6655135-1959_25_03.jpg
Digital In Arbeit

Offener Brief

Werbung
Werbung
Werbung

Sehr geehrter Herr Präsident!

Das Vertrauen der Abgeordneten des österreichischen Nationalrates hat Sie zum hohen Amte des Präsidenten der Volksvertretung und damit zum zweiten Mann unseres Staates berufen. Die Verantwortung, die Ihnen, sehr geehrter. Herr Präsident, damit aufgebürdet wurde, ist wahrhaftig nicht gering! Sie übernehmen das Amt des Präsidenten in einer Zeit, da das österreichische Parlament von vielen Seiten harter Kritik ausgesetzt ist.

Schon die Umstände, unter denen sich der Wechsel im Präsidium des Nationalrates vollziehen mußte, waren für Sie und alle Beteiligten, aber schließlich auch für die gesamte politisch interessierte Oeffentlichkeit nicht frei von Problemen, die bis in persönlichste Sphären reichten. Um so wohltuender wurden Ihre, von menschlicher Wärme .erfüllten Dankesworte an Ihren scheidenden Amtsvorgänger empfunden. Sie, ehr geehrter Herr Präsident, haben damit zweifellos viel Bitternis beseitigt, die zwang- läufig damit verbunden ist, wenn ein derartiges Amt nicht nach einer Vakanz oder einer Aende- rung der parteipolitischen Stärkeverhältnisse umbesetzt, sondern ein „Parteifreund" abgelöst werden muß.

Die Erwartungen, die vom österreichischen Volk in den neu gewählten Nationalrat und insbesondere seine Führung gesetzt werden, sind groß. Die Wiederherstellung der Rechte des Parlaments ist eine Forderung, die nun schon fast jeden Tag zu vernehmen ist. Sie, sehr geehrter Herr Präsident, formulierten selber treffend: „Das österreichische Volk verlangt nach einer lebendigen Demokratie, wie sie sich in einem echten Parlamentarismus äußert.“

Dabei muß jedem Einsichtigen klar sein, daß gerade das Wahlergebnis vom 10. Mai nicht dazu angetan ist, diesen „echten Parlamentarismus“ auch bei uns in Oesterreich ohne Schwierigkeiten Wiedererstehen zu lassen. Von 1945 bis 1955 konnte im österreichischen Nationalrat

— der Volksvertretung eines damals vierfach besetzten Staates — ein „echter Parlamentarismus kaum entfaltet werden. Aber auch nach der Wiedererlangung der vollen Souveränität unseres habch Koälifionspakt und Kliibzwahg 3em freien parlamentarischen Kräftespiel entgegengewirkt und gerade den ambitioniertesten, jüngeren und initiativen Abgeordneten nicht selten drückend empfundene Fesseln auferlegt.

Nun hat das Wahlergebnis vom 10. Mai dazu geführt, daß die bisherigen Koalitionsparteien gleichstark und gleichberechtigt auftreten; die eine mit einem geringen Vorsprung an Mandaten, die andere jedoch mit einem geringen Vorsprung an Stimmen ausgestattet. Es ist ein Gesetz, das in der Politik ebenso wie in der Physik gilt, daß zwei gleichstarke Kräfte, die nicht in derselben Richtung wirken, einander schließlich aufheben. Auf die konkrete Situation der österreichischen Innenpolitik angewendet bedeutet dies, daß die nächste Koalition der beiden großen Parteien nur dann von einigem Bestand sein wird, wenn es gelingt, die beiden nunmehr gleichstarken Partner von Anbeginn an auf ein gemeinsames Programm festzulegen. Mit anderen Worten aber heißt dies, daß schon bei den laufenden Koalitionsverhandlungen zur Bildung der neuen Bundesregierung die Grundlagen auch für die zukünftige parlamentarische Arbeit geschaffen werden müssen. Weniger denn je wird also in der kommenden Gesetzgebungsperiode des Nationalrates die Koalition eine entscheidende Lockerung vertragen; wenigstens nicht in der Weise, daß einmal die OeVP geschlossen mit Hilfe der FPOe ihren Koalitionspartner im Parlament überstimmt und ein anderes Mal die SPOe das gleiche tut.

Aber die Krise des österreichischen Parlamentarismus besteht ja auch nicht allein und wahrscheinlich nicht einmal in erster Linie darin, daß man die sogenannte „dritte Kraft“ nicht genug wirksam werden läßt. Sie liegt vielmehr in dem Zustand begründet, den der frühere Präsident, Dr. Hurdes, treffend als Folge dės Parteienstaates aufgezeigt hat: Die Parteiführungen binden die Regierung und das Parlament; sie versuchen, durch eine gezielte Personalpolitik dar- übeirhinaus in Wirtschaft, Justiz und sogar in kulturellen Lebensbereichen Einfluß zu gewin nen. Der demokratische Grundsatz der Trennung der Gewalten, der Kooperation selbständiger Gemeinschaften usw. wird damit in das Gegenteil verkehrt und alle Gewalt möglichst in den Händen der Führungsgremien der Parteien (und naturgemäß vor allem in denjenigen der Regierungsparteien) konzentriert! Entgegen dieser Praxis haben Sie, Herr Präsident, mit Recht schon in Ihrer Antrittsrede vor dem Hohen Haus betont, daß die Abgeordneten des Nationalrates und nicht die Parteien die Repräsentanz des österreichischen Volkes sind. Der gesamte Nationalrat repräsentiert das gesamte österreichische Volk!

