Ist die Justiz nur mehr hart und herzlos?

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Der "Fall Raoul" (siehe Furche 44/1999) hat das Rechtsempfinden der Europäer schwer erschüttert. Kann es mit Gerechtigkeit zu tun haben, einen Elfjährigen wie einen verdächtigen erwachsenen Sexualverbrecher zu behandeln? Aber auch in Österreich stößt das Verhalten der Justiz oft auf Unverständnis. Dazu eine Diskussion mit Universitätsprofessor Frank Höpfel vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und Universitätsprofessor Gerald S. Reamey, St. Mary's University, San Antonio, Texas.

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Der "Fall Raoul" (siehe Furche 44/1999) hat das Rechtsempfinden der Europäer schwer erschüttert. Kann es mit Gerechtigkeit zu tun haben, einen Elfjährigen wie einen verdächtigen erwachsenen Sexualverbrecher zu behandeln? Aber auch in Österreich stößt das Verhalten der Justiz oft auf Unverständnis. Dazu eine Diskussion mit Universitätsprofessor Frank Höpfel vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und Universitätsprofessor Gerald S. Reamey, St. Mary's University, San Antonio, Texas.

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Die Furche: Nach einer spektakulären Verhaftung, einer 72tägigen Odyssee durch Gefängnisse, Gerichtssäle und eine Pflegefamilie ist Raoul, der 11jährige Junge, gegen den wegen schweren Inzests und der sexuellen Nötigung Anklage erhoben wurde, von der amerikanischen Justiz freigegeben worden. Ist dieser Fall überhaupt noch irgendwie logisch nachvollziehbar?

Professor Gerald S. Reamey: Der Fall wurde wegen eines Formfehlers eingestellt. Die Anwälte nützten eine formale Lücke aus, denn zwischen Vorführung vor dem Haftrichter und dem Antrag an das Familiengericht (analog zu einer Anklageerhebung, Anm. d. Red.) sind mehr als 60 Tage verstrichen. Der Prozeß hätte also am 7. November bereits beginnen müssen. Das ist eine technische Frage, ein Prozeßfehler. Ich kenne die Gesetze in Colorado nicht im Detail, aber die Sache ist nur so erklärbar, daß der Schutz der persönlichen Freiheit in Form von Höchstanhaltefristen bei uns in Amerika besonders betont wird. Die Verletzung dieser Fristen ist eine Verletzung der Rechte eines Beschuldigten. Das heißt, er ist freizulassen, ohne daß lang über Schuld oder Unschuld entschieden wird.

Die Furche: Von einem Sieg der Gerechtigkeit kann wohl nicht die Rede sein. Eher von einem Justizpoker, den kluge Anwälte gewonnen haben.

Reamey: Es sind keine Tricks auf Seiten des Buben gespielt worden, sondern der Vertreter des Staates Colorado hat ganz offensichtlich einen Fehler gemacht.

Professor Frank Höpfel: Es passiert auch bei uns immer wieder, daß eine Haftzeit überschritten wird. Hierzulande führt das aber nicht dazu, daß der Prozeß sofort als solcher ungültig oder einzustellen ist. Es gibt dann nur einen eigenen Ersatzanspruch für die Verletzung der persönlichen Freiheit durch Überschreitung der zulässigen Anhaltezeit. In Amerika besteht in praktisch allen Staaten keine Verpflichtung zur Verfolgung, wie sie unsere Staatsanwälte haben. Nicht das sogenannte Legalitätsprinzip, sondern das Opportunitätsprinzip regiert dort die Handlungen der Ankläger. Das heißt, daß der Staatsanwalt nach freiem Ermessen über die Veranlassung eines Verfahrens entscheiden kann ...

Reamey: ...theoretisch könnte der Prozeß gegen Raoul weitergehen, wenn der amerikanischen Justiz an dem Fall sehr gelegen wäre, auch wenn der Bub jetzt auf freiem Fuß ist. Zu erwarten ist das aber nicht.

Die Furche: Der Fall ist in vielerlei Hinsicht kein Ruhmesblatt für die amerikanische Justiz.

Reamey: Nein, sicher nicht. Ich bin auch betroffen über bestimmte Punkte der Behandlung des Jungen. Daß man das Kind dem Gericht in Handschellen vorgeführt hat, ist absolut unüblich, außer es handelt sich um besonders aggressive, gewalttätige Kinder oder Jugendliche. In meiner ganzen Praxiszeit habe ich so etwas wie hier im Falle dieses Elfjährigen nicht gesehen.

Die Furche: Für die amerikanischen Behörden dürfte das Ende des Falles auch ein angenehmer Ausweg aus einer unangenehm gewordenen Situation gewesen sein. Übriggeblieben ist allerdings ein Kind, das durch die brutale Behandlung wohl mehr Opfer ist als es je ein Täter hätte sein können.

Reamey: Raoul wurde ja Berichten zufolge auch mit anderen Verdachtsmomenten konfrontiert, nicht nur mit dem des schweren Inzests und der sexuellen Nötigung. In den Akten soll auch von Tierquälerei und Brandlegung die Rede sein. Die Behörden in Colorado bedauern es ja daher jetzt, daß durch das zu scharfe Vorgehen der Bub selbst und sein Verhalten keine Frage mehr ist. Unter dem Eindruck der aufgeheizten öffentlichen Meinung wären die Bemühungen wahrscheinlich ohnehin aussichtslos gewesen. Wobei man eines dazu auch noch sagen muß: Im Fall Raoul ging es nie um einen Strafprozeß. Seine Festnahme wurde in Amerika als Anlaß begriffen, im Sinne des Wohles des Kindes einzuschreiten.

Höpfel: Es ist ja auch bei uns das Wegnehmen eines Kindes eine Maßnahme, die wie eine Strafe gegen das Kind aussieht und in Wirklichkeit nur die Reaktion auf eine Verwahrlosung ist, der das Kind zu Hause ausgesetzt ist. Auch Raoul sollte nicht abgewertet werden, sondern ihm sollte - von der Intention her - geholfen werden. Es gab allerdings von Anfang an ein fundamentales Mißverständnis: Dieses Kind wurde mit Foto und Namen wie ein Schwerverbrecher in den Medien abgebildet. Er wurde hingestellt wie ein Angeklagter, aber das war er nicht!

Die Furche: Es sah aber ganz danach aus. Er galt als möglicher Sexualverbrecher und wurde auch wie ein solcher behandelt.

Reamey: Es entspricht einer allgemeinen Auffassung in Amerika, daß der Staat die Idee verfolgt, mit einer Intervention rechtzeitig noch die Entwicklung des Kindes in eine bessere Richtung zu lenken.

Die Furche: Die Frage ist nur, in welcher Form und was ist der Anlaß?

Höpfel: Offensichtlich wünscht man sich in Amerika, daß gegen Jugendliche, ja sogar gegen Kinder, so vorgegangen wird wie gegen Erwachsene - daß man sie als Straftäter oder als Kriminelle behandelt. Mir scheint aber, daß jetzt die öffentliche Meinung in ihre eigene Falle geraten ist. Im allgemeinen identifiziert man sich mit einer strafrechtlichen Vorgangsweise, und jetzt plötzlich beklagt man sich darüber wieder. Man merkt auch in Amerika irgendwie, daß da im Extremfall Grenzen sind. Es wird aber nicht realisiert, daß in einem sehr bedenklichen Muster der Behandlung von Kindern verharrt wird. Es geht aber auch um eine weitere Problematik: Besonders die europäischen Medien haben genußvoll Photos und den vollen Namen des Kindes enthüllt, während in Amerika ein starker Persönlichkeitsschutz besteht. Photo und voller Name - das wäre dort unmöglich! Das könnte man auch bei uns nie tun, wenn es sich um einen inländischen Fall handeln würde. Es ist für mich erschütternd, daß unsere Medien hier Dinge tun, die sie laut Mediengesetz in einem inländischen Fall nie tun dürften. Sie haben hier plötzlich die Chance, wieder einmal ihre "Jagdinstinkte" zu befriedigen, indem sie sich hemmungslos auf das Kind stürzen.

Die Furche: Die Familie selbst sah doch in der Mobilisierung der Medien die einzige Chance, ihrem Kind zu helfen.

Reamey: Ja, vielleicht. Aber auf der anderen Seite muß man feststellen, daß diese Mobilisierung der Medien auch dem Kind stark geschadet hat.

Höpfel: Ich fand das auch sehr bedauerlich. Es ist keineswegs gesagt, daß die Behörden ohne öffentlichen Druck nicht zu einem korrekten Ergebnis gekommen wären. Letztlich hätte es vielleicht dasselbe oder sogar ein rascheres Resultat gegeben. Behörden, die sich in die Defensive gedrängt sehen, können unter Umständen in ihrem Handeln noch komplizierter werden.

