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Die absoluten Barrikaden

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Der französische Staatscher, General de Gaulle, wurde vor seinem eben beendeten Algerienbesuch von vielen Seiten vor diesem gewarnt. Die blutigen Unruhen in Algerien während seines Aufenthaltes scheinen diesen Stimmen recht zu geben. Hier ist aber auch eine andere Seite zu sehen — und in ihre Abgründe fuhrt der folgende Artikel ein. General de Gaulle wollte sich bewußt in Algerien seinen gefährlichsten Feinden stellen, jenen Algerier-Franzosen, die gegen jede Autonomie Algeriens sind. Durch sein Erscheinen, seinen Mut, mit der er ihnen entgegentrat, hat er sich, seiner Überzeugung nach, losgekauft von den Verpflichtungen, die ihn an sie noch banden von jenem 13. Mai 1958 her, der ihn an die Macht brachte. Jetzt erst konnte er sagen: Ich werde sie vernichten.

Die Redaktion

Der Barrikadenprozeß hätte in dieser Woche in seine zweite Phase, die der Einvernahme der zahlreichen und zum Teil recht prominenten zivilen und militärischen Zeugen, treten sollen. Daran hätte sich dann als dritte Phase das Schlußbukett der Plädoyers von Anklage und Verteidigung und des LIrteilsspruches angeschlossen. Wir wissen nicht, ob dieser höchst kuriose und interessante Prozeß je einmal weitergeführt wird. Vorläufig hat ihn auf jeden Fall das Verschwinden von Lagaillarde und seinen Freunden abgebrochen.

Gleichwohl hat der Prozeß schon jetzt einiges geklärt oder doch zum mindesten einige von den Gewißheiten nicht allzu entfernte Vermutungen bestätigt. Aber gerade das, was sich da herausschält, macht unverständlicher denn je, wie sich das gaullistische Regime auf die Veranstaltung zweier Monsterprozesse einlassen konnte, die den beiden Oppositionen auf der Linken und der Rechten Tribünen zur öffentlichen Propagierung ihrer Ideen boten, wie man sie sich auf diesen Hügeln wohl kaum zu erträumen gewagt hat: wir meinen Jeanson-Prozeß und Barrikadenprozeß. Ein Regime, das kühn zugreift und die Wirklichkeit ummodelt, kann sich solche Prozesse leisten: sie werden dort zu Formelkram neben den in Atem haltenden Ereignissen. Ein Regime wie das gegenwärtige jedoch, das sich — zum mindesten bisher — weitgehend rhetorisch verwirklicht, kann sich Prozesse gegen solche Gegner nicht leisten; gegen Gegner nämlich, die den Vorteil auf ihrer Seite haben, ihre Ideale vorerst nicht an der Wirklichkeit erproben zu müssen.

LINKS- UND RECHTSJAKOBINER

Der Barrikadenprozeß bot bisher spiegelbildlich genau das gleiche Schauspiel wie der Jeanson-Prozeß: das gaullistische Regime wurde von den Angeklagten und ihren Verteidigern unter Anklage gestellt, und zwar im Namen von „absoluten Wahrheiten“, die Bestandteile der französischen Verfassung und darüber hinaus der nationalen Ideologie überhaupt sind. Die Angeklagten des Jeanson-Prozesses verteidigten ihr Einstehen für den FLN mit der Berufung auf die von der Französischen Revolution verkündeten und verfassungsmäßig verankerten Menschenrechte — insbesondere mit dem Recht auf Gleichheit und demjenigen auf Selbstbestimmung. Da beides den Algeriern bisher vorenthalten worden sei, sei es sozusagen verfassungsmäßige Pflicht jedes Franzosen, der das ernst nehme, was er in der Schule gelernt habe, dem FLN bei der Eroberung jener beiden Rechte beizustehen. Diese Beweisführung ging bis ins Detail. So sagte beispielsweise im Jeanson-Prozeß eine Lehrerin, sie könne nicht ihren Schülern laut Geschichtsbuch sagen, die Folter sei mit der Französischen Revolution abgeschafft worden, wenn sogar amtierende Minister (Malraux) zugeben, daß sie im Algerienkrieg von der französischen Armee wiederum als Institution eingeführt worden sei.