Es ist daher falsch, wenn davon gesprochen wird, daß für die Abstimmungen im Nationalrat entweder eine Partei oder einzelne Abgeordnete die Verantwortung tragen müßten. Und es ist ebenso falsch, wenn man unter Wiederherstellung eines echten Parlamentarismus vielleicht verstehen wollte, daß in der kommenden Gesetzgebungsperiode die Abgeordneten hie und da ohne Klubzwang abstimmen dürfen, wenn es die Klubleitungen vorher gestatten und der Koalitionsausschuß hierüber eine Einigung erzielt hat.

Zweifellos fehlt dem österreichischen Nationalrat zu einem echten Parlament die ins Gewicht fallende Tätigkeit einer Opposition. Aber noch mehr schadet dem Ansehen des österreichischen Parlaments die Uebertreibung des Klubzwanges. Im gegenwärtigen Zustand unserer Innenpolitik, nämlich dem der großen Koalition zwischen OeVP und SPOe, wird das gesunde Spannungsverhältnis zwischen Volksvertretung und Regierung sowie der verfassungsmäßig gewährleistete Einfluß des Parlaments nur dann wiederhergestellt werden können, wenn innerhalb der beiden großen Parteien selbst eine solche Auflockerung als notwendig erkannt und gebilligt wird.

Es geht nicht darum — wie Sie, Herr Präsident, treffend formulierten —, eine gewisse äußere Publizität der parlamentarischen Arbeit herbeizuführen, sondern, „die Unabhängigkeit des Nationalrates bei Ausübung der ihm durch die Verfassung gewährleisteten Rechte und Pflichten zu fördern“. So wäre etwa auch die Einführung einer Fragestundej bei der ,die Ab geordneten des Nationalrates in öffentlicher Sitzung mündliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung stellen können, insbesondere dann von problematischem Werte, wenn vorher der Koalitionsausschuß bindende Vereinbarungen trifft, wer welchen Minister und bis zu welchem Grade in Verlegenheit bringen darf usw.

Im übrigen ist die Abwicklung einer solchen Fragestunde ja auch nicht so spontan, wie sie unvoreingenommenen Besuchern in anderen Parlamenten, wo dies bereits eingeführt ist, erscheinen mag; denn bei der heutigen Kompliziertheit der Staatsverwaltung kann ein Regierungsmitglied unmöglich alle Vorgänge seines Ministeriums kennen. Soll daher die Antwort auf eine mündlich vorgebrachte Frage zutreffen, so muß der Minister die Anfrage bereits vorher kennen und Zeit gehabt haben, sich mit der Sachlage vertraut zu machen.

Aehnlich verhält es sich mit Vorschlägen, die Arbeitsbedingungen der österreichischen Parlamentarier noch mehr zu verbessern. Der Aufwand hierfür ist nur dann zu rechtfertigen, wenn der einzelne Abgeordnete wirklich eine Entscheidungsfreiheit nach eigener Ueberzeugung genießt; der Aufwand aber wäre sinnlos, wenn 157 Abgeordnete der Koalitionsparteien schließlich immer nur das machen dürften, was vielleicht sieben Parteiführer (oder einige mehr oder weniger) bereits vor den Abstimmungen im Parlament bindend festgelegt haben.

Es soll hier nicht einer totalen Beseitigung des Klubzwanges das Wort gesprochen werden. Wo es die Erhaltung der Regierungsstabilität oder der legitime Anspruch der Parteien auf ein geschlossenes Auftreten erfordern, ist er sicherlich notwendig. Der Klubzwang ist schließlich auch eine Einrichtung, die fast alle Parlamente der Welt kennen.