Die Furche: Warum kann überhauupt die bloße Beobachtung einer Nachbarin so einen Alarm auslösen?

Reamey: Wir wollen Kinder möglichst früh davon abhalten, kriminell zu werden. Das betrifft auch das Sexualverhalten. Man wollte verhindern, daß der Bub vielleicht einmal später wirklich etwas anstellt. Wir haben sehr strenge Gesetze gegen sexuelle Belästigung und sind sehr sensibel geworden für dieses Problem. Wenn in einer amerikanischen Schule ein Bub versucht, ein Mädchen gegen dessen Willen zu küssen, oder sie unschicklich zu berühren, so herrscht bei uns die Auffasung vor, daß man so ein Verhalten korrigieren muß. Das Kind soll begreifen, daß es nicht das Recht hat, so etwas zu tun. Wir machen ihm klar, daß wir nicht gewillt sind, das auch nur ein bißchen zu tolerieren.

Die Furche: Die Hüter der Moral fanden aber nichts an den Ausschweifungen am Arbeitsplatz von Präsident Bill Clinton ...

Reamey: Die Öffentlichkeit war hier in der Lage, die Fähigkeiten, seinen Job als Präsident zu erfüllen, von seinem moralischen Verhalten zu trennen. Sehr wenige waren mit seinem Verhalten einverstanden, aber eine Absetzung hätte in seiner Amtsführung wurzeln müssen.

Die Furche: Trotzdem ist es schwer nachzuvollziehen, daß eine simple Beobachtung so eine gnadenlose Maschinerie in Gang setzt.

Reamey: Ich kenne den Fall natürlich auch nur aus den Zeitungen. Aber ich glaube, es war absolut akzeptabel, daß der Nachbarin den Vorfall meldete. Es gibt bei uns sogar Gesetze, in denen die Menschen aufgefordert werden, Mißhandlungen - auch sexuelle Mißhandlungen - zu melden. Und natürlich war es dann korrekt von den Behörden, den Fall näher zu untersuchen.

Es war korrekt zu intervenieren und den Fall ernst zu nehmen. Es hätte doch auch sein können, daß man den Fall nicht weiter verfolgt, und zwei Wochen später vergewaltigt der Bub wirklich seine Schwester. Dann hätte man den Behörden schwerste Vorwürfe gemacht.

Was hat man nicht alles von den Schülern in der Columbine Highschool in Littleton gewußt. Daß sie lange, schwarze Trenchcoats tragen, sich Gewaltvideos anschauen und ganz merkwürdige Sachen sagen - und dann haben sie dieses Massaker angerichtet. Das hat sicher auch dazu geführt, daß man sich jetzt sagt: Wir können nicht einfach zuschauen, bis etwas passiert. Die Menschen in Colorado wollen, daß die Polizei agiert. Man will, daß die Polizei im frühestmöglichen Stadium etwas tut, um die Kinder davon abzuhalten, kriminell zu werden. Wir können das natürlich umso besser korrigieren, je früher wir sie erwischen. Je älter die Kinder sind, desto schwieriger wird das.

Höpfel: Wir könnten sicher von den Amerikanern lernen, mehr darauf zu achten, was in der Nachbarschaft vor sich geht. Über Beobachtungen zu erzählen, hat ja nicht gleich etwas mit Vernadern zu tun. Es gibt eine starke Tradition in Amerika, sich einzumischen und sich nicht einfach umzudrehen und so zu tun, als ob einen das alles nichts anginge. Bei uns ist es doch so, daß schon unter der Tür des Nachbarn Blut herausfließt, und es wird immer noch nicht reagiert ...

Die Furche: Das gegenseitige Beobachten kann aber auch schnell in Mißtrauen umschlagen und dann ist man wieder in Zeiten der Hexenverfolgung. Davon war ja auch im Zusammenhang mit Raoul die Rede.

Höpfel: Es wäre wichtig, die richtige Balance zu finden. Das ist natürlich schwierig. Aber wir leben nun einmal in modernen Gesellschaften, in denen auch die Kriminalität problematischer wird. Es wird ähnlich sein müssen wie bei den Banken: auch die müssen melden, wenn es verdächtige Bewegungen auf den Konten gibt. So etwas sollte es auch in der Gesellschaft geben. Darüber muß man wenigstens diskutieren können.

Die Furche: Herr Professor Reamey, warum sind Amerikas Kinder so aggressiv, gewaltbereit und gewalttätig geworden?

Reamey: Ach Gott, wenn man diese Frage nur beantworten könnte! Es gibt eine Menge Theorien darüber, wie man die Situation verbessern könnte. Viele sind der Auffassung, man müsse die Gesetzte verschärfen und strikt exekutieren. Ich bin nicht dieser Meinung. Ich glaube, daß wir nicht sehr große Chancen haben, dadurch das Verhalten der Menschen auf lange Sicht zu verbessern. Ich glaube, daß es viel effizienter wäre, mehr darauf zu achten, was zu Hause geschieht, welche Werte die Eltern ihren Kindern vermitteln, was die Freunde der Kinder denken und so weiter.

Sie dürfen aber eines nicht vergessen: Wir sind ein junges Land, etwas mehr als 200 Jahre alt. Schon allein die Freiheit haben wir uns auf gewaltsame Weise erkämpft. Wir hatten lange Bürgerkriege, wir haben auch eine Menge Dinge in unserer Kultur wie gewalttätige Filme. Wir haben immer viel Gewalt gehabt in der amerikanischen Geschichte, und man kann in unseren Medien auch viel Gewalt sehen. Jetzt haben wir eine große Debatte, ob und wie diese Gewaltdarstellungen auf Kinder wirken. Viele Leute, darunter auch Psychologen, protestieren etwa gegen Video-Spiele mit Gewaltszenen.

Wichtiger als scharfe Gesetze zu exekutieren wäre es, daß Amerika sich selbst und sein Denken ändert. Es muß wieder üblich sein, sich an traditionellen Werten zu orientieren. Die heranwachsende Elterngeneration wird sich mehr überlegen müssen, als ihre Kinder einfach nur dem Video-Geschäft und dem Konsum zu überlassen. Außerdem lebt das Land in einem Zwiespalt: hier das harte Vorgehen gegen ein elfjähriges Kind und dort dasselbe Amerika als größte Pornoindustrie der Welt. Das ist doch ein starker Widerstreit. Wo sich das hinentwickelt, davon hängt unsere Zukunft ab.

Die Furche: Sie kommen aus Texas, dem Bundesstaat mit den häufigsten Vollstreckungen von Todesurteilen. Es gibt Berichten zufolge auch bereits eine Diskussion über die Todesstrafe für Elfjährige.

Reamey: Wenn Sie mich auf die Todesstrafe in Texas ansprechen - darauf bin ich wirklich nicht stolz. Das ist eine böse Politik, die wir da machen. Die Todesstrafe hat gezeigt, daß sie zu gar nichts führt, außerdem ist sie extrem teuer. Die Durchführung der Todesstrafe kommt durch die vielen Prozeduren teurer, als wenn man jemanden für den Rest seines Lebens im Gefängnis behält.

Und was die Verhängung der Todesstrafe für Elfjährige betrifft: Das wäre gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten und würde niemals erlaubt werden. Kein Bundesstaat könnte so ein Gesetz durchbringen, das ist von vornherein ausgeschlossen. Der Supreme Court in Washington hat ausgesprochen, daß Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Tat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf gar keinen Fall zum Tode verurteilt werden können, und daß gegen sie eine Todesstrafe auch nicht angedroht wird. Wir als Bundesstaat Texas können einen höheren Standard haben, aber niemals einen geringeren Standard als die Verfassung.

Die Furche: Herr Professor Höpfel, zurück nach Österreich: Bei uns ist die Behandlung von Sexualdelikten fast immer noch ein Tabu-Thema, obwohl man sich bemüht, doch auch etwas genauer hinzuschauen.

Höpfel: Man sagt definitiv, Frauen und Kinder müssen vom Staat gegen Übergriffe in privaten Bereich in Schutz genommen werden. Ein erster Schritt in diese Richtung war schon, daß es hieß: "Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar!" Sexualdelikte zwischen Jugendlichen sind eigentlich ein eigener Bereich, der bei uns sehr zurückhaltend beurteilt wird.

Die Furche: Kommt sexuelle Belästigung unter Kindern bei uns oft vor?

Höpfel: Es kommt vor, daß Teenager kleinere Geschwister unsittlich belästigen. Da ist man sich bei uns auch noch nicht ganz klar darüber, wie die Gesetzgebung gehen sollte.

Die Furche: Trotzdem scheint man auch bei uns - wenn auch auf andere Weise als im Fall Raoul - sehr unsensibel zu reagieren. Kürzlich hat wieder ein Fall aufgeregt: In einem Salzburger Kindergarten wurde eine Vierjährige massiv sexuell attackiert. Der Beschuldigte wurde zu 18 Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Ein "mildes Urteil" wie die Mutter des Kindes fassungslos anmerkte.

Höpfel: Da zeigt sich, daß wir immer noch sehr stark in einem Vergeltungsdenken verhaftet sind, wenn wir ein solches Urteil kritisieren. Die öffentliche Meinung neigt dazu, die Strafe lediglich mit der Tat, und zwar nehezu ausschließlich mit der Schwere der Tat, in Beziehung zu setzen. Nach heutiger Auffassung bestrafen wir aber nicht eine Tat, sondern den Täter. Das muß erst immer wieder neu ins Bewußtsein gerufen werden. Es kommt auf viele, viele Umstände an, wie die Justiz einen Täter "richtig" bestraft. Das hängt von vielen Faktoren ab: auch davon, ob er eine innere Umkehr zeigt, ob sich diese Umkehr schon in einem Verhalten niedergeschlagen hat. Zum Beispiel bei einem Unfall: Ist der Täter zur Besinnung gekommen und hat dem Opfer Hilfe angedeihen lassen, sich vielleicht nachher um das Opfer gekümmert und so weiter.

Auch bei Vorsatzdelikten ist das wichtig, gerade im Bereich der Sexualdelikte. Verspürt der Täter nicht selbst schon einen Leidensdruck und ist bemüht um Therapie? Ist er schon in eine Therapie gegangen? War er unbescholten, hat er eine kriminelle Karriere hinter sich oder vermutlich vor sich? Das sind alles Fragen, um die man nicht herumkommt, wenn man über die "Gerechtigkeit" eines Strafausspruches reden will. Nur zu sagen, was "kostet" ein bestimmtes Delikt - das ist bloßes Vergeltungsdenken. Darüber sind wir hinaus. Aber die öffentliche Meinung, besonders wenn sie aufgeheizt ist, verfällt immer wieder in dieses Muster.

Die Furche: Es geht doch auch um ein gewisses Bedürfnis der Opfer nach Vergeltung.

Höpfel: Der strafende Staat braucht immer eine Rechtfertigung, und wenn er die nicht findet in konkreten gesellschaftlichen Zwecken wie Verbrechensverhütung oder Besserung des Täters, dann wird zurückgegriffen auf das Vergeltungsbedürfnis der Allgemeinheit oder auch der Opfer. Besser gesagt, wie sich die Allgemeinheit vorstellt, daß das Opfer es hat. In Wirklichkeit haben die Opfer meist gar nicht so ein Vergeltungsbedürfnis. Sie wollen als Opfer ernst genommen werden. Und wenn das nicht geschieht, oder wenn die Chancen sehr eingeschränkt sind, dann kommt die Wut hoch. Dann will man auch negativ reagieren.

Die Furche: Urteile haben doch auch eine gewisse Signalwirkung für die Öffentlichkeit.

Höpfel: 18 Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre - das ist an sich eine durchaus schwere Strafe für das, was der Mann getan hat. Dieser Mensch wird erheblich in seinen Lebenschancen durch die Vorstrafe im Strafregister beeinträchtigt. Auch wenn er jetzt keinen einzigen Tag sitzt, oder wenn er die Strafe nur als Freiheitsentzug erlebt, die er in Untersuchungshaft verbracht hat. Es geht aber bei den Medienberichten immer darum: Hier ist eine Waage und da wird die Tat draufgelegt und gegenüber die Strafe.

Wieviel wiegt die Tat? Das ist altes, germanisches Rechtsdenken. Hier ist die Tat, und die wird ausgeglichen. Das kommt sehr stark vom deutschen Recht her und kommt auch im Alten Testament vor: Aug' um Aug, Zahn um Zahn. Aber im Neuen Testament begegnet uns eine ganz andere Auffassung. Man reicht dem Gestrauchelten die Hand. Man gibt ihm eine neue Chance. Man schreibt keinen Menschen ab. Sondern man bemüht sich weiter um ihn. Man empfindet ihn immer noch als wertvolles Mitglied der Gesellschaft und distanziert sich nicht einfach von ihn.

Die Furche: Es dürfte trotzdem etwas falsch laufen. Der Eindruck herrscht massiv vor, Österreichs Justiz kümmere sich zuwenig um die Opfer.

Höpfel: Das stimmt doch nicht! Wenn das Denken an das Opfer nur bedeuten soll, für möglichst harte Strafen einzutreten, dann würde das dem Opfer nicht sehr viel helfen.

Wir haben seit über 200 Jahren, seit der Aufklärung, das Vergeltungsdenken theoretisch überwunden und haben statt dessen mehr und mehr gefragt, was ist für das Opfer wichtig. Besonders in Österreich haben wir eine Tradition, auch opferorientiert zu denken und das Gesetz entsprechend zu gestalten.

Die Furche: Heißt das, der Bezug zu den Opfern ist im ausreichenden Maß vorhanden?

Höpfel: Nein, das heißt es nicht! Leider hat der Staat wenig Geld, und wir haben alle begrenzte Energien und begrenzte Zeit. Manchmal behandeln wir einen Geschädigten vor Gericht wie einen Beschuldigten, und einen Beschuldigten behandeln wir wie einen Schuldigen. Dann kommt es eben dazu, daß die Zeugin oder der Zeuge weinend den Gerichtssaal verläßt. Das passiert gar nicht selten. Ich habe das auch schon mehrfach erlebt. Vor allem in Tirol, aber ich bin sicher, es passiert überall. Es herrschen eine Härte und eine gewisse Kälte im ganzen Gerichtsbetrieb. Der Zeuge, und gerade auch das Opfer, werden eher als lästig empfunden und müssen oft einen Spießrutenlauf durchmachen. Und dann gibt es natürlich wie in den USA die Gegenreaktion in Gestalt von "victims-rights-movements": das ist dann das andere Extrem. Da hat dann das Opfer mitzubestimmen, wie lange einer im Gefängnis bleiben soll und solche Dinge - ein Nonsens.

Die Furche: Woran liegt das? Beginnt das nicht schon bei der Ausbildung?

Höpfel: Vielleicht könnte angehenden Richter mehr psychologisches Einfühlungsvermögen beigebracht werden. Ich als Universitätsprofessor muß auch an die eigene Brust klopfen und mich fragen, was kann ich machen und die Gesellschaft muß fragen, was kann sie tun?

Die Furche: Nehmen wir den nächsten, völlig unverständlichen Fall - den "Grapscher" in der Wiener U-Bahn. Sein Freispruch war nicht nur für die Frauen ein sehr irritierendes Urteil.

Höpfel: Ja, das war irritierend. Auch für mich. Und hier läuft ja auch einiges von verschiedenen Seiten. Ich glaube, die politischen Parteien haben sich inzwischen der Thematik angenommen. Das Gesetz soll verbessert werden. In diesem konkreten Fall war es aber weniger ein Gesetzesproblem als eine Frage der Verhandlungsführung und der Beweislage. Der ursprüngliche Schuldspruch wurde aufgehoben und im zweiten Verfahren wurde der Beschuldigte dann freigesprochen. Das hat aber die Staatsanwaltschaft wieder angefochten, und das Urteil ist dieser Tage vom Obersten Gerichtshof wieder aufgehoben worden. Das heißt, alles geht wieder von vorne los. Der freigesprochene U-Bahn-Grapscher ist kein solcher mehr. Er ist derzeit angeklagt!

Die Furche: Ging das ohne Druck der - von Ihnen heftig gescholtenen - Medien?

Höpfel: Doch. Ich glaube, die Rolle der Medien ist wichtig: die Justiz zu kontrollieren und ihr "auf die Finger zu schauen". Aber ich weiß zufällig, daß hier die Anklagebehörde sehr interessiert war an einem Schuldspruch. Sie hat Rechtsmittel ergriffen gegen den Freispruch, und der Oberste Gerichtshof hat diese Nichtigkeitsbeschwerde als berechtigt angesehen und den Freispruch anfgehoben.

Die Furche: Aber dieses Beispiel zeigt doch deutlich, wie unsensibel reagiert wird.

Höpfel: Ja. Aber es ist immer schwierig zu beurteilen, ob und inwieweit das Gericht das Ohr auf die Schiene der gesellschaftlichen Entwicklung legen soll. Oder nur parallel dazu eine Politik zu verfolgen hat, die sich nur nicht allzuweit entfernen darf von der Volksmeinung.

Das Gespräch führte Elfi Thiemer.

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