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Betriebsunfälle der Justiz?

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Angesichts einer Strafgesetzreform, die ein neues Verhältnis der Gesellschaft zu Schuld und Strafe anbahnt, erscheint es angezeigt, auch den Justizirrtum als grundlegendes Problem der Justiz und der Gesellschaft zu erörtern. Österreich galt schon vor dem Ersten Weltkrieg als Land, das Unschuldige bereitwilliger rehabilitierte als andere, und blieb es nach dem Zweiten. Aber auch Österreich hatte (und hat wahrscheinlich) Unschuldige in seinen Kerkern.

Zwei spektakuläre Justizirrtümer beschäftigen die Öffentlichkeit. Während das durch viele Jahre heißumstrittene Urteil gegen Vera Brühne durch neue wissenschaftliche Untersuchungen den letzten Rest von Glaubwürdigkeit verlor, wurde aus England der Fall des heute 35 Jahre alten Läszlö Virag bekannt, der wegen Verwundung eines Polizisten 1969 zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war und fünf Jahre davon abgebüßt hat — unschuldig, wie sich nun herausstellte. Acht Augenzeugen, unter ihnen drei Polizisten, hatten seinerzeit behauptet, Virag zweifelsfrei als Täter wiederzuerkennen.

Warum reagieren so viele Menschen zwiespältig auf das Wort Justizirrtum? Weil jeder unter falschen Verdacht geraten kann, anderseits aber auch frei herumlaufende Verbrecher unsere Sicherheit bedrohen? Auch deshalb wohl, doch die Wurzeln reichen tiefer. Verbrechen, Bluttaten zumal, bringen uns in einem sehr ursprünglichen Sinn die Welt aus dem Gleichgewicht; Verhaftung und Verurteilung eines Schuldigen rücken sie wieder zurecht. Justiz hat auch die quasi-<kultische Funktion, gestörte Ordnung wiederherzustellen. Nicht zuletzt auch darum wird der Justizirrtum, dieses Äußerste, das der Rechtsstaat dem ihm unterworfenen Individuum anzutun in der Lage ist, auch in der Rechtslite-ratuT weitgehend verdrängt.

Die Bereitschaft, den Justizirrtum als fundamentales Problem aller Rechtsprechung ins Auge zu fassen, hängt nicht zuletzt von politischen Gegebenheiten, vom Selbstverständnis einer Gesellschaft ebenso wie vom Ausmaß ihrer jeweiligen Antagonismen und Polarisierungen ab: Immer, wenn der Staat wackelt, wird seine tragende Säule Justiz in besonderem Maß tabuiert.

In der Moderne schreiben die Aufklärer als erste den Kampf gegen den Justizirrtum auf ihre Fahnen — so ein Voltaire, der sich für die Rehabilitierung des unschuldig hingerichteten Jean Calas bis zur Gefährdung seiner eigenen Existenz einsetzt und für gerichtliche Schuldbeweise die Schlüssigkeilt mathematischer Beweisführungen fordert.

Während sich noch die Aufklärer von der Abschaffung der kame-ralistischen Justiz und Einführung der Geschworenen aus dem Volk noch ein goldenes Zeitalter gerechter Justiz erhoffen, herrscht nach dem ersten großen Versagen der Geschworenenjustiz nach der Französischen Revolution tiefe Ernüchterung unter den Vorkämpfern der Geschworenengerichte.

Am 27. April 1796, um fünf Uhr nachmittags, verläßt der Postwagen nach Lyon Paris — mit einem Passagier Laborde und 74.000 Francs. Er kommt nur etwas mehr als 50 Kilometer weit — in einem Wald ist die Reise zu Ende. Der Schaffner Excoffon liegt von vielen Messerstichen getötet im Wagen, der Postil-lon Audebert daneben, Geld und Sattelpferd fehlen. Da nach den Wirren der Revolution wieder Ordnung auf den Straßen herrscht, erregt der Fall ungeheures Aufsehen.

Es gilt heute als gesichert, daß an diesem Verbrechen fünf Personen — darunter Laborde — beteiligt waren, aber sieben Personen wurden angeblich überführt und hingerichtet, eine achte zu 25 Jahren Galeere verurteilt. Unter den Hingerichteten war der angesehene Kaufmann Joseph Lesurques, der bei einem zufälligen Aufenthalt im Gerichtsgebäude (!) von zwei Augenzeugen des Überfalles „erkannt“ wurde. Er hatte mehrere Entlastungszeugen, wurde aber trotzdem verurteilt, da die Glaubwürdigkeit des Zeugen Legrand wegen einer Radierung in dessen Geschäftsbüchern erschüttert schien.

Wie fast jeder Prozeß, der mit der Verurteilung eines Unschuldigen endete, hatte auch dieser seinen Augenblick der Wahrheit. Madeleine Bre-ban, die Geliebte eines Angeklagten, erklärt Lesurques und einen anderen im letzten Augenblick für schuldlos. Aber Richter Gohier spricht die historisch gewordenen Worte: „Die Verhandlungen sind geschlossen. Es ist zu spät.“

Lesurques wurde geköpft. Er war schuldlos. Die Akten verschwanden kurz nach dem Prozeß. Lesurques' Güter wurden vom Staat eingezogen — seinen Erben wurde zwar Schadenersatz geleistet, aber der Staat sperrte sich gegen eine formelle Rehabilitierung, die, von den Nachkommen immer wieder betrieben, 71 Jahre (!) nach der Hinrichtung des Mannes endgültig abgelehnt wurde.

Der Fall Lesurques könnte sich nicht nur ebenso heute abspielen — er spielt sich immer wieder in ähnlicher Weise ab, denn was die Kriminalistik so lange für die Krone der Beweise hielt (und zum Teil noch heute hält), der Augenzeugenbeweis, ist ein Beweismittel von besonderer Unverläßlichkeit. Die Geschworenen, die den eingangs erwähnten Läszlö Virag für schuldig befanden, konnten dies nicht wissen — und niemand hat 'es ihnen gesagt.

Augenzeugen, die sich irrten, haben viele Menschen auf dem Gewissen. Viele Richter glaubten offensichtlich unverläßlichen Augenzeugen. 150 bis 200 Meter gelten als das Äußerste einer Entfernung, die das einwandfreie Erkennen einer Person unter günstigen Bedingungen gerade noch gestattet. Ein Zeuge Pe-sak, der im berüchtigten Polnaer Ri-tuaimordprozeß den unschuldigen jüdischen Schustergesellen Hilsner identifizierte, hatte seine Beobachtungen aus 676 Meter Abstand gemacht. Hilsner kam nie wieder frei. Unter den Zeugen, die Sacco und Vanzetti der amerikanischen Justiz ans Messer lieferten, war eine Mrs. Spilaine. Sie hatte einen Mann, angeblich Sacco, in einem rasch losfahrenden Wagen aus 20 Metern Entfernung höchstens drei Sekunden gesehen. Sie beschrieb nach einem Jahr die Größe seiner Hände, die Länge seiner Haare, die Schatten seiner Augenbrauen und ein Dutzend weiterer Details. Die übrigen Zeugen waren nicht besser. Sacco und Vanzetti starben auf dem elektrischen Stuhl. (Parallele zum Fall Vera Brühne: Besonders anfechtbare Urteile, die den Verantwortlichen schlaflose Nächte bereiten müßten, werden von der Justiz oft am intensivsten verteidigt — ein eigenartiges Kapitel in der Psychologie der Justiz.)

Bs ist besonders gefährlich und doch sehr beliebt, Zeugen, die einen Verdächtigen bei der ersten Gegenüberstellung nicht sicher wiedererkannt haben, zu neuen Konfrontationen mit demselben Verdächtigen zu holen, denn dadurch wird schwankenden Zeugen Sicherheit suggeriert. Steigende Sicherheit beim Wiedererkennen eines Verdächtigen in aufeinanderfolgenden Gegenüberstellungen ist ein Alarmzeichen, das aber selten beachtet wird, denn auch schwankende Untersuchungsrichter lunter Leistungisdruck suggerieren eich Sicherheit. So erkannten nach dem Überfall auf ein Pfarrhaus im luxemburgischen Dorf Waldbillig ein 76 Jahre alter Mann und seine bei dem Überfall verletzte Magd zunächst keinen der ihnen vorgeführten Burschen, später aber fünf Täter, mit von Mal zu Mal größerer Gewißheit. Die Unschuld des zum Tod verurteilten und begnadigten Glasers Peter Gillen stellte sich erst nach neun Kerkerjahren heraus. Der Fall stammt aus dem Jahre 1868 — iin den genau hundert Jahren, die die Fehlurteile an Peter Gillen und Läzlö Virag trennen, hat sich an der Naivität und Kritiklosigkeit, mit der Berufs- wie Laienrichter gerade dem gepriesenen Augenzeugenbeweis vertrauen, allzuwenig geändert.

Bahnbrecher des Profolambewußt-seins in Sachen Justizirrtum waren Nichtjuristen. Zola braucht hier nicht erwähnt zu werden, aber es gab in vielen Ländern Leidensgenos-sen eines Dreyfus, die meisten von ihnen fanden keinen Zola. Von Arnim erwähnt in seinen „Bruchstücken über Verbrechen und Strafen“ die Massenverhaftung Verdächtiger nach einer Serie von Bränden in südpreußischen Ortschaften, im Jahre 1810. Baruch Laiserowicz, Hirsch Abraham Vogel, Itzig Jacob und Löbel SaJomon gestanden unter den Mißhandlungen der verhörenden Beamten und ergaben sich in ihr Schicksal — ihre Unschuld wurde kurz darauf ohne ihr Zutun erwiesen. Etwas mehr als ein Jahrhundert später kam der deutschen Justiz ihre Objektivität abhanden: So in der Zwischenikriegszeit in Neus'tettin, wo Juden beschuldigt wurden, die Synagoge angezündet zu haben, um die Tat den Christen in die Schuhe zu schieben. Die „Nordische Presse“ veranstaltete eine Hetzkampagne und das Gedächtnis der Zeugen wurde von Jahr zu Jahr besser, je länger sich der Fall hinzog. Da sagte keiner: Das alles ist so lange her, daß ich nichts genaues mehr sagen kann, im Gegenteil. Sie kamen mit immer neuen Details. In solchen Fällen bedeutet der Freispruch oft keine Erlösung. Erinnern wir uns an den unter dem Titel „Affäre Blum“ dramatisierten und verfilmten Magdeburger Justizskandal. Richard Schröder, der Mörder des Buchhalters Helling, wurde von einem antisemitischen Untersuchungsrichter zum Belastungszeugen des jüdischen Geschäftsmannes Haas aufgebaut, der auch nach seiner Rehabilitierung unentwegt weiter verdächtigt wurde und sich später das Leben genommen hat.

In der Zwischenzeit, in den letzten Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg, in jener kurzen Epoche, in der sich die zwischen bürgerlichen und proletarischen Revolutionen zur trügerischen Ruhe gelangte bürgerliche Gesellschaft die Infragestellung der Justiz, der von ihr selbst errungenen Geschworenenjustiz, erlauben

konnte, entwickelten deren Träger eine Selbstkritik, die seither in diesem Ausmaß nicht wiederkehrte, zumindest nicht bis zu den Arbeiten von Hirschberg und Peters.

Erst Karl Peters verwirklichte mit seiner von Max Hirschberg angeregten Dokumentation des Fehlurteils im deutschen Strafprozeß die Anregung von Justizrat von Holtzendorff, der 1875 geschrieben hatte: „Es fehlt in Deutschland leider an einer geeigneten Stelle, welche sich die planmäßige Sammlung richterlicher Irrtümer zur Aufgabe machte; meistenteils geraten die Fälle in zu frühe Vergessenheit. Man kann der Justiz nicht.oft gentig sagen, wie sehr sie der Gefahr des Irrens ausgesetzt ist.“

Vergessene Ansätze. Vergessen die von Alfred Bozi um 1900 und bis tief in den Ersten Weltkrieg gerittenen Attacken für ein „erfahrungswissenschaftliches Recht“. Verdrängt Hans Gross, der 1898 die Forderung erhob, auch die Psychologie der Richter endlich wissenschaftlich zu durchdringen. Vergessen Enrico Ferri, der 1905 den Übergang von der „freien richterlichen Uberzeugung“ zu einer „kritisch-wissenschaftlichen Rechtsprechung“ prophezeit. Immer wieder hinausgeschoben auch die Forderung eines Max von Hentig und vieler anderer, durch Zulassung der außerordentlichen Revision der materiellen Wahrheit auch dort zum Sieg zu verhelfen, wo die formellen Voraussetzungen fehlen.

Paragraph 588 der preußischen KriminalordnuTig von 1805 hatte noch bestimmt, „daß ein rechtskräftig Verurteilter jederzeit rechtliches Gehör finden sollte, wenn er seine Unschuld dartun wolle und deshalb direkte Beweismittel angebe“ (zitiert nach Erich Sello, „Die Irrtümer der Straf Justiz und ihre Ursachen“, Berlin 1911). Diese liberale Bestimmung wurde durch die Neufassungen von 1849 und 1852 immer mehr eingeschränkt. Die Erkenntnis, daß ein erleichtertes Wiederaufnahmeverfahren die wichtigste Voraussetzung wäre, erkannte Fehlurteile zu korrigieren, ist heute allgemein — aber in vielen Ländern werden die Bestimmungen, die das Wiederaufnahmeverfahren reglementieren, von den zuständigen Gerichten in einer Weise ausgelegt, die darauf schließen läßt, daß die Justiz in manchen Fällen in der Abwürgung eines Wiederaufnahmeantrages unter rein formellen Vorwänden die letzte Rettung für ein als falsch erkanntes Urteil erblickt.

So in der Bundesrepublik, wo ein Staatsanwalt jahrelang ausschließlich damit beschäftigt war, das Urteil gegen Brühne und Ferbach gegen publizistische Angriffe zu verteidigen. Warum Vera Brühne für schuldig befunden wurde, den Dr. Praun am 14. April 1960 aus niedrigen materiellen Beweggründen ermordet zu haben, ist bei Karl Kraus nachzulesen: Die Frau, eine Frau mit unsolidem Lebenswandel zumal, ist in den Mühlen der Justiz verloren, sie wird als Ersatzhandlung für Hexenverbrennungen lebendig begraben.

Das Urteil gegen Vera Brühne ist voll der Ungereimtheiten und Widersprüche — in einem Ausmaß, daß Augstein in einer Artikelserie in die Rolle eines Zola schlüpfte, ohne die nunmehr vorliegenden Wiederaufnahmegründe auf Grund neuer gerichtsmedizinischer Arbeiten zu kennen.

Im Fall Brühne brachte skandalöse ' Sorglosigkeit der Polizisten am Tatort, die nicht an Spurensicherung dachten, ein Gericht, das fest an die Schuld der beiden Angeklagten glauben wollte, in die unangenehme Situation, diese nicht beweisen zu können. Daß eine solche Situation nicht zum Freispruch nach der Regel „in dubio pro reo“ führte, ist nur mit einer Fehlentwicklung der Geschworenenjustiz zu erklären, die Max Hirschberg, ein glänzender Strafverteidiger, dessen Buch über Justizirrtümer sogar den deutschen Bundestag aufstörte und zum Forschungsauftrag über Fehlurteile für Karl Peters führte, folgendermaßen formuliert: ..... . .-

„Die Geschworenen urteilen viel mehr gefühls- als verstandesmäßig. Der persönliche Eindruck, den die Angeklagten und die Zeugen gemacht haben, ihr Gesichtsausdruck, ihre Bewegungen, ihre zögernde oder sichere Aussage, die Überzeugungskraft der Plädoyers ... werden in einem mehr oder weniger vagen Widerstreit der Gefühle gegeneinander abgewogen, ohne daß die einzelnen Beweismomente scharf und kritisch analysiert werden. .. Ein Fortschritt, der viele Fehlurteile verhüten würde, würde darin bestehen, daß die Richter vor der Urteilsfällung ... die oft äußerst komplizierten Beweismomente einzeln aufzeichnen, kritisch prüfen und gegeneinander abwägen.“ Hirschberg meint mit den „Richtern“ vor allem die Laienrichter.

Hätten sie es getan, wäre Vera Brühne freigesprochen worden. Daß sie zum Zeitpunkt der Tat nicht in München war — was ihr das Gericht nicht glauben wollte —, erscheint durch neue, kaum anzweifelbare Untersuchungen über die zeitliche Dauer der Leichenstarre unter variablen Temperaturbedingungen als gesichert. Das krampfhafte Festhalten an einem obsolet gewordenen Urteil aber schürt das Mißtrauen gegen die Justiz im allgemeinen, die zwar besser funktionieren mag, als mancher annimmt, wobei aber Professor Karl Peters in seiner — erklärtermaßen lückenhaften! — Untersuchung über tausend Wiederaufnahmeverfahren allein in der Bundesrepublik (1024 zugunsten, 91 zuungunsten des Angeklagten) ausgewertet hat

Wenig vielleicht, gemessen an der Zahl der ergangenen Urteile — aber tausend Schicksale, die zählen. Die oft genug, auch wenn es sich — in den Augen der Justiz—um Bagatellfälle handelte, Menschen aus der Bahn warfen. Niemand weiß, wie viele unaufgeklärte Justizirrtümer tausend aufgeklärten gegenüberstehen. Und wie viele unbekannte „kleine Schurken“, die keine waren — aber, abgestempelt durch ein Fehlurteil, es dann vielleicht sogar wirklich wurden — auf eine bekanntgewordene Vera Brühne oder einen Läszlö Virag kommen.

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