einsetzen. Liegt die Stärke des Militärs darin, daß es seine Macht unabhängig von der Bevölkerung, und zwar begünstigt von ihrer relativen politischen Indifferenz, unter Ausnutzung der ihm zur Verfügung stehenden beträchtlichen materiellen Mittel und seiner besonderen Struktur anschauen konnte und kann, so liegt die potentielle Stärke der Studentenschaft in ihrem Bildungsniveau, ihrer Organisation, und damit in der Chance der Mobilisierung bisher untätiger Schichten der Gesellschaft. Es liegt allerdings auf der Hand, daß sich aus einer solchen Sicht der Dinge die Vermutung aufdrängt, daß sich Thailand erst am Beginn eines wahrscheinlich noch langen und opferreichen Weges in Richtung auf eine parlamentarisch-demokratische Gesellschaft befindet. Erneute Auseinandersetzungen zwischen Militär und Studentenschaft scheinen nahezu unausweichlich zu sein, wenn es zwischen beiden zu einem Zielkonflikt kommt. Es kann nur gehofft werden, daß es bald gelingen möge, die Abwicklung politischer Prozesse in einem in bälde auf Grund der neuen Verfassung gewählten Parlament weitge-hendst zu institutionalisieren.'

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