Beim Barrikadenprozeß hat manche Beobachter überrascht, wie sehr die in den Augen der Linken als „Faschisten“ geltenden Angeklagten sich ebenfalls mit jakobinischen Argumenten verteidigt haben. Ihre beiden als Leitmotive immer wiederkehrenden Verteidigungsthesen waren: „Wir sind keine Rebellen — wir wollen einfach Franzosen bleiben.“ — „Auch für unsere mohammedanischen Mitbürger liegt das Heil darin, in der Französischen Republik zu bleiben; ein Loslösen von Frankreich stürzt sie in totalitäre Sklaverei und wirtschaftliches Chaos.“ Man sieht: hier werden nicht die befreienden Elemente der jakobinischen Ideologie, sondern ihre bindenden Elemente in den Vordergrund gerückt. Für diese „Rechtsjakobiner“ ist die Nation nach wie vor „une et indivisible“ (einheitlich und unteilbar). Und zugleich ist für sie die „Nation“ ein expansives Prinzip geblieben — Franzose sein ist für sie kein statisches, mit der Herkunft gegebenes Faktum, sondern man kann Franzose werden, indem man eine höhere Stufe des Menschseins erreicht.

„GRÜSS GOTT, HERR BIEDERMANN!“

Die Angeklagten des Barrikadenprozesses haben sich denn auch gar nicht auf besondere politische Glaubensbekenntnisse eingelassen. Sie stellten vielmehr das, was sie — Männer von den verschiedensten politischen Überzeugungen — verbinde, als etwas „Apolitisches“, ja mehr noch „Überpolitisches“ dar: eben das „Franzosebleiben-Wollen“. Einen Mißton in diese Einheitsfront brachte nur der einzige engere Gefolgsmann des geflüchteten O r t i z' unter den Angeklagten, der 26jährige Studentenführer S u s i n i. Dieser erstaunlich junge Mann, der Fanatismus mit einer für sein Alter ungewöhnlichen messerscharfen Dialektik verbindet, ließ sich am ersten der beiden Tage, an denen er verhört wurde, zu einem politischen Glaubensbekenntnis hinreißen. Es kam auf eine Verbindung von „Nationalismus“ und „Sozialismus“ heraus, was natürlich ungemütliche Assoziationen hervorrief. Bis zur nächsten Sitzung wurde er dann aber offensichtlich „bearbeitet“. Am zweiten Verhandlungstag schwenkte er nämlich wie eine Präzisionsmaschine auch auf die „unpolitische“ Linie ein. Wir standen zufällig daneben, als er den Gerichtssaal verließ und zwei Sympathisanten unter den französischen Journalisten ihm zuriefen: „Salut, Monsieur Prud'-homme!“ (Grüß Gott, Herr Biedermann!) Susini zwinkerte mit einem Lächeln in den Mundwinkeln zurück...

Was hat der Prozeß in seinem bisherigen Verlauf sonst noch an Klärungen gebracht? Zum Personellen ist zunächst zu sagen, daß die Person des Gerichtspräsidenten Thiriet, eines zivilen Richters, dem Barrikadenprozeß zum mindesten im Atmosphärischen ein anderes Gesicht gab als dem Jeanson-Prozeß: im Gegensatz zum Präsidenten jenes Prozesses ist Herr Thiriet ein Mann von unbestreitbarer Autorität; es hat denn auch unter seiner Führung nie Karnevalsszenen gegeben wie dort Die Anklage allerdings, von einem General und einem Zivilrichter vorgetragen, war nicht sonderlich geschickt — doch mag das daran liegen, daß sie die Angeklagten einer Rebellion bezichtigen müssen, die der derzeitige Premierminister, als er noch bei der Opposition war, als heilige Pflicht jedes Franzosen und insbesondere jedes Algerienfranzosen bezeichnet hat.

DER REIGEN DER ANGEKLAGTEN

Was die Angeklagten betrifft, so ist Lagaillarde der Star geblieben. Er hat in der Haft eine Selbstsicherheit und eine gebändigte Ruhe gewonnen, die bewiesen, daß es eine erhebliche Ungeschicklichkeit ist, wenn ein Regime einem bis dahin recht stürmischen Gegner von 29 Jahren die Möglichkeit verschafftsich monatelang in einer Zelle zu konzentrieren. Die Revolutionsgeschichte zeigt, daß man einen solchen Gegner entweder auf der Barrikade erschießen oder dann andernfalls ihn auf möglichst ungefährliche Art sich austoben lassen muß. Neben ihm haben vor allem vier der Angeklagten ein Profil gewonnen. Von S u s i n i und seiner Fouquier-Tinville-Natur haben wir bereits gesprochen. Mit dem Kommandanten Sapin-Ligniere s, der beim Putsch die Territorialeinheiten befehligte, bekam man eine leibhaftige „barbouze“ vorgeführt, nämlich einen jener Geheimdienstmänner, die man sonst nur im Kino oder in „Gorilla“-Romarien vorgeführt bekommt. Der etwas schlagflüssige Kopf mit den hoch hinauf rasierten Haaren paßte recht gut zu dieser Rolle. Genau so wie der grüblerische, fast intellektuell wirkende Kopf des Obersten G a r d e s, des einzigen Angeklagten in Uniform, typisch ist für jene Offiziere der „Psychologischen Aktion“, für die der Krieg (der „revolutionäre Krieg“ sagen sie) nur noch zur einen Hälfte ein militärisches Problem ist, zur anderen jedoch ein propagandistisch zu führen-desPIanspiel gegen eine feindliche Weltanschauung. Der ständig Pillen schluckende, magenkranke Alain Vicomte de Serigny endlich mit seiner dünnen Brille und dem verkniffenen Mund verkörperte ebenfalls großartig seine Rolle: die des Vertreters der großen an den Status quo in Algerien gebundenen Finanzinteressen.

Alle übrigen Angeklagten sind ein wenig von der Art des Fliegers A r n o u 1 d — nämlich das, was man in Frankreich im Gegensatz zu den „alge-riens“ (mohammedanische Algerier) die „alge-rois“ nennt: also jene weißen Siedler von unverkennbar mediterranem Typus (meist korsische oder spanische Namen!), mit jener ebenso leicht entflammbaren wie sympathischen südländischen Art, die Politik als hochrhetorisches Schauspiel aufzufassen. Bei ihnen hatte man wirklich das Gefühl, daß sie nur als „Mitläufer“ auf die Anklagebank geraten waren. Als die Anklage auf den Vorwurf, man habe diese Leute willkürlich aus einer Masse herausgepickt, antwortete: „Wir wählten die Chefs!“, hörten wir einen dieser Männer gutmütig vor sich hinbrummen: „Ach so — dann bin ich also ein Chef!...“

Aber verlassen wir diese pittoreske Porträtgalerie (in der notabene der ehemalige Para De-marquet als etwas aus der Reihe fallende, weil clowneske Nebenfigur noch nachzutragen wäre) und wenden wir uns den sachlichen Ergebnissen des bisherigen Prozeßverlaufes zu.

GROSSER UND KLEINER PUTSCH

• Der Prozeß hat bewiesen, daß ein Regime, das selbst einem Putsch entstammt, es sich nicht leisten kann, einen anderen Putsch in den traditionellen Formen der Justiz ahnden zu wollen. Das kam grotesk bei den skurrilen Verwicklungen um ein der falschen Person zugeschriebenes Zitat zum Ausdruck. Dem Direktor des „Echo d'Algier“, de Serigny, wurde unter anderem die Veröffentlichung folgenden Zitates von B i d a u 11 vorgeworfen: „Die Algerier sollen vor allem wissen, daß jede Aufgabe der französischen Souveränität in Algerien ein illegitimer Akt ist. Ein Akt also, der diejenigen, die ihn begehen oder seine Komplicen sind, außerhalb der Gesetze stellt, und diejenigen, die sich ihm, mit welchen Mitteln auch immer, entgegenstellen, in den Zustand der legitimen Notwehr versetzt.“ Sabotage oder schludrige Vorbereitung der Anklage? Tatsache ist, daß die Ankläger von der Verteidigung darauf aufmerksam gemacht werden mußten, daß Bidault da wörtlich — Premierminister D e b r e zitiert hatte. Allerdings handelt es sich um einen Text, den Debre schrieb, als er noch Oppositioneller war. Vor dem Putsch vom 13. Mai 1958, vor dem „guten Putsch“ also. Nun sollte also das gleiche Zitat, weil während des „schlechten Putsches“ vom 24. Jänner 1960 verwendet, plötzlich- strafbar geworden sein? Um die Groteske zu vollenden, wurde am selben Tag, an dem im Barrikadenprozeß über dieses Zitat verhandelt wurde, ein Aufruf der „Front des Französischen Algeriens“ (das heißt der gegenwärtigen Organisation der Ultras) in Oran bekannt, in dem es hieß: „Jedes Referendum, das direkt oder indirekt die Integrität des Territoriums verletzen würde, wäre illegal und illegitim ... Auch wenn es die Billigung der Mehrheit des französischen Volkes fände, würde jeder Entscheid eines Aufgebens (Algeriens), handle es sich nun um ein vornehmes oder ein vulgäres Aufgeben, die Bürger von ihrer Gehorsamspflicht entbinden ...“ Gegen die Sektion Oran des FAF wurde keine Anklage erhoben! (Und zwar wohl deshalb, weil man diese gefährlichen Sätze nicht noch unterstreichen wollte durch ein Verfahren.) Damit aber wurde justizförmig der zynische Spruch bestätigt: „Verrat ist eine Sache des Datums ...“ • Es ist den Angeklagten im bisherigen Verlauf des Prozesses schon in erheblichem Maße der Nachweis gelungen, daß sie während des Jännerputsches sehr weitgehend im Einverständnis mit der örtlichen militärischen Hierarchie und sogar Teilen der zivilen Hierarchie gehandelt haben. Die Landschaft des Putsches wurde als ein unendlich verflochtenes Gebilde erkennbar. Was Angelegenheit eines kleinen Häufchens von Abenteurern zu sein schien, wurde als ,ein sehr umfangreicher und komplizierter Einschüchterungsprozeß gegenüber Paris sichtbar, bei dem die „Putschisten“ sozusagen nur die über die Wasserfläche hinausragende Spitze eines unendlich größeren Eisberges darstellten. Statt zwanzig Angeklagten hätte man ebensogut drei oder dreitausend auf die Anklagebank setzen können. Ein recht bedenklicher Umstand für die Republik...

• Bekanntlich haben die Putschisten von Anfang an behauptet, die Schießerei vom 24. Jänner dieses Jahres, die eine erhebliche Anzahl von Toten sowohl auf Seiten der Zivilbevölkerung wie auf Seiten der Polizei kostete, sei auf eine „Provokation“ zurückzuführen. Auf eine Provokation von wem? Nun, sie ließen durchblicken: von einem für Paris arbeitenden Geheimdienst. Paris habe so den von den Ultras erst für den Frühling geplanten Putsch schon im Jänner losgehen lassen, um ihn in dieser schlecht vorbereiteten Form besser abwürgen zu können.

Diese These ist natürlich stets als 'recht phantastisch erschienen. Und man kann nicht sagen, daß es den Angeklagten und ihren Verteidigern im bisherigen Verlauf des Prozesses gelungen wäre, sie stichhaltig zu beweisen. Aber immerhin, die Atmosphäre hat sich in dieser Beziehung doch etwas geändert. Es gjbt nun doch ernsthafte Leute, die zum mindesten die Möglichkeit einer solchen Provokation zugeben. Außerdem fiel auf, daß das Militärgericht sich mehr und mehr auf diesen Punkt konzentrierte; die politischen Aspekte des Prozesses schienen kaum mehr zu interessieren. Und manche „Eingeweihte“ wollten wissen, daß die erstaunlichen provisorischen Freilassungen der Inhaftierten unter den Angeklagten in dem Moment eingesetzt hätten, als im Militärgericht und insbesondere bei dessen uniformierten Beisitzern die Ahnung aufgetaucht sei, daß an jenen Behauptungen vielleicht „etwas dran sein könnte“... Ob das Geheimnis um die blutige Schießerei vom 24. Jänner 1960 aber wohl je gelüftet werden wird? Die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß das nicht der Fall sein wird — daß vielmehr diese Schießerei zu der Geheimgeschichte der Französischen Republik gehören wird, die sich so lange schon als eine Kette vielumflüsterter, aber nicht geklärter Geschehnisse neben der offiziellen Geschichte einherzieht.

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