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Entkriminalisierung und ihre Tatbestände

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„Zweifellos entscheidet der Zeitgeist mit darüber, wo das Gleichgewicht zwischen den Interessen der Allgemeinheit an der Verwirklichung des Strafanspruchs gegen den Schuldigen und den Abstrichen liegt, Sie sie (d. h. die Allgemeinheit) sich bei der Verfolgung des Unrechts gefallen lassen muß.” ‘■

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„Zweifellos entscheidet der Zeitgeist mit darüber, wo das Gleichgewicht zwischen den Interessen der Allgemeinheit an der Verwirklichung des Strafanspruchs gegen den Schuldigen und den Abstrichen liegt, Sie sie (d. h. die Allgemeinheit) sich bei der Verfolgung des Unrechts gefallen lassen muß.” ‘■

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(Roland Graßberger, Kriminologe der Universität Wien, in „Hundert Jahre österreichische Strafprozeßordnung^Wiew lQTS, S. 25.) .

Dem jetzt herrschenden Zeitgeist gefällt es zum Beispiel nicht, wenn in den Straßen Wiens die Uniformen der Sicherheitswachebeamten zu sehr in Erscheinung treten. Wie ein hoher Beamter der Polizeidirektion Wien, der auch ein guter Sozialist ist, dazu bemerkt, seien deswegen die Sicherheitswachebeamten angehalten, sich auf den Dienst in Wachzimmern und Kommissariaten zu konzentrieren. Das wieder kommt den „sogenannten” Verbrechern zugute, die immer mehr und am hellichten Tag in den Straßen ihren Geschäften nachgehen. Happy days are here again für „sogenannte” Verbrecher.

Das ereignet sich zur selben Zeit, da Jean-Paul Sartre, immer tangential zur linken Linken sich fortentwickelnd, einen inhaftierten Anführer der „Roten-Armee-Fraktion”, dem Sohn aus besserer Münchner Familie, Besuch machte, um nachher die Gründung eines „Internationalen Komitees zur Verteidigung der Baa- der-Meinhoff-Häftlinge” vorzuschlagen. Heinrich Böll, Wahlwerber für die SPD, Dichter und Präsident von PEN-International, hält dafür, man sollte der Absicht Sartres beitreten. Böll hat bereits 1972 die zum Teil mörderischen Terrorakte der Baader- Meinhof-Gruppe als eine „verständliche Kriegserklärung von verzweifelten Theoretikern” entschuldigt. Seither hat er, so im November 1974, zwar das „Konzept der ursprünglichen Roten-Armee-Fraktion für wahnsinnig” erklärt, indessen hält der Präsident von PEN-International letzten Endes diesen Wahnsinn für eher verteidigungswürdig als die Opfer schießwütiger Pastorentöchter und der Söhne von Bibliotheksbeamten sowie anderer schießwütiger Kämpfer besagter Roten Armee.

Hans Jochen Vogel, jener Vogel, den einmal die Münchner Jusos abschossen, sieht sich jetzt als Bonner Justizminister in einer Bredouille. Nach dem bis zum Freitod forcierten Hungerstreik eines Partisanen der Roten Armee entstand nämlich in progressiven Kreisen die Forderung, wonach man einen vom Tode bedrohten Hungerstreiker aus der Haft entlassen müßte. Wiege doch das Recht auf Leben schwerer als der Anspruch der Allgemeinheit auf Schutz vor Verbrechern. Da sei schwer zu entscheiden, meinte der Vogel.

Aus den USA, woher meistens die Sturmböen einer gewissen Fortschrittlichkeit kommen, dringt die Äußerung eines Zeitgeistes zu uns, der den „verunsicherten Staat” anklagt, er wehre sich rechtswidrig durch „Druck von oben”. Und gleich ist im Zusammenhang davon die Rede, im Strafvollzug würden faschistoide Züge sichtbar, Anzeichen eines „Faschismus ohne Fahnen”. Was damit gemeint ist, formulierte in der BRD Horst Mahler, zuerst Strafverteidiger, nachher Partisane des Kerns der Baader-Meinhof-Gruppe, klar und eindeutig: Recht ist, was links ist. Und wie die Alten sungen, zwitschern es die Jungen: Im sozialistischen Hessen verlautet ein von der Linken ins Amt gewählter Studen- ten-Ausschuß (AStA), die „Frage sei nicht, ob ein Verhalten legal oder illegal sei, sondern ob ein Verhalten gerecht ist und im Interesse des Volkes notwendig ist”. FAZ, 18. März 1973.) An sich ist das nicht mehr faschistoid, sondern rein faschistisch gedacht. Aber diese einmal vom Hit- lerismus textierte Denkweise entspricht heute, indem sie der Linken zu Paß kommt, dem „Fortschritt”. Und überhaupt sollten sich die Bourgeois mehr um das Los der „sogenannten” Verbrecher kümmern, als ständig Angst zu haben und wegen ihrer ermordeten, geschändeten, beraubten und betrogenen Angehörigen und Mitglieder so viel Aufhebens zu machen.

Kennt man nicht die Klage eines Entführers und späteren Mörders eines hohen kanadischen Staatsbeamten, der sich gegen die Anwendung der War-Measures-Acts mit dem verbitterten Hinweis wehrte: „Nicht einmal die Rechtsvorteile der Habeas-corpus-Akte hat unsereiner mehr.” Was bedeutet, daß jene, die auf die totale Zerstörung britischer Rechtstraditionen aus sind, für sich selbst die Wohltaten dieses verteufelten Systems beanspruchen.

Eine der ersten raschen Initiativen Franz Kreuzers, neuerdings Fernsehdirektor im ORF, war es, getreu seiner in der Redaktion der sozialistischen „Arbeiter-Zeitung” bezogenen Erziehung, auf eine „Entkriminalisierung” der Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst” zu dringen. Man möge sich in dieser Sendung weniger mit der Aufklärung „sogenannter” Verbrechen beschäftigen, meint Kreuzer, und mehr mit Geschichten von Justizirrtümern und insbesonders mit dem fatalen Los der „sogenannten” Verbrecher. Der ORF, in dessen Unterhaltungsprogramm im Verlauf einer Woche oft mehr Schüsse zu hören und Tötungen von Menschen zu sehen sind, als seinerzeit im Krieg an ruhigen Frontabschnitten, tut freilich gut daran, jetzt auch einmal um seine eigene „Entkriminalisierung” besorgt zu sein.

Enttäuschende Fortschritte

In der liberalen Ära fand Georg von Mayr nach Untersuchungen der Verbrechenshäufigkeit in den Jahren 1833 bis 1861 heraus, daß so „ziemlich jeder Sechser, um den das Getreide im Preis gestiegen ist, auf je 100.000 Einwohner im Gebiet (Bayerns) diesseits des Rheins einen Diebstahl mehr hervorgerufen hat”. Anderseits hätte das Fallen der Getreidepreise um einen Sechser Je einen Diebstahl weniger bei der gleichen Anzahl von Einwohnern bewirkt”. Nachher hat der Doyen der seinerzeitigen soziologischen Strafrechtsschule, der aus Wien stammende Franz von Liszt, derlei Theorien verallgemeinert und die Hoffnung erweckt, als wäre eine auf die Hebung des wirtschaftlichen Lage der arbeitenden Klassen abzielende Sozialpolitik zugleich die beste und wirksamste Kriminalpolitik. Der Marxismus, neuerdings der Neomarxismus des letzten Jahrzehnts, bog sich solche Theorien in dem Sinn zurecht, daß Kriminalität ein Ergebnis der Klassengegensätze sei. Nach Beseitigung des von der Bourgeoisie aufgerichteten Unterdrückungsapparates werde in einer klassenlosen Gesellschaft das Verbrechen von selbst aussterben.

Weder die Liberalen, noch die Marxisten bekamen mit ihren Strafrechtstheorien auf dem Höhepunkt ihrer Machtentfaltung im 20. Jahrhundert recht. In der Inaugurationsrede, die Roland Graßberger als Rektor der Universität Wien 1962 hielt, zeigte der Vortragende auf, daß es in unserer Zeit zu den erträumten Auswirkungen soziologischer Strafrechtstheorien der Vergangenheit weder im Westen noch im Osten gekommen ist. Man kann vielmehr geradezu von einer „Kriminalität des Wohlstands” sprechen, jenes Wohlstands, in dem allein es sich laut Bertold Brecht „angenehm lebt”. So entfielen um 1880 im Gebiet der heutigen Republik Österreich auf je 100.000 Strafmündige jährlich 133 verbrecherische Vermögensdelikte, die abgeurteilt wurden. 1962 betrug die Vergleichszahl bereits 196 und seither ist sie nicht gefallen. Sichtlich betreten verließen an jenem 14. November 1962 der Bundespräsident, die Mitglieder der Bundesregierung und der Gesetzgebenden Körperschaften, sowie die vielbemühten „Vertreter von Politik, Wirtschaft und Kultur” den Großen Festsaal der Universität. Indessen erholten sich die meisten von ihnen rasch, sowie sie nur wieder in die gewohnte Atmosphäre ihrer Parteizentralen eingerückt waren und sie die Vorarbeiten an der Strafrechtsreform in Österreich fortsetzten.

Neue Ideologien dienen dem Fortschritt

Nachdem die Soziologie bisher noch kein allgemeines Urteil über menschliches Verhalten von der Art aufstellen konnte, daß es den soziologischen Strafrechtstheorien des 19. Jahrhunderts genügend Stützungen verleihen könnte, kamen die Psychologen und Politologen den fortschrittlichen Kriminologen zu Hilfe. Und so tickt ein Mechanismus aus dem

19. Jahrhundert weiter wie die noch auf gezogene Uhr am Handgelenk des Toten. Der Wind, der heute hinter die Sache gemacht wird, kommt vielfach nicht nur aus dem Westen, sondern aus dem skandinavischen Norden, wo man vielfach amerikanischer als die Amerikaner in puncto Fortschrittlichkeit sein möchte.

Verfall wird wegeskamottiert

Im letzten Jahrzehnt kamen Wissenschafter oft schlecht an bei den Massenmedien, wenn sie entgegen der herrschenden Fortschrittsgläubigkeit ihre Analysen über die wachsende Zahl der Fälle von schwerer Jugendkriminalität erwähnten; oder die kriminologischen Aspekte des Suchtmittelmißbrauchs, also einer Folge der Rauschgiftphilosophie aufzeigten; oder die steigenden Zahlen der Fälle von Alkoholismus unter emanzipierten Frauen und Jugendlichen veröffentlichten. Derlei Fakten passen nicht in ein Image, das „im Namen der Freiheit einen Abbau der staatlichen Bevormundung des einzelnen und einer Erweiterung seines Bereiches zum individuellen Leben und Erleben” dienen soll. Den Gerichten soll, so nahm die Wiener „Arbeiter-Zeitung” an, ein „Fall des Pornographieverbots eine Abnahme jener Arbeit bringen, die mit der Verwirklichung des Schund- und Schmutzgesetzes…verbunden ist”. Eilfertig stellte dazu ein Wiener Boulevardblatt fest, in Dänemark sei im Jahre nach der Aufhebung des Pornographieverbots die Sexualkriminalität „auf 70 Prozent” gesunken. Dabei versäumte es besagtes Blatt, erklärend hinzuzufügen, daß die beginnende Legalisierung der Promiskuität und die Produktivitätssteigerung auf Gebieten der „Pornokultur” fortan überhaupt keine Verfolgung mehr in jenen Fällen zulassen, in denen der Staat gestern noch einschritt, während er heute — etwa im Fall der Filmproduktion — Pornokultur fördert. Daß während einer in Wien abgehaltenen Enquete in Sachen Pomowesen Herr Doktor Stern aus dem „Sinken der Sexualkriminalität” in Dänemark „auf 70 Prozent” schlankerhand eine „um 70 Prozent” machte, war im Zeitalter fortschrittlicher Informationstechnik verständlich. Schließlich hat nach gewissen modernen Informationstheorien ein „Image” mehr Bedeutung als „Facts”. Warum also soll dabei die Präposition „auf” nicht gleich „umfunktioniert” werden zu „um”. Geht doch die Präposition „um” in diesem Fall tiefer unter die Haut als „auf”.

Non scholae sed vitae discimus

Was Franz Kreuzer im Sinne einer lebenslangen Erwachsenenbildung durch den Rundfunk verfolgt, nämlich die Entkriminalisierung unserer Denkvorstellungen, das geschieht in dem vom Kulturminister von Friedburg sozialisierten Bildungswesen des Landes Hessen schon in der Schulstube. Von Friedburg, Sohn des letzten Oberkommandierenden der Kriegsmarine im Dritten Reich, 1945 „des Führers jüngster U-Bootkommandant”, nachher Arrivierter der Ära Adenauer, seit 1969 Mitglied der SPD und bis unlängst deren Kultusminister in Hessen, brachte eine moderne „Bildungspolitik im Sinne der radikalen Linken bis an eine für Österreich vorbildliche” Hochwassermarke heran. Dabei komplettierte die FDP die nur relative Mehrheit der SPD im hessischen Landtag. Auch in der Amtsschule des Herrn von Friedburg beschäftigte man sich mit der — in diesem Fall pädagogischen — Auswertung der Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst”. Im Text Nr. 3 der 1974 herausgekommenen „Rahmenrichtlinien” für Deutsch in der Sekunda wird eine bestimmte Sendung dieser Serie analysiert. Es geht dabei um den Mordanschlag auf ein jungverheiratetes Ehepaar, das auf einer abgelegenen Wiese zeltete. Täter und Tatmotiv sollten mit Hilfe der Sendung ermittelt werden.

In der schulamtlich aufgelegten Textunterlage wird in Spalte 1 die Filmhandlung beschrieben. In der nächsten Spalte ist der während der Sendung ausgestrahlte Kommentar abgedruckt. In Spalte drei werden Film und Kommentar einer schulamtlichen Kritik unterzogen. Zunächst wird mit Vorstellungen wie „Verbrechen” und „Verbrecher” durch die jeweilige Einfügung des Adjektivs „sogenannt” (immer unter Anführungszeichen) aufgeräumt. Die Schüler sollen nur mehr von „sogenannten” Verbrechern und Verbrechen erfahren. Der Kommentar, wonach das junge Paar einen „gemütlichen Abend” im Zelt verbrachte, ehe mit einer Schrotbüchse geschossen wurde, erfuhr eine im Interesse der heranwachsenden Jugend notwendige schulamtliche Klarstellung. Der schulamtliche Kommentator kritisierte derlei „klischeehafte” Umschreibungen des Verhaltens des jungen Paares und erklärte den Schülern, die beiden hätten den ihnen zustehenden „Beischlaf vollzogen”, als die Schüsse fielen. Und schließlich wird die causa causae des „sogenannten” Verbrechens bloßgestellt: Nichts kann demnach an diesem „sogenannten” Verbrechen rätselhaft sein; wenn man nur den Mut hat, zu den „gesellschaftspolitischen” und „sexuellen” Ursachen der Tat durchstoßen. In diesem Sinne schließt die Amtsschule des Landes Hessen in Spalte drei des amtlichen Textes mit folgender sarkastisch gemeinten „Entlarvung des Klischees” der Sendung: „Nachdem der (sogenannte) Verbrecher auf leisen Sohlen gekommen ist, die ganze Menschlichkeit und Harmonie zerstört, die .Helden* kaltblütig angeschossen hat, haut er wieder ab, ohne eine Spur zu hinterlassen. Was der Getroffene noch von sich gibt, soll auch der Zuschauer meinen: Verbrecher sind Tiere...” So, das wärs, was man in der sozialistischen Penne von bourgeoisen Darstellungen „sogenannter” Verbrecher halten soll.

Der Ermordete ist schuld

Tagtäglich bringen die Massenmedien in großer Zahl ausführliche Illustrationen des Loses von Justizopfern, der vom verunsicherten bourgeoisen Staat begangenen Repressalien, der Bestien in Uniform, der Folgen fehlerhafter Sühne- und Abschreckungstheorien reaktionärer Kreise. In diesem Pandämonium von Verdächtigungen, Anschuldigungen und Verurteilungen gehen die Schreie derer unter, denen man den Mann und den Vater ermordete; das Entsetzen der Mütter, die wissen, daß die ganze Stadt via Massenmedien von den an den Leibern ihrer Kinder vollzogenen Schändung en detail informiert wurde; die allgemeine Entrüstung über eine Pressepolitik der öffentlichen Hand, die den News- Wert von Verbrechen oft unter der Hand verkauft, um sich Verständnis und zuweilen Nachsicht für ihre Strafrechtspflege zu sichern.

Nach moderner Ansicht gehört die larmoyante Nachrede der Betroffenen nicht in die Diskussion über die Entkriminalisierung. Außerdem zählen demnach auch die Opfer selbst zu jener Gesellschaft, die sich an den Tätern derart versündigt hat, daß die Angehörigen der Opfer besser schweigen sollten, als immerfort von ihren Ansprüchen angesichts „sogenannter” Verbrechen zu reden. Schließlich gibt es doch Risikoversicherungen zu kulanten Preisen und, wenn es sein muß, eine Abgeltung des materiellen Schadens der Opfer und Hinterbliebenen durch den Staat. Und das Gejammer sowie die Angst machen niemanden mehr lebendig, reizen nur die Rachsucht derer, die Von Recht und Ordnung reden.

Auch hat die öffentliche Hand genug »zu tun, um die Schäden im Gefolge der Enthemmung und Emanzipierung einigermaßen unter Kontrolle zu bringen. Schäden, die eben bei der Beseitigung altväterischer Zwänge sowie nach der Entsittlichung des Strafrechts im Interesse des Fortschritts unvermeidbar sind. Etwa: Als nächste Stufe des Suchtmittelmißbrauchs Exzesse des Alkoholmißbrauchs der Frauen und Jugendlichen. Die neuerliche Verbreitung der Geschlechtskrankheiten im Gefolge der Promiskuität, des Gebrauchs von Pillen sowię der Eroti- sierung aller Sparten der heutigen darstellenden Kunst. Und die Folgen der von gewissen Erziehern auf Eltern, Lehrer und Erziehungsberechtigte gelenkten Wut. Die Massenmedien, konsequent bei der Ausschlachtung aller Details dessen, that fits to print, liefern en masse Detailschilderungen der niederträchtigsten Verbrechen, faktisch kurzgefaßte Anleitungen für jene, die dazu inklinieren, solchen „Vorbildern zu folgen”.

Causa causae est etiam causa cau- sati. Ob auf die Dauer jene Stand halten werden können, die sich unter den jetzt herrschenden politischen Verhältnissen die gewissen „Abstriche am Strafanspruch” gegen „sogenannte” Verbrecher gefallen lassen müssen? Und jene, die heute die „Aktion Leben” unterstützen, nachdem ihnen gestern von ihren Bischöfen gesagt wurde, es sei in der parlamentarischen Demokratie hic et nunc schwer zu sagen, welcher wähl werbenden Partei ein Katholik seine Stimme geben soll? Wer sich unbesehen gewisse Musikanten in politi- cis andrehen läßt, soll nachher nicht Klage führen, daß diese politischen Musici eine Musik machen, die schlecht in den Ohren klingt.

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