Aber Freiheit und Zwang müssen in einem gesunden Verhältnis ausgeglichen werden. Der Klubzwang muß eine vernünftige unterste und eine vernünftige oberste Grenze haben. Die unterste Grenze liegt dort, wo es um parteipolitische Entscheidungen von größter Tragweite geht, die oberste Grenze dort, wo der einzelne Abgeordnete Gewissensentscheidungen zu treffen hat ünd dahet überhaupt keinem Zwang unterworfen werden dürfte. Sieht man sich die Beschlüsse, die der Nationalrat in den letzten Jahren gefaßt hat, nach diesen Gesichtspunkten durch, so wird man leicht feststellen können, daß vor allem die unterste Grenze des Klubzwanges nicht überschritten worden ist. Auch bei freien und geheimen Abstimmungen, die dem einzelnen Abgeordneten die Möglichkeit gegeben hätte, sich nach eigener Ueberzeugung zu entscheiden, wären fast nie Beschlüsse von so großer Tragweite zu fassen gewesen, die etwa eine Regierungskrise oder ähnliches hätten herbeiführen können. Man darf nicht vergessen, daß die österreichische Verfassung den Rechtsstaat vor allem dadurch gewahrt sieht, daß sie alle Verwaltungsakte an gesetzliche Grundlagen bindet. Da somit für fast alle Tätigkeit von Staatsorganen ein Gesetz erforderlich ist, werden Dinge an die Volksvertretung herangetragen, die schon wegen ihres sachlichen Gehaltes einen Klubzwang zur Aufrechterhaltung der Regierungsstabilität oder zur Wahrung der politischen Einheitlichkeit einer Partei geradezu lächerlich erscheinen lassen.

Durch die Unterdrückung der Initiative und die Einschränkung der Entscheidungsbefugnisse des einzelnen Abgeordneten begibt sich Oesterreich des größten Vorteiles einer echten Demokratie und eines freien Parlamentarismus, der eben gerade darin besteht, daß die Last der Arbeit des Nachdenkens und Beratens auf möglichst viele Köpfe verteilt wird. Und im übrigen geht manche Unzufriedenheit mit der gegenwärtig in unserem Lande geübten politischen Praxis darauf zurück, daß die öffentliche Beratung und Diskussion im Parlament fast gänzlich ausgeschaltet ist. Viele Gesetze sind gar nicht so schlecht, wie sie von der öffentlichen Meinung beurteilt werden. Aber dadurch, daß gerade die wichtigsten Gesetze hinter verschlossenen Türen von einigen wenigen Personen ausgehandelt werden, dann fast ohne Aenderung den Nationalrat passieren und verhältnismäßig rasch fix und fertig der Oeffentlichkeit präsentiert werden, glauben immer wieder zahlreiche Interessengruppen, zu wenig berücksichtigt worden zu sein. Sie sind es dann meist auch, die durch ihre Klagen in Zeitungen usw. die ungute Atmosphäre gegenüber dem Gesetzgeber schaffen. Würde man diesen Interessengruppen und dem gesamten Volke durch eine verstärkte Einschaltung des Parlaments zeigen, wie tatsächlich vor der Verabschiedung der Gesetze die einzelnen Interessen abgewogen, die Forderungen an den Staat mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Staates in Einklang gebracht werden usw., dann könnte manche oberflächliche Kritik am Parlament nicht soviel Anklang finden, wie dies derzeit der Fall ist.

Eine der Hauptaufgaben jeder Volksvertretung besteht eben gerade darin, die Oeffentlichkeit des politischen Geschehens zu gewährleisten. Demokratie ist ja im 20. Jahrhundert gar nicht mehr dadurch möglich, daß jeder einzelne Staatsbürger an der Führung der Staatsgeschäfte nennenswert beteiligt wird. Aber ihr Sinn besteht darin, daß die wichtigsten staatlichen Entscheidungen in der Oeffentlichkeit, also unter Kontrolle des Mannes auf der Straße, vor sich gehen. Wie sagte doch beispielsweise Bundeskanzler Dr. Ignaz Seipel in seiner ersten Regierungserklärung vor dem Nationalrat am 31. Mai 1922;

„Meine Ministerkollegen und ich, wir haben vor, in diesem Hohen Hause oft zu sprechen. Erschrecken Sic nicht, wir wollen es immer recht kurz machen. Aber wir glauben, daß Regierung und Parlament nicht nur auf dem Wege über d e ganz gesiebten und auserlesenen Parteiführer miteinander verkehren sollen, sondern daß das ganze Parlament das Recht hat, über alle beachtenswerten Vorkommnisse, aber auch, soweit es sich nicht um Geheimnisse anderer handelt, über alles, was ausgereifte Absicht ist, informiert zu werden. ... Solange ich an der Spitze der Regierung stehen werde, betrachte ich diesen Platz als die Tribüne, von der aus ich zu

Ihnen, meine Herren und Frauen Abgeordneten, und durch Sie zum Volke zu reden habe.“ Daß der österreichische Nationalrat wieder diese Tribüne wird, von der aus in maßgeblicher und sachlicher Weise zum Volke und im Interesse des Volkes öffentlich gesprochen wird, ist die große Aufgabe der kommenden Gesetzgebungsperiode. Dann wird auch das Volk mit dem Staat und dessen demokratischen Einrichtungen leben und insbesondere für die Tätigkeit des Parlaments ein größeres Verständnis als bisher aufbringen.

Mit den besten Wünschen für ein gutes Gelingen Ihrer neuen großen Aufgabe und der Versicherung unserer aufrichtigen Verbundenheit

„Die Furche“

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung