6577067-1950_49_03.jpg
Digital In Arbeit

Fünf Jahre NS-Problem

Werbung
Werbung
Werbung

Dort, wo jede Faser des Seins sich mit Qual und Bedrängnis vollgesogen hatte, im lichtlosen Alltag der Lager oder auf den endlosen Zügen der Verdammten in den gestreiften Kitteln, mag manchmal der Wunsch nach Vergeltung selbst die Hoffnung auf Freiheit überblendet haben. Oder anders: die Hoffnung auf Freiheit war zunächst die Hoffnung auf Vergeltung.

Dann, als die Fesseln fielen, seifkte sich die Vergeltung, an die man als ein blitzschnelles, furchtbares Aufzucken der Rache gedacht hatte, grau, schwer und lastend auf Tage, Wochen, Jahre.

Nicht nur weil sie Fleisch vom eigenen Fleisch betraf, Schuld und Verdienst vermengte und von einer fremden Bürokratie ausgeübt wurde, sondern weil sie in der Welt, die man zu errichten gedachte, keinen Platz haben konnte, weil sie zu ihr immer offener in einen unlösbaren Widerspruch geraten mußte. Fremd war diese Bürokratie, einfalls- und gnadenlos; so sagen die Leute. Aber das trifft nicht den Kern der Dinge. Man hätte es nur um Nuancen besser oder um Nuancen noch schlechter machen können. Es gibt in Wirklichkeit keine Sonden, welche die Tiefe der Schrecklichkeit ausloten könnten, wo ein Mensch sagen kann: „Sieh, ich habe zehn getötet, um die hundert zu retten“, oder: „Ich habe jenes Leben geopfert, um ein anderes, mir werter erscheinendes, zu retten, bin ich nun schuldig geworden?“ Das war nicht die Welt, in der die breite Masse gelebt hat, gewiß nicht. Aber es waren die Schluchten und Abstürze all unserer Existenz, und aus diesen Abstürzen stieg nun wieder ein Begriff hoch, der neues Handeln in die vertrauten verhaßten Geleise zu zwingen schien: der Begriff , Kollektivschuld“. Worunter man gegenwärtig eine mit Strafsanktionen gekoppelte Verantwortung versteht, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer Organisation ableitet. Der Ortsgruppenleiter war gekommen, schon zum zweitenmal, wie die Frau ängstlich betonte, man hatte unterschrieben, dann war nichts weiter geschehen, bis die Post ein Büchlein gebracht, in das man verschiedenfarbige Marken eingeklebt hatte. Jetzt war man schuldig geworden! Nein, es gab und durfte sie nicht geben; diese Kollektivschuld war nicht christlich, nicht demokratisch ... eine Welle leidenschaftlicher Emotion, verletzten Rechtsgefühls, aufbäumenden Stolzes oder zynischer Resignation flutete über das Land. Die Klarstellung der Begriffe, die wirkliche, innere Auseinandersetzung, die in den Tagen früher Not noch spürbar war, sie erfolgte nicht.

Aus der Wohnung gedrängt, aus dem Beruf geworfen, heimgekehrt aus stadiel-drahtumspannten Plätzen in fernen Ländern, mit einer großen Sehnsucht im Herzen, und nun:, abgewiesen, geächtet, Zwangsarbeit, „mandatory arrest class“. Manche wurden geschwätzig, weinerlich, voll bitteren Jammers, andere wanderten ab in die Professionen des Zwielichts, wieder andere verrichteten schweigend in einer Art erstarrten Heroismus die auferlegte körperliche Arbeit, der zu entziehen es hunderterlei Wege gegeben hätte. Gemeinsam ihnen allen nur eines: Abwehr des Begriffes der Kollektivschuld. Hiemit aber waren die letzten, innersten Kammern der Kausalität wie mit tausend Sperriegeln verschlossen. Weil man aus dem Begriff gemeinsamer Verantwortung Straffolgen abgeleitet hatte, wurde nun einfach überhaupt negiert, daß die Mitglieder einer Gemeinschaft an dem Zustand, in dem sich diese Gemeinschaft befindet, Verantwortung tragen. Damit aber trat ein bedrohlicher Nihilismus an den Tag. In Wirklichkeit trugen alle Verantwortung. Auch im Dritten Reich. Der, der Vorschub leistete, vielleicht mehr als der Gleichgültige — doch auch das ist fraglich —, der Chargenträger des Regimes andere als der Widerstandskämpfer. Ja, Verantwortung trugen sie alle. Der, der Einspruch erhoben, hat es vielleicht zu spät getan oder sein Protest war nicht erschütternd genug, er war zu klein für die Größe der Stunde. Wer kann hintreten und sagen: „Es gab keinen schwachen Augenblick in meinem Widerstreben, ich habe nie zu mir selbst gesagt: Was geht mich all dies Elend an, vergiß, greif nach deinem bißchen Glück!“ Solch schwache Augenblicke, von Ehrgeiz vergoldet, von der Loyalität der kleinen Kreise versüßt, familiär verbrämt, sie griffen wie Glieder einer endlosen Kette ineinander. Und es war eine Kette, die andere trugen. Solch verwobener Art ist die von tausend Blutadern der Nation durchzogene Verantwortung, aus der man messend, wägend und urteilend den Begriff „Kollektivschuld“ herausschneiden wollte. Aber nicht nur in der inneren Diskussion wurde von Anbeginn mit falschen Begriffen operiert, auch nach außen hin mußte man sich bald auf ganz unpräzise Fragen aus Selbsterhaltung mit sehr vergröberten Antworten wehren, die wieder ins innere Gespräch sickerten und neues Unheil anrichteten. „Wart ihr dafür oder dagegen?“ so frug man. Und die Antwort: „Es war Gewalt, wir riefen um Hilfe, aber ihr kamt nicht!“ Gute Antwort, wacker gesagt. Aber wieder werden die Zustände nur ganz oberflächlich erfaßt.

1938: Das freie Österreich verlischt, sein letztes Wort, edel und kHr gesprochen, eine Absage. Dann eine tiefe, umfassende staatliche Ohnmacht. Und aus dieser Ohnmacht: Gebärden, Worte, leidenschaftlich und bös, Wünsche, roh und unverhüllt, die dieser Gewalt, oft gar ihrem häßlichsten Ausdruck, zujubeln! Bereitschaft zur Drangsalierung, passiv, aktiv.

Die Rechtsgelehrten sagen, daß ein Mensch im Zustand von Bewußtlosigkeit, Narkose oder Traum keine Handlungen setzen kann, für die er zur Verantwortung gezogen werden darf. Die Tiefenpsychologen setzen allerdings hinzu, daß die Manifestationen des Unterbewußtseins keinesfalls zufälliger Natur sein können. Aus welchen Quellen also stieg 'damals die Ranküne hoch? Welch nächtliche Kräfte und dunkle Triebe entströmten dem Zustand staatlicher Ohnmacht, um sich, nachdem sie die Pforten des Bewußtseins passiert, mit unheimlicher Schnelligkeit auszubreiten? Zusätzliche, in dem Versuch einer Verharmlosung des Perfektums allzuoft vergessene Schicksalsfrage: Was von all dem ist heute noch wirksam, welche Fehler der Wirtschaftsordnung, Staatsführung, Publizistik und Sozialordnung hat die Regression so mächtig anschwellen lassen? Welche Fehler begehen wir, ganz ohne es zu wissen, auch heute noch?

Diese Fragen umschließen den eigentlichen Kern der Sache

Darüber gelagert, mächtig und alles bedeckend, das Sekundäre, der Rest, mit dem wir nicht fertig werden, das Überbleibsel, auf das die Grundsätze der Demokratie anzuwenden eine durch alliierte Einwendungen gehemmte Regierung noch immer nicht imstande war. Ein Rest, mit dem noch immer ein imponierender Apparat, 25 Senate der Beschwerdekommission in Wien, der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, die Kanzlei des Bundespräsidenten, die höchstinstanzlichen Gerichte und andere Körperschaften ununterbrochen beschäftigt sind. Ein Rest, der den überladenen Machtaufbau des Dritten Reiches pausenlos ins Gedächtnis hämmert, seine Satzungen und Bestimmungen zu einem noch immer wirksamen, unheilschwangeren Kodex rechtsschöpfender Kraft zusammenschweißt. Es handelt sich hiebei, nach der Amnestierung der Minderbelasteten (mit der gleichzeitig die eidesstattlichen Erklärungen, die sich so Vielen Rechtsgeschäften noch immer in lästiger Nutzlosigkeit anhängen, hätten verschwinden sollenl), um die „Belasteten“, eine Gruppe, die, wie versichert, wird, nur etwa 40.000 Menschen umfaßt. Etwa die gleiche Anzahl wie in Frank reich der Amnestie für Kollaborateure teilhaftig wurden. Nun sind aber 40.000 Menschen — mit dem Wörtchen „nur“ hat schon allzuoft das Inhumane begonnen — für Österreich durchaus keine Kleinigkeit. Diese Gruppe hat noch immer eine schwere Last zu tragen, die allerdings der Bundespräsident im Gnadenweg erleichtert hat. Es ist daher die Forderung erhoben worden, diese Menschen durch eine Generalamnestie den übrigen Staatsbürgern gleichzustellen. Das Argument, daß der Justizapparat überlastet ist und daher seinen eigentlichen Aufgaben nur schleppend nachkommen kann, würde dabei nicht allzu schwer wiegen, wenn der einzelne Fall in seiner ganzen Komplexheit bei bestem Willen und Wollen überhaupt erfaßt werden könnte und ein Maßstab bestünde, dann die einzelnen Fälle miteinander zu vergleichen. Fünf Jahre NS-Gesetzgebung oder Versuche in diesem Metier, die gleichzeitig fünf Jahre staatlicher Festigung bedeuteten, haben irtieT diesen Beweis nicht erbracht. Es müßte nun entweder gelingen, die Alliierte Kontrollkommission von dieser Lösung zu überzeugen oder sie dahin zu bringen, öffentlich und allein die schwere Verantwortung für den gegenwärtigen Zustand zu tragen, den nicht versteinern zu lassen in den Wahlen versprochen wurde.

Der bittere Rest

Wir müssen uns allerdings hier mit einem Einwand befassen, den es in solchen Aussprachen nicht zu unterdrücken, sondern vorwegzunehmen gilt. Dem Einwand, daß sich im letzten Jahr zwar keinesfalls irgendeine ernstliche Form politischer Organisation oder Betätigung hat feststellen lassen, daß aber die Neigung, mit alten Ressentiments ein gefährliches Spiel oft kommerziell betonten Charakters zu betreiben, zugenommen hat. Wir sehen dieses Phänomen rein äußerlich oft mit einer verkrampften Englandfeindlichkeit verbunden, die über vernünftige Kritik weit hinausschießt, begleitet von einer ungesunden Sucht, wenigstens Randgestalten der NS-Totalität zu Helden oder Märtyrern zu machen. Damit nähern wir uns bereits dem Kern der D i n g e j hier finden wir Verehrung reiner-ungeistiger Macht und der Herrenpose, mit der sie repräsentiert wird, Ver-

ächtlichkeit für alles jenseits dieser Macht, Unduldsamkeit und — in der Karikatur wie in andeutungsweisen Bemerkungen schwer definierbarer Herabsetzung — einen Antisemitismus, der, als Spurenelement auftretend, doch biertischbehaglicher Vergröberung sicher ist. Es ist nun so, daß diejenigen, die für die Generalamnestie eintreten, im allgemeinen gerne nicht allein die Vergangenheit verniedlichen, sondern auch schlankweg jeden Unbehagensgehalt der Gegenwart verneinen. In Wirklichkeit liegt aber die Kausalität anders: inwieweit es richtig ist, daß es ohne NS-Gesetze, ihrer allzu langen Prolongierung . und der mit. ihr nutzlos verbundenen, .nur demütigenden Reizwirkung keine Enklaven der Ranküne mehr gäbe, mag noch umstritten sein, obwohl viel für die Ansicht spricht. Zweifellos wurde aber der noch . bestehende ideologische. Zusammenhalt nach dem

Jahr 1945 In den Lagern und Registrierstellen geschaffen. Das ganze NS-Problem muß schon deshalb mutig, radikal und endgültig aus der Welt geschafft werden, weil nur der überzeugen und damit heilen kann, der bereit ist, die eigene Uberzeugung auch an dem ehemaligen Gegner zu praktizieren. Nur an den Normen des allgemeingültigen Strafgesetzes kann die radikale Säuberung eine Grenze finden. Den Giftsamen kann man nicht aus der Welt schaffen, das kommerzielle Spiel mit seiner Verbreitung in einer Demokratie nicht ganz verhindern; aber niemand zwingt einen, den Nährboden zu bereiten, das Feld immer wieder aufzuackern, auf dem allein er gedeihen kann. Dies aber ist in den letzten fünf Jahren immer wieder geschehen. Mit einer restlosen Bereinigung des NS-Problems wäre jene Epoche abzuschließen, in der der Staat durch ständige und direkte Interventionen — auch sie sind ein Erbe der Totalität — politisch wie wirtschaftlich immer wieder in Bereiche eingegriffen hat, in der die Verwaltung ihrem Wesen nach plump und grausam wirken muß und in der jeder begangene Fehler wieder durch neue Direktinterventionen ausgeglichen werden soll. Erst in einer also geklärten Atmosphäre wird es möglich sein, zu den Tiefenursachen des eigentlichen Problems vorzustoßen.